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Iris Nieland

AfD 21.12.2022 Sitzungen 18/35

Sehr geehrter Präsident, sehr geehrte Kollegen! Bedanken möchte ich mich sehr herzlich für die Zusammenarbeit im Rahmen des Haushalts- und Finanzausschusses vom Vorsitz bis zum Protokoll, bei den Ministerien, der Verwaltung und dem Rechnungshof. (Beifall bei der AfD) Sehr geehrte Damen und Herren, die Regierung, diese Regierung, diese Landesregierung erwartet von den Bürgern, den Gürtel enger, nein, richtig eng zu schnallen. Müsste sie da nicht mit bestem Beispiel vorangehen? Schon der Regierungsentwurf geht von sprudelnden Steuereinnahmen 2023 und 2024 aus, und die Ampelfraktionen haben laut ihrem Änderungsantrag noch einmal weitere Steuerquellen in Höhe von 314 Millionen Euro gefunden. Ist das der Goldesel im Keller der Fraktionsvorsitzenden bei der SPD? (Zuruf von der SPD: Oh!) Nein, tatsächlich, der Goldesel heißt Steuerzahler. Der Bürger wundert sich, beherrschen doch die Energiepreiskrise und die Sorgen vor einer wirtschaftlichen Rezession die öffentliche Diskussion. Zu den Zahlen will ich Folgendes bemerken: Erstens: Es ist absolut unüblich, dass zwischen der Haushaltseinbringung und der Haushaltsverabschiedung noch einmal die veranschlagten Steuereinnahmen nach oben korrigiert werden. (Zuruf des Abg. Daniel Schäffner, SPD) Üblich war, in solideren Zeiten jedenfalls, dass im Fall des Haushaltsjahres tatsächlich höhere Steuereinnahmen als kalkuliert geflossen sind, diese Mehreinnahmen in Rücklagen eingestellt wurden. Zweitens: Es ist gerade in Inflationszeiten absolut unangebracht, dass die Steuereinnahmen nach oben korrigiert werden, die Ausgaben dagegen nicht; denn der Hauptgrund, warum man nun mehr Steuereinnahmen erhofft, ist, dass Preise und Löhne steigen und davon der Fiskus automatisch profitiert. Dann muss man aber folgerichtig auch bei fast allen Ausgaben einen Inflationsaufschlag einkalkulieren. Am Ende wird man froh sein müssen, wenn sich Mehreinnahmen und Mehrausgaben ausgleichen. Meine Damen und Herren, drittens: Die kalkulierten Steuermehreinnahmen, die sich 2023/2024 auf 4,3 Milliarden Euro gegenüber einem Verbleiben beim Ansatz von 2022 aufsummieren, relativieren die zunächst groß erscheinende Summe von fast 1,3 Milliarden Euro für die Beteiligung des Landes an Entlastungsmaßnahmen, und zwar deutlich. Daran ändert sich auch nichts, wenn die Koalition noch einmal 200 Millionen Euro für nicht näher spezifizierte weitere Entlastungsmaßnahmen drauflegt. Tatsächlich langen die Ampeln in Bund und Land selbst in der Krise zu, kräftig zu, stellen sich aber öffentlich als große Wohltäter dar. Ich möchte noch ein paar weitere Schlaglichter setzen. Das sind die Zuweisungen an die Kommunen. Hier ist eine gute strukturelle Finanzausstattung grundsätzlich zweckgebundenen Förderprogrammen für Kommunen, bei denen die Kommunen die Auflagen des Landes erfüllen müssen, vorzuziehen. Solche Auflagen schwächen die kommunale Selbstverwaltung und Verantwortung. Ganz abgesehen davon fehlen den Kommunen häufig insbesondere die personellen Voraussetzungen, um diese Auflagen zu erfüllen. Weil das so ist, weise ich auf eines der wichtigsten Deckblätter von uns in der Summe der Haushaltsanträge überhaupt hin. Wir haben gleich dazu noch zwei Entschließungsanträge eingebracht. Es sieht eine Erhöhung der Schlüsselzuweisung gegenüber dem Regierungsentwurf von 436 Millionen Euro vor. Das ist fast eine halbe Milliarde Euro. Das sind uns die Kommunen wert. Sie bilden die politische Grundlage für den Staatsaufbau, und sie sind nicht bloßes Vollzugsorgan für Bund und Land. (Beifall der AfD) Sehr geehrte Kolleginnen, ähnliche Deckblätter fehlen übrigens im