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Dr. Jan Bollinger

AfD 26.01.2023 Sitzungen 18/37

Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Meine Damen und Herren! Die Antwort der Landesregierung auf die gegenständliche Große Anfrage der Fraktion der CDU offenbart im Bereich der notärztlichen Versorgung einige Auffälligkeiten. Dass in einigen Rettungsdienstbereichen für einen nicht unwesentlichen Teil bzw. sogar für keinen der Notarztstandorte Verträge nach § 23 Rettungsdienstgesetz vorliegen, mag für die alltäglichen Prozesse nicht von elementarer Bedeutung sein, ist aber fast drei Jahre nach der entsprechenden Novellierung des Rettungsdienstgesetzes und trotz der Pandemie, die sicherlich zu professionellen Mehrbelastungen geführt hat, alles andere als befriedigend. (Abg. Marco Weber, FDP: Ei, ei, ei!) Erstaunlich ist auch, wie viele der für die Rettungsdienstbereiche zuständigen Kreisverwaltungen nicht in der Lage waren, Angaben zur personellen Besetzung der einzelnen Notarztstandorte zu machen. Wer die Verantwortung für einen Notarztstandort trägt, sollte zumindest wissen, wie dieser personell besetzt ist. Wirklich bedenklich sind aber die Abmeldequoten einzelner Notarztstandorte. 40,3 % im gesamten ersten Halbjahr in Remagen, 22,7 % in Meisenheim, 20,3 % in Hermeskeil. In einzelnen Kalendermonaten lagen die Abmeldequoten sogar noch höher, etwa im Januar in Ingelheim bei 54,2 %. Die wesentlichen Gründe hierfür liegen zweifelsohne entsprechend der Antwort der Landesregierung bei der fehlenden Verfügbarkeit eines Notarztes. „Dienst kann nicht besetzt werden“, heißt es. Nicht ohne Grund führt die Landesregierung aus, dass die Struktur der Notfallversorgung „reformbedürftig“ ist. Allerdings werden sich die Probleme bei der Notarztversorgung auch nicht durch eine Reform der Struktur beheben lassen; denn eines der zentralen Probleme nicht nur in der Notfallversorgung, sondern insgesamt in allen Bereichen der ärztlichen Versorgung ist schlichtweg der zunehmende Mangel an Ärzten. Das zeigt sich auch an den in der Antwort der Landesregierung genannten Gründe für die Schwierigkeiten der Notarztstandorte, ausreichendes ärztliches Personal zu gewinnen, auch wenn diese regional unterschiedlich sein mögen. So spielen unter anderem die Stellenbesetzung in den Krankenhäusern, die Freistellung von Ärzten für den Notarztdienst sowie die Aufgabenpriorisierung in den Krankenhäusern eine Rolle. Kaum verwunderlich; denn auch die Krankenhäuser haben selbst das Problem, dass es ihnen teilweise an Ärzten mangelt. Auch die Belastungen durch Schicht- und Nachtarbeit, arbeitsrechtliche Vorgaben insbesondere die Arbeitszeiten betreffend und Ähnliches sind zu berücksichtigen. Natürlich, wenn die Belastungen, die mit dem Notarztdienst einhergehen, von einer kleiner werdenden Zahl von Ärzten zu tragen sind, geraten diese schnell an die Grenzen dessen, was sie zu leisten imstande sind bzw. entsprechend den arbeitsrechtlichen Vorgaben leisten dürfen. Hinzu kommt, dass Notärzte teilweise Engpässe in anderen Versorgungsbereichen auffangen müssen, etwa beim Kassenärztlichen Bereitschaftsdienst. Woher rühren diese Engpässe oftmals? – Auch hier fehlt es an einer ausreichenden Zahl von Ärzten. Wenn dann noch die Vergütung des Notarztdienstes nicht attraktiv genug ist, entsteht die Situation, die sich aus der Antwort der Landesregierung erkennen lässt. Meine Damen und Herren, hier helfen auch die Maßnahmen der Landesregierung nur bedingt, so zielführend sie im Einzelfall auch sein mögen. Das gilt für die mit der Novellierung des Rettungsdienstgesetzes neu geregelte Finanzierung für die infolge der rheinland-pfälzischen Initiative im Bundesrat geschaffenen Möglichkeit, dass Notfallsanitäter eigenverantwortlich auch invasive Maßnahmen anwenden können, um eine Verschlechterung des Zustands des Patienten bis zum Eintreffen des Notarztes zu verhindern, oder auch für Projekte wie den Telenotarzt. Das sind sinnvolle Maßnahmen, aber sie lösen das grundsätzliche Problem nicht. Wir benötigen schlichtweg mehr Ärzte, und das im Hinblick auf alle Bereiche der ärztlichen Versorgung. Ich hätte es mir nie träumen lassen, dass ich in einer Plenarsitzung einmal den derzeitigen Bundesminister für Gesundheit zitiere, aber wenn er es schon einräumt: „Wenn wir nicht die Zahl der Studienplätze um 5.000 erhöhen, werden wir die Babyboomer-Generation in naher Zukunft nicht mehr angemessen versorgen können.“ (Abg. Marco Weber, FDP: Ei, ei, ei!) Dann kann man dem nur zustimmen. Sicher werden mehr Studienplätze die personellen Probleme der ärztlichen Versorgung nicht kurzfristig lösen, weil es gut und gerne zehn Jahre dauern dürfte, bis die zusätzliche Anzahl der Medizinstudenten als ausgebildete Ärzte zur Verfügung steht. Hier braucht es Maßnahmen wie die zuvor genannten, um den Engpass zu überbrücken. Je länger wir allerdings mit der Schaffung zusätzlicher Studienplätze zuwarten, desto länger wird es dauern, bis uns mehr Ärzte zur Verfügung stehen. Hier erwarten wir von der Landesregierung mehr Initiative. Kollege Dr. Gensch hat es angesprochen, im Gesundheitsausschuss haben wir Herrn Ministerialdirigenten Stich zu dem Thema befragt. Er hat die Problematik eingeräumt, sich aber nicht als Adressat der Worte des Bundesgesundheitsministers gesehen. Er hat eingeräumt, dass Rheinland-Pfalz auf der Gesundheitsministerkonferenz das Thema des Aufwuchses der Zahl der Studienplätze weder angesprochen hat noch dies zu tun beabsichtigt (Abg. Sven Teuber, SPD: Ministerialdirektor!) und Rheinland-Pfalz dort selbst nicht initiativ tätig werden wird. Ich komme zum Ende, Frau Präsidentin. – Das ist ein weiteres Thema, bei dem Sie den Kopf in den Sand stecken, wie wir es heute bei verschiedenen Themen gesehen haben. (Glocke der Präsidentin) Wir fordern die Landesregierung auf, umgehend in der Gesundheitsministerkonferenz eine gemeinsame Initiative auf den Weg zu bringen, um die Anzahl der Studienplätze zumindest über den proportionalen Anteil zu erhöhen. Das wären bei bundesweit 5.000 Studienplätzen 250 für Rheinland-Pfalz. Danke sehr. (Beifall der AfD)

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