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Markus Stein

SPD 21.12.2022 Sitzungen 18/35

Sehr geehrter Herr Präsident, werte Kolleginnen und Kollegen! Nun, als krönender Abschluss der Beratungen ist es die Aufgabe der Finanzpolitikerinnen und Finanzpolitiker, vor der endgültigen Abstimmung über die Einzelpläne 04, 12 und 20 zu sprechen. Ich will versuchen, sehr konkret auf diese Einzelpläne einzugehen. Im Einzelplan 04 wird deutlich, was in anderen Einzelplänen deutlich wurde, die Rahmenbedingungen des Landeshaushalts sind aufgrund äußerer Umstände nicht einfacher geworden. Vor allen Dingen steigen im Einzelplan 04 die Mieten und Pachten, aber auch, wie derzeit überall, die Energiekosten. Die Sachausgaben in der Hauptgruppe 5 steigen beispielsweise gegenüber dem Haushaltsjahr 2022 insgesamt um 14 % auf rund 43 Millionen Euro. Für uns selbst ist das kaum steuerbar, für einen hingegen schon. Ich finde, das darf man bei dieser Debatte erwähnen. Er sitzt in Moskau und ist bis heute verantwortlich für den Tod und das Leid zahlreicher Menschen, nicht nur in der Ukraine, auch für diese Auswirkung, die wir hier im Landeshaushalt vor uns sehen. (Beifall der SPD und vereinzelt bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Meine Damen und Herren, die Arbeit der Finanzverwaltung ist geprägt von einer Zusammenarbeit aller Bundesländer und einer zunehmenden Digitalisierung. KONSENS, SESAM, das sind Abkürzungen für Projekte, die auch im Haushalt 2023 und 2024 mit Mehrausgaben versehen werden. Ebenso sollte hier noch BEIREFA erwähnt werden, das Beihilfeabrechnungssystem wird ebenfalls in einer Länderkooperation mit einem Refactoring, also einer Überarbeitung der Softwarestruktur, versehen. Damit wird die Beihilfebearbeitung stetig verbessert und, wo nötig, angepasst. Das zeigt die Ansatzsteigerung im Doppelhaushalt. Eines der größten Projekte der Steuerverwaltung in der gesamten Bundesrepublik, damit auch in Rheinland-Pfalz, ist die Grundsteuerreform. Im Jahr 2023 werden hierfür Planstellen benötigt, was sich im Stellenplan mit dem entsprechenden Zuwachs abbildet. Lassen Sie mich hierzu bitte klarstellen, wir sind nach wie vor davon überzeugt, dass das Festhalten am Bundesmodell bei dieser Reform nicht nur richtig, sondern vor allen Dingen auch gerecht war. (Beifall des Abg. Dr. Joachim Streit, FREIE WÄHLER –

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