Steven Wink
Das Fehlen einer vertraglichen Vereinbarung hat aber keine praktischen Konsequenzen, weil immer die gesetzliche Regelung greift. Das Ministerium des Innern – wir haben auch dies schon gehört – führt regelmäßig Gespräche mit den Rettungsdienstbehörden und den Ärztlichen Leiterinnen und Leitern. In den Pandemiejahren 2020 und 2021 lag der Schwerpunkt aber auf der Sicherstellung der notfallmedizinischen Versorgung und der Erstellung von Notfallplänen. Weil auch die Notfallversorgung vor großen Aufgaben steht – das ist in der Antwort niedergeschrieben, und das haben wir hier schon debattiert, und wir haben es auch heute wieder debattiert –, hat die Landesregierung weitere Projekte initiiert. Ich möchte ebenfalls zwei erwähnen: einmal die Einberufung der Expertengruppe der Notfallmedizin, die das MdI in wesentlichen Fragestellungen berät, aber auch der Pilot Telenotarztstandort; denn hier können über telemedizinisches Gerät Ärzte aus der Ferne hinzugezogen werden. Als weiteres wichtiges Projekt, als Aspekt der Patientenversorgung und des Qualitätsmanagements, möchte ich das Reanimationsregister nennen. Das ist außerhalb der Großen Anfrage und der Antwort, aber im Reanimationsregister sind jetzt alle Rettungsdienste gelistet, und sie melden regelmäßig, wie der Transport verlief und der Notfall behandelt wurde. Mit diesen Daten können die Qualität, also der Output für den Patienten, gesteigert und die Forschung im Bereich der Versorgung vorangetrieben werden. Die Rettungsdienstplanung selbst aber, inklusive der Einrichtung der Standorte, ist natürlich Aufgabe der zuständigen Rettungsdienstbehörden. Diese führt die Analyse der Einsätze durch und ist für die bedarfsgerechte Ausstattung zuständig. In der Anfrage liest man den Zusatz – wir haben es gehört – „Dienst kann nicht besetzt werden“. Dies lag aber unter anderem auch daran, dass Ärzte krank oder anderweitig gebunden waren oder auch kein Grund angegeben wurde bei der Abfrage. Weiter wird in den Gründen detaillierter aufgeführt, dass unterschiedliche Einsatzbelastungen einzelner Standorte sowie alternative Nebentätigkeiten in Impfzentren oder beim Bereitschaftsdienst der KV Gründe für die Abmeldungen waren. Um die Versorgung aber zu gewährleisten, standen oft benachbarte Dienste zur Disposition, und es wurde in der Anfrage auch oft genannt, dass keine Probleme aufgrund zeitlicher Verzögerungen bekannt waren, (Unruhe im Hause – Glocke der Präsidentin) zum Beispiel auf Seite 33 in Bezug auf Trier, die Südpfalz oder Rheinpfalz. Liegen vorübergehende Versorgungsengpässe vor, wurden elektive Eingriffe, soweit dies medizinisch vertretbar war, zugunsten der Versorgung der Notfallpatientinnen und -patienten verschoben. Für die Zukunft darf ich noch den Punkt festhalten, dass wir zwingend die Sektorentrennung bearbeiten müssen; (Unruhe im Hause) denn diese stellt die Notfallversorgung vor eine Reform. Daher bin ich auch gespannt, wie die Regierungskommission auf Bundesebene reagieren wird, wie die Ergebnisse verarbeitet und bearbeitet werden, (Glocke der Präsidentin) damit wir letztlich die Verzahnung des ambulanten und stationären Sektors besser stärken können. Vielen Dank. (Beifall der FDP, der SPD und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
