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David Profit

26.01.2023 Sitzungen 18/37

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Lassen Sie uns die Fakten ganz nüchtern anschauen. Das Bundesrecht regelt, dass Rheinland-Pfalz nach dem sogenannten Königsteiner Schlüssel seinen Anteil in Höhe von rund 4,8 % aller nach Deutschland geflohenen Kriegsflüchtlinge und Asylsuchenden aufnimmt und unterbringt. Die Erstaufnahme erfolgt in Landeseinrichtungen, die dauerhafte Unterbringung in Landkreisen und kreisfreien Städten. Die Entscheidung über die Anerkennung trifft das BAMF. Gibt es kein Bleiberecht, entsteht Ausreisepflicht, welche die Kommunen soweit möglich durchzusetzen haben. Wir als Land unterstützen die Kommunen dabei. Die EU wird sich künftig stärker einbringen. Das ist die verfassungsgemäße Rechtslage, und daran halten wir uns. Herr Streit, Sie gestatten die Anmerkung: Daran halten sich auch die Ausländerbehörden im Land Rheinland-Pfalz. (Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der SPD und der FDP) Das ist realitätsbewusste und verantwortungsvolle Flüchtlingspolitik. 2022 war weltpolitisch und damit für die Fluchtaufnahme eine besonders schlimme Zeit. Die Russische Föderation löste mit dem brutalen UkraineKrieg eine der größten Fluchtbewegungen seit dem Zweiten Weltkrieg aus. In Afghanistan wüten die Taliban. Der schlimme Krieg in Syrien ging mit einer Hungerkrise ins zwölfte Jahr. In der Türkei verfolgt der Staat Angehörige der Gülen-Bewegung. Das sind die wesentlichen Herkunftsländer von mehr als 50.000 der 57.000 Menschen, die wir im Jahr 2022 in Rheinland-Pfalz aufgenommen haben. Die Aufnahmeleistung ist umso größer, als unsere Bevölkerung, die Kommunen und das Land durch die Bewältigung von mehr und gleichzeitigen Krisen erschöpft sind. 2023 bleibt die Lage schwierig. Wir sehen und kennen die Situation vor Ort. Wir bleiben im guten Austausch mit den Kommunen und den kommunalen Spitzenverbänden darüber, wie Land und Kommunen gemeinsam die Aufnahme gestalten können, und wir bleiben auch im guten Austausch mit dem Bund darüber. Die Massenzustrom-Richtlinie brachte 2022 neue Regelungen für den ukrainischen Teil der Geflüchteten. Ein großer Webfehler der gesetzlichen Regelung war, dass der Bund bei der Fluchtaufnahme aus der Ukraine keine gleichmäßige Verteilung auf die Kommunen geregelt hatte. Das hat zu Ungleichgewichten geführt. Wir haben im Dialog mit den kommunalen Spitzenverbänden die sogenannte 20/40-Regel entwickelt, die Schutzmechanismen bei Überschreitung der Aufnahmequote um 20 % oder 40 % vorsieht. Das Land hat, auch zur Unterstützung der Kommunen, seine Aufnahmekapazitäten innerhalb des zurückliegenden Jahres in den Landesaufnahmeeinrichtungen auf 7.450 Plätze mehr als verdoppelt. Wir bieten bei der Verteilung von Geflüchteten auf die Kommunen Verlässlichkeit. Das Land hat den Landkreisen und den kreisfreien Städten im vierten Quartal 2022 im Durchschnitt 150 Asylbegehrende wöchentlich zugewiesen, auch wenn wesentlich mehr Asylbegehrende eintrafen. Das entspricht pro Kreis oder kreisfreier Stadt einer Transferzahl von durchschnittlich einer bis acht Personen wöchentlich. Wir wollten, dass die Kommunen Zeit hatten, ebenfalls Gemeinschaftsunterkünfte aufzubauen. Übrigens ist die Gemeinschaftsunterkunft keine unmenschliche Unterbringung, wie ab und zu gesagt wird, sondern der gesetzliche Regelfall. Darüber hinaus hat mein Haus das seit dem 1. Januar 2023 gültige neue Verteilkonzept erarbeitet, welches erstmals eine Prognose zur weiteren Fluchtaufnahme im ersten Halbjahr 2023 beinhaltet. Jede Gebietskörperschaft weiß, wie viele Geflüchtete prognostisch im ersten Quartal kommen werden und hat wesentlich mehr Vorlaufzeit, sich hierauf vorzubereiten. Die Kommunen haben wir überdies – neben den regulären Zahlungen für die kommunale Fluchtaufnahme im Rahmen des Landesaufnahmegesetzes – im Jahr 2022 mit Sondermitteln des Bundes und des Landes in Höhe von insgesamt 141,6 Millionen Euro ausgestattet. Frau Finanzministerin Ahnen hat für 2023 weitere Sondermittel in Höhe von 57,6 Million Euro und nötigenfalls weitere Verhandlungen mit dem Bund über Unterstützung zugesagt. Ministerpräsidentin Dreyer hat bei der Verleihung der Zuckmayer-Medaille an die ehemals vor einem Krieg nach Deutschland geflüchtete und heute deutschsprachige Weltautorin Nino Haratschwili gesagt, sie sei dankbar und stolz, dass Menschen in unserem Land ihre Herzen und Türen für 57.000 Geflüchtete geöffnet haben. In diesem Sinne möchte ich mich bei allen kommunalpolitisch Verantwortlichen für unsere Zusammenarbeit ausdrücklich bedanken. Der Dank gebührt im selben Maße den vielen ehrenamtlichen Initiativen und ehrenamtlich Tätigen, die wichtige und unverzichtbare Arbeit für Geflüchtete in Rheinland-Pfalz leisten. Er gilt auch den Hauptamtlichen in den Landeseinrichtungen, in allen Kommunalverwaltungen, aber auch Lehrkräften, Beschäftigten in Kitas, in Jobcentern und Beratungsdiensten. Vielen Dank. (Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der SPD und der FDP)

Protokoll ↗