Philipp Fernis
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Auf der Zielgerade der Beratungen für diesen Doppelhaushalt haben wir noch einmal mit dem Einzelplan des Finanzministeriums, den Allgemeinen Finanzen und den Gesetzentwürfen ein Potpourri an Themen, das wir zum Abschluss der Debatte beraten und eine ganze Reihe von maßgeblichen Weichenstellungen beinhaltet. Frau Kollegin Nieland, ich will in aller Kürze darauf eingehen, was Sie zur Tatsache gesagt haben, dass es ungewöhnlicherweise im Haushaltsverfahren noch einmal zu einer erheblichen Korrektur der Steuerschätzung gekommen ist. Ich weiß, dass Sie eine gewisse Verachtung für Mainstream-Medien in der AfD haben, aber ich würde Ihnen dennoch einen gelegentlichen Blick in die Tagesschau empfehlen. Dann hätten Sie mitbekommen, dass wir in weltpolitisch turbulenten Zeiten leben. Dann hätten Sie mitbekommen – ich erinnere mich an Debattenbeiträge auch gestern, in denen Russland und die Ukraine, wenn es um Zentren ging, in einen Topf geworfen wurden –, offensichtlich ist Ihnen entgangen, dass mitten in Europa mit einem verbrecherischen Angriffskrieg ein Nachbarland überfallen wurde und wir durch diese Entwicklung maßgebliche Friktionen der Weltwirtschaft und maßgebliche Friktionen an den Energiemärkten haben. Wie man es unter diesen Bedingungen ungewöhnlich finden kann, dass es zu in der Tat im Vergleich außerordentlich hohen Anpassungen im parlamentarischen Haushaltsverfahren kommt, erschließt sich mir zumindest nicht unmittelbar. (Beifall der FDP, der SPD und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Es ist doch gerade Ausdruck von verantwortungsbewusster Haushaltspolitik, auf solche dynamischen Entwicklungen auch im parlamentarischen Verfahren dynamisch zu reagieren. (Abg. Dr. Jan Bollinger, AfD: Die Bürger sollen entlastet werden!) Wenn aufgrund solcher Entwicklungen Steuerschätzungen nach oben korrigiert werden, dann ist es doch nur sinnvoll, das zur Grundlage auch der Haushaltsberatungen zu machen. Das ist im Übrigen ein verfassungsrechtliches Gebot, das aus der Haushaltswahrheit folgt, wonach wir geradezu verpflichtet sind, solche maßgeblichen Veränderungen zu berücksichtigen. Sie haben das Stichwort genannt, wir haben in diesem Haushalt maßgebliche Entlastungen in Form insbesondere des hier breit debattierten 49-Euro-Tickets, erhebliche Hilfen für Menschen, die gerade was die Energiepreisentwicklung angeht, besonders betroffen sind, in Form des Wohngelds. Das sind maßgeblich die 150 Millionen Euro, die wir hier noch bewegt haben. Diese Veränderungen führen dazu, dass wir all das in diesem Etat untergebracht haben und wir – das können wir nur als Ausfluss der verantwortlichen Haushaltspolitik auch der vergangenen Jahre sehen – 200 Millionen Euro noch einmal zusätzlich etatisieren genau für den Fall, dass sich in den kommenden zwei Jahren herausstellt, dass es in der rheinland-pfälzischen Wirtschaft, im rheinland-pfälzischen Vereinswesen, in den Kommunen und wo auch immer Schwierigkeiten gibt, die durch die bisherigen Entlastungsund Hilfspakete nicht so abgedeckt sind, sodass die Landesregierung auch hier eine Handlungsnotwendigkeit erkennt. Auch dafür hat sie dann mit diesem Doppelhaushalt und mit dieser zusätzlichen Ausgabeermächtigung eine ordnungsgemäße haushaltsrechtliche Grundlage. In dieser besonderen Zeit ist es tatsächlich so, dass die Bundesregierung – die Bundesebene ist nun einmal für das Thema der Steuergesetzgebung maßgeblich verantwortlich, der landespolitische Gestaltungsspielraum bei den Fragen der alltäglichen Steuern für die Bürgerinnen und Bürger ist außerordentlich überschaubar – im Schulterschluss mit den Ländern ein nie da gewesenes Entlastungspaket bei der Einkommensteuer auf den Weg gebracht hat, insbesondere dadurch, dass – das habe ich gestern hier schon einmal dargelegt – die kalte Progression für die Menschen wirklich vollständig ausgeglichen wird, sodass gerade nominell höhere Einkünfte, mit denen aber keine erhöhte Kaufkraft inflationsbedingt einhergeht, nicht dazu führen, dass man in einen höheren Steuersatz gerät. Selbstverständlich tragen wir das hier im Landeshaushalt mit. Selbstverständlich etatisieren wir diese Mindereinnahmen, aber deswegen ist es doch skurril, hier davon zu sprechen, dass es keine Entlastung für die Bürgerinnen und Bürger gäbe. Es gibt Entlastungspakete durch die steuerliche Seite, durch