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Steven Wink

FDP 26.01.2023 Sitzungen 18/37

Verehrte Präsidentin, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Wir haben das gestern diskutiert, und wir haben heute auch noch einmal gehört, dass sich unsere Gesellschaft in einem furchtbar schnellen Wandel befindet. Jeden Tag kommt irgendeine neue Technik, immer etwas Neues hinzu. Die Digitalisierung in der Arbeitswelt wird automatisiert, wird noch einmal digitalisiert, neue Software, neue Programme. Entsprechend ist es wichtig, in diesen Herausforderungen die Menschen mitzunehmen, aus- und weiterzubilden, damit auch gerade Menschen in einem, sage ich mal, höheren Alter die letzten Jahre bis zu ihrer Rente in dieser Transformation mitkommen, neue Fähigkeiten erlangen können, aber auch jüngere Menschen, die vielleicht irgendwann einmal in Berufen tätig sind, die es heute noch nicht gibt, in neuen Arbeitsfeldern tätig sind, entsprechend aus- und weiterzubilden. Es ist nun einmal so – deshalb ist das Thema so wichtig –, dass sich bei Schlagwörtern wie „Künstliche Intelligenz“, „Digitalkompetenzen“ viele Menschen Sorgen machen, ob sie noch mithalten, mitkommen können in dieser Arbeitswelt oder sie hinten runterfallen. Deshalb ist die Weiterbildung eine wesentliche Schlüsselrolle für das selbstbestimmte Leben eines Menschen. Die Weiterbildung erleichtert deshalb nicht nur das selbstbestimmte Leben in der modernen Gesellschaft, sie ist letztendlich auch das Fundament für die soziale Teilhabe, ein Wachstum an Wissen, also hier einmal ein Smalltalk, vielleicht auch einmal einen blöden Spruch oder Fakts, die niemand braucht, in einem kleinen Gespräch rauszuhauen, (Heiterkeit des Abg. Carl-Bernhard von Heusinger, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) das gehört alles zum Leben dazu. Auch für die effiziente Wirtschaft ist das Wachstum an Wissen wesentlich und zukunftsfähig, um den Wandel mitzutragen. Hier bilden vor allem zwei Gesetze die fruchtbare Basis für die Bewältigung des Wandels, zum einen – wir haben es gehört – das Weiterbildungsgesetz, das 1995 novelliert wurde. Dieses Gesetz bildet die Grundlage für die Weiterbildung in Rheinland-Pfalz, fördert Weiterbildungseinrichtungen und bildet den Rahmen für ein vielfältiges Angebot für jeden Bürger und jede Bürgerin. Ein Beispiel hierfür hat uns die Corona-Pandemie gezeigt, welche auch in diesem Bereich einen Digitalisierungsschub mit sich gezogen hat. Problemen für die Weiterbildung durch die Corona-Pandemie wurde aber effizient begegnet, indem man zum Beispiel coronabedingte Kulanzvereinbarungen mit den anerkannten Trägern getroffen hat. Um diese Weiterbildungsangebote zu fördern, gibt es viele Instrumente. Zum einen werden Personalkosten bezuschusst, darüber hinaus erhalten Betriebe Zuwendungen für die Planung und Durchführung von Maßnahmen. Diese Kosten sind verbindlich in unserem Haushaltsplan festgelegt. Eine immense Steigerung der Förderung lässt sich in den Jahren 2017 bis 2022 verzeichnen, sei es durch die kontinuierliche Erhöhung der Fördersätze oder die neuen Förderstränge digitales Lernen oder Inklusion in der Weiterbildung. Ich habe zwei Gesetze erwähnt. Das zweite Gesetz ist das Bildungsfreistellungsgesetz. Das bietet in unserem Bundesland einen Rechtsanspruch auf Freistellung von der Arbeit unter Fortzahlung des Arbeitsentgelts, um sich weiterzubilden. Die kontinuierliche Förderung durch die Landesregierung stellt sicher, dass die Beschäftigten die Möglichkeit haben, diese Möglichkeit wahrzunehmen, um ihre persönliche oder berufliche Perspektive in diesem Wandel der Zeit weiterzuentwickeln. Auch untersützt unser Bundesland als eines der wenigen deutschlandweit kleine Betriebe bei der Finanzierung der Freistellung und Weiterbildung der Mitarbeiter. Ich möchte es noch einmal erwähnen, das alles stärkt auch die Attraktivität der Weiterbildung. Viele Menschen – ich selbst auch aus meiner Erfahrung – bestreiten eine Weiterbildung auf dem zweiten Bildungsweg. Ich habe heute meinen Beruf gelernt, arbeite in dem Beruf und irgendwann – zehn, 15 Jahre später – entscheide ich mich vielleicht umzuschulen, einen ganz neuen Weg zu gehen oder weiterzugehen, wenn ich den Meister oder den Techniker nehme, oder doch noch ein Studium oben draufzusatteln. Das alles sind dann Attraktivitätsdinge und – Kollege Köbler hat es angesprochen – hybride Möglichkeiten. Ich kann das berufsbegleitend, abends und am Wochenende machen. Vielleicht kann ich bei meiner Familie bleiben und schaue mir das trotzdem noch an. Das alles für ältere Menschen, wenn ich noch die Digitalbotschafter in dem Bereich mit ins Boot nehme, die die Menschen hier mitnehmen, oder auch gerade für jüngere Menschen, die sowieso mehr auf hybrid sind und in der digitalen Welt vielleicht noch ein bisschen schneller unterwegs sind. Es ist gut so, dass es die Möglichkeit gibt. Auch ich selbst bin froh darum, dass ich diese Möglichkeit damals 15 Jahre nach meiner Lehre noch in Anspruch nehmen konnte – das Abitur nachzuholen und dann noch ein Studium draufzusatteln – und das einfach so von der Hand ging, weil man es sich manchmal auch ein bisschen schwer damit macht, ob man im hohen Alter oder im höheren Alter – nicht im hohen Alter bei mir – den Weg noch einmal einschlagen möchte. (Beifall bei der FDP, bei der SPD und bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN –

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