CDUAntrag. Ich bin erstaunt, dass die CDU-Fraktion das Thema des kommunalen Finanzausgleichs so schnell ad acta gelegt hat. Nun will ich nicht die ganze Diskussion um den Landesfinanzausgleich noch einmal an dieser Stelle aufrollen, aber zwei Punkte müssen dann doch erwähnt werden. Erstens sieht das neue LFAG für die ländlichen Regionen einen Grundsteuerhebesatz von 465 Punkten vor. Wie passt das eigentlich mit dem Versprechen der Landesregierung zusammen, Bürger und Betriebe in der aktuellen Krise entlasten zu wollen? Zweitens fehlt dem neuen LFAG eine Dynamisierung der Mittel für die Kommunen über das Jahr 2024 hinaus. Wir haben dazu die Erhöhung so bemessen, dass zusätzlich noch die Abschaffung der Straßenausbaubeiträge voll kompensiert werden kann. Durch die Großen Anfragen unserer Fraktion dieses Jahr konnten wir bestehende Wissenslücken im Landtag zu den Straßenausbaubeiträgen beheben. Die Ampelparteien wollen die Straßenausbaubeiträge durch die flächendeckende Einführung wiederkehrender Beiträge 2024 erhöhen. Wir dagegen wollen die Bürger durch die Abschaffung dieser Beiträge genau dann entlasten, wenn die aktuellen Entlastungspakete der Bundesregierung bereits auslaufen. Ein weiteres Schlaglicht ist unsere Forderung, unser Deckblatt für 10 Millionen Euro mehr für die Schülerbeförderung. Was bleibt festzuhalten? Bei den Einnahmen darf die Landesregierung weiterhin von prall gefüllten Kassen ausgehen. Bürger und Betriebe sind arbeitsam und bescheren der Landesregierung enorme Steuereinnahmen. Dieses Steuergeld muss aber endlich mit einer einheitlichen Steuer-IT verwaltet werden. Ich mahne die Landesregierung, sich hier endlich für mehr Geschwindigkeit einzusetzen, und ich frage Sie, wann werden bei der Steuer-IT endlich die Kernverfahren bereitstehen und die Altverfahren ablösen? Schon seit 15 Jahren wird weitgehend erfolglos an der Entwicklung und Einführung gearbeitet. Die Konferenz der Präsidenten der Rechnungshöfe fordert hier schon lange eine verbindliche Gesamtplanung; denn hier geht es doch um die effektive und effiziente Verwaltung des Steueraufkommens, und das hat eine überragende Bedeutung für die Steuergerechtigkeit. (Beifall der AfD) Auch wäre es Ihre Pflicht, mehr und deutlicher über massivste Sparanstrengungen nachzudenken und sie in die Tat umzusetzen. Spendierhosen sind in Krisenzeiten wie diesen nicht zu akzeptieren. Meine Fraktion, die Alternative, wird den Verantwortlichen sehr genau auf die Finger sehen. Noch ein Wort zum Gesetz zur Umsetzung der kommunalen Entschuldung, kurz PEK-RP. Keinen Zweifel hegen wir an Ziel und Zweck. Das Land hat die kommunale Verschuldung maßgeblich verantwortet. Daher ist es zu einer Problemlösung verpflichtet. Statt einer mutmaßlich verfassungswidrigen Entschuldung haben wir eine verfassungskonforme Entschuldung gefordert, zum Beispiel dadurch, dass das Land die Kommunen in mehreren Raten entschuldet. Bei der Kritik an der kommunalen Entschuldung ist es insbesondere die Kritik am teuren Verfahren und an der Benachteiligung des ländlichen Raums. Hierzu möchte ich sinngemäß die mahnenden Worte mit Erlaubnis des Präsidenten zitieren: Der Bund der Steuerzahler hat schon früh in der Diskussion kritisiert, dass für die kommunale Entschuldung die Schuldenbremse gebrochen wird. Dazu fügte der Landtag in Artikel 117 der Landesverfassung mit Absatz 4 eine Ausnahme von der Schuldenbremse hinzu. Ein Sonderfindungsrecht für Ausnahmen hat der Landtag allerdings nicht. Das Grundgesetz sieht in Artikel 109 keine Ausnahme zur kommunalen Entschuldung vor. Wir werden die Beratungen im Ausschuss konstruktiv begleiten. Vielen Dank. (Beifall der AfD)

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