Dr. Jan Bollinger
Redezeit läuft!) Wieder einmal sprechen wir über die Sicherheit von Veranstaltungen, dieses Mal nicht im Zusammenhang mit Weinfesten, sondern im Zusammenhang mit Karnevalsumzügen; denn bald ist es wieder so weit. Ab dem 16. Februar herrscht närrisches Treiben auf den Straßen von Rheinland-Pfalz. (Zuruf von der CDU: Oder auch nicht!) Mainz zählt neben Köln und Düsseldorf zu den Karnevalshochburgen. Die Mainzer Fastnacht gehört nicht nur zu den traditionsreichsten Veranstaltungen, sondern ist auch eine der größten Veranstaltungen dieser Art. Darauf sind wir in Rheinland-Pfalz sehr stolz. (Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, bei der SPD und bei der FDP – Zuruf des Abg. Stephan Wefelscheid, FREIE WÄHLER) Genauso stolz sind wir auf die zahlreichen anderen Umzüge im Straßenkarneval, wie natürlich in Koblenz, in Bad Kreuznach, oder die vielen, vielen – meine Vorrednerin hat es gesagt – kleineren Umzüge. Diese Veranstaltungen bringen die Menschen zusammen, und das ist für ein gutes Miteinander und ein schönes Feiern sehr, sehr wichtig. Es ist daher traurig, dass sich Veranstalter wie beispielsweise in Frankenthal oder auch in Mannheim und Ludwigshafen dazu entschieden haben, Fastnachtsumzüge nicht durchzuführen. Grund sind die hohen Kosten, die anfallen, um die notwendigen Sicherheitsmaßnahmen zu gewährleisten. Natürlich sind diese durch die allgemeine Preisentwicklung noch einmal gestiegen. Für die Absagen – wir haben es schon gehört – wird § 26 POG verantwortlich gemacht. Das POG haben wir im Jahr 2021 nach langem Anhörverfahren geändert, und zwar so, dass Großveranstaltungen besonderer Sicherheitsmaßnahmen bedürfen und bei weniger großen Veranstaltungen diese im Ermessen der Ordnungsbehörde liegen. Dazu gab es, wie gesagt, ein Anhörverfahren. Genau zu dem § 26 POG haben wir vonseiten der CDU-Fraktion keinen einzigen Ton in diesem Anhörverfahren gehört. (Zuruf von der SPD: Aha!) Die Maßnahmen dienen eben nicht dazu – Sie wissen das –, die Veranstalter zu ärgern. Nein, es geht genau darum, für die Sicherheit von Veranstaltungen zu sorgen. Dafür sind die Regelungen sowohl für Großveranstaltungen mit verpflichtendem Sicherheitskonzept als auch für sonstige Veranstaltungen getroffen worden und so wichtig. Ich kann verstehen, dass es nun nach den Weinfesten letztes Jahr erneut das Begehren gibt, gute Lösungen zur Durchführung des Gesetzes zu finden; (Abg. Dr. Jan Bollinger, AfD: Braucht’s auch!) denn natürlich sind die Sicherheitsmaßnahmen für die Vereine teuer. Die Fastnachtsvereine müssen jetzt nach Corona schon damit kämpfen, überhaupt die finanziellen Mittel zur Durchführung der Umzüge zu verdienen. Die allgemeine Teuerung kommt hinzu. Ich kann jedoch überhaupt nicht verstehen, dass es beispielsweise wieder von den Freien Wählern Forderungen gibt, das Gesetz sei zu streng oder man solle erforderliche Sicherheitsmaßnahmen lockern. Meine Vorrednerin hat es gesagt. Ich möchte auch noch einmal daran erinnern, dass sich vor knapp drei Jahren in Volkmarsen in unserem Nachbarland Hessen eine furchtbare Amokfahrt ergeben hat. Am Rosenmontag raste ein junger Mann mit einem Pkw in eine Personengruppe beim Rosenmontagsumzug. 88 Menschen wurden insgesamt verletzt, zum Teil schwer. Man kann nur von Glück sprechen, dass es keine Toten gab. Was wäre, wenn wir jetzt das Gesetz ändern, die Sicherheitsvoraussetzungen abmildern und dann kurz danach ein Unglück wie damals geschieht? (Unruhe bei der SPD) Das wäre genau das Gegenteil von dem, was wir wollen. Wir wollen doch alle feiern, uns verkleiden und Spaß haben, und das unter sicheren Bedingungen. „Safety first“, sehr schön gesagt, liebe Kollegin. (Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, bei der SPD und bei der FDP) Wir können es als Gesetzgeber gerade nicht zulassen, aus der Amokfahrt in Volkmarsen nicht zu lernen. Deshalb danke ich Ihnen, Herr Innenminister, für Ihre Klarstellung, dass eine Gesetzesänderung derzeit in diesem Punkt nicht angedacht ist. Ich möchte auch daran erinnern, dass Veranstalter schon immer das Haftungsrisiko für ihre Veranstaltungen getragen haben, (Abg. Sabine Bätzing-Lichtenthäler, SPD: Sehr richtig! Ja!) auch vor der Novellierung des POG. (Abg. Sabine Bätzing-Lichtenthäler, SPD: Ja!) Der einzige Unterschied zu jetzt ist, dass es nun einen gesetzlichen Rahmen für die Sicherheitsvorkehrungen gibt. Nichtsdestotrotz bestehen offensichtliche Probleme mit der Handhabung des POG. (Zuruf von den FREIEN WÄHLER: Das war vorher schon klar!) Hier kann man sicherlich noch einmal ansetzen. Der Innenminister hat die Fastnachtsvereine bereits zu einem Gespräch geladen. Ich begrüße das sehr; denn im Dialog miteinander kann man herausfinden, wo Probleme sind und diese dann auch lösen. (Zuruf des Abg. Stephan Wefelscheid, FREIE WÄHLER) – Das war vorher nicht klar; denn Weinfeste sind eine ganz andere Nummer als Karnevalsumzüge. (Unruhe im Hause) Dialog sollte auch in nächster Zeit und auch unter den kommunalen Ordnungsbehörden stattfinden; denn Erfahrungen im Umgang mit der Genehmigungspraxis können unter den Behörden ausgetauscht werden. Ziel muss es doch sein, dass in allen Ordnungsbehörden die Entscheidungen zu ähnlichen Veranstaltungen möglichst gleich getroffen werden, damit die Veranstalter verlässliche Größenordnungen haben. (Glocke des Präsidenten) Alles Weitere in der zweiten Runde. Vielen Dank. (Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, bei der SPD und bei der FDP)
