Dr. Jan Bollinger
Aber es selbst nicht ansprechen will! – Vereinzelt Unruhe im Hause) Liebe Kolleginnen und Kollegen, der Sicherstellungsauftrag, also die Versorgung der Bevölkerung, ist eine öffentliche Aufgabe des Landes, der Landkreise und der kreisfreien Städte. Das Land kommt dieser Aufgabe mit der Erstellung des Landeskrankenhausplans und des Investitionsprogramms nach. Für den ambulanten Bereich – Dr. Kusch hat es vorhin gesagt – liegt der Auftrag bei der Kassenärztlichen Vereinigung. Diese übernimmt die vertragsärztliche Versorgung, den Bereitschaftsdienst nachts, an Wochenenden und Feiertagen. Die gesetzliche Grundlage für die Verträge zur Übertragung der Notarztversorgung ist im Rettungsdienstgesetz niedergeschrieben. Dabei überträgt die Rettungsdienstbehörde per Vertrag die Notarztversorgung auf Krankenhäuser und sonstige Notarztstandorte im Einvernehmen mit den Kostenträgern. Zu der Umsetzung der Verträge und Vereinbarungen findet sich in der Antwort aber auch, dass ein gesundes – zusammengefasst, gutes – Kommunikationsverhältnis zwischen Krankenhäusern und Rettungsdiensten besteht. Die Pandemie hat aber die Bearbeitung und Verhandlungen zwischen den beteiligten Partnern – Frau Präsidentin, da ist eine Kurzintervention – im Gesundheitswesen erheblich verzögert.