die Energiepreisbremsen und durch die Erhöhung insbesondere des Wohngelds für diejenigen, die das brauchen, wie wir sie in der Geschichte dieses Landes noch nicht gesehen haben. (Beifall der FDP, der SPD und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Zuruf des Abg. Dr. Jan Bollinger, AfD) All das ist hier unter Hochdruck gemeinsam intensiv miteinander erörtert und miteinander beraten worden, sodass wir jetzt einen Doppelhaushalt haben, der die maßgebliche Grundlage dafür bildet, dass Rheinland-Pfalz in den kommenden zwei Jahren bei den Entwicklungen handlungsfähig bleibt. Dann will ich auf die Kritik eingehen, dass man inflationsbedingt Einnahmen zum Teil nach oben korrigiert hat – in der Tat ist das in Teilen richtig, es hat aber auch mit der wirtschaftlich erfreulichen Entwicklung im Land zu tun –, Ausgaben aber nicht. Wenn sie sich ansehen, welche Bereiche abgedeckt sind, dann stimmt das zunächst einmal nicht, weil wir insbesondere für höhere Energiekosten, die ein maßgeblicher Inflationstreiber sind, in diesem Landeshaushalt Vorsorge getroffen haben, gerade im parlamentarischen Verfahren und, nur um das exemplarisch zu nennen, gerade beim letzten Einzelplan, den wir vor wenigen Minuten debattiert haben, die 32 Millionen Euro für die Hochschulen. So haben wir auch an anderer Stelle der Energiekostenentwicklung im Haushalt Rechnung getragen. Wir haben Vorsorge getroffen. Ich habe es hier an anderer Stelle schon einmal gesagt, der Landeshaushalt ist in seiner Ausgabenstruktur nicht mit dem Warenkorb eines Verbraucherpreisindex vergleichbar. Der Landeshaushalt ist in seiner Struktur anders als das, was wir als Inflationsrate über den Verbraucherpreisindex messen. Im Landeshaushalt – das will ich, weil es auch in diesem Einzelplan stattfindet, besonders erwähnen – ist für die anstehenden Tarifverhandlungen Vorsorge getroffen, weil wir davon ausgehen, dass allein, weil der Tarifvertrag im nächsten Jahr ausläuft – Bund und kommunale Arbeitgeber verhandeln gerade –, nachvollziehbarerweise entsprechend hohe Forderungen der Arbeitnehmerseite im Raum stehen. Auf der Ausgabenseite ist Vorsorge für zu erwartende Tarifsteigerungen getroffen. Insofern ist dieser Haushalt eine wirklich den Verfassungsprinzipien von Haushaltswahrheit und Haushaltsklarheit folgende gute Grundlage für die Arbeit der Landesregierung in den kommenden Jahren. (Beifall der FDP, der SPD und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Deswegen will ich mich an dieser Stelle den Kollegen, die Dank ausgesprochen haben, anschließen, weil das wirklich außerordentlich intensive Beratungen waren, zuvorderst bei unserem Vorsitzenden unseres Haushalts- und Finanzausschusses, Herrn Wansch, aber auch bei all den Kolleginnen und Kollegen, die ganz intensiv mit uns diese Zahlenwerke beraten und erörtert haben. Ich will auch einen Dank sagen – ich habe meine Rolle im politischen Leben vor anderthalb Jahren gewechselt, ich kenne das Haushaltsverfahren insofern gut auch von der Seite der Landesregierung – an die Kolleginnen und Kollegen der Regierungsbank, aber vor allem auch an die Beamtinnen und Beamten zuvorderst aus dem Finanzministerium, aber auch aus allen Häusern. Die Haushaltsberatungen waren wieder in den nicht öffentlichen Sitzungen durchaus sehr intensiv und mitunter auch sehr detailversessen. Das fordert zu Recht, weil das Haushaltsrecht das Königsrecht des Parlaments ist. Wenn Parlamentarier zu verschiedenen Gründen, warum bestimmte Dinge im Haushalt in einer bestimmten Weise etatisiert werden, Rückfragen haben, dann ist es eine Selbstverständlichkeit, dass die Ministerien das entsprechend – in einer solchen eng getakteten Haushaltsberatung wie wir sie hatten auch in sehr kurzer Frist – beantworten und darlegen. Das ist immer wieder eine besondere Herausforderung auch für – das will ich hinzufügen – die in den vergangenen Krisenjahren besonders geforderten Apparate der Beamtinnen und Beamten in den Ministerien. Da wurde auch mitunter zur Wachzeit der Nachteulchen noch die eine oder andere Stunde eingesetzt, um die Fragen aus dem Parlament beantworten zu können. Dafür ein herzlicher Dank an die Landesregierung und an alle Bediensteten in der Landesverwaltung. Der Haushalt ist eine gute Grundlage für die kommenden Jahre, und wir stimmen zu. Herzlichen Dank. (Beifall der FDP, der SPD und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
