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Damian Lohr

AfD 20.12.2022 Sitzungen 18/34

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren! Die Ausgaben im Sozialbereich steigen in den kommenden beiden Haushaltsjahren deutlich an. Sicherlich stehen diesen Ausgaben teilweise steigende Einnahmen gegenüber. Allerdings kann man diese steigenden Ausgaben gleichwohl als Indikator für die soziale Situation der Menschen in Rheinland-Pfalz heranziehen; denn die steigenden Ausgaben deuten auch auf gestiegene Bedarfe hin. Steigende Bedarfe im Sozialbereich deuten leider meist auf eine negative Entwicklung hin. Davon abgesehen steigen auch die Zuschüsse des Landes in diesem Bereich in den kommenden beiden Jahren stark an. Trotz dieser ansteigenden Ausgaben hat sich die Situation für viele Menschen im Land aufgrund der anhaltend hohen Inflation und den deutlich gestiegenen Preisen in vielen Bereichen des täglichen Lebens deutlich verschärft. Dabei war die Situation bereits zu Beginn des Jahres angespannt, wie der Paritätische Armutsbericht deutlich aufgezeigt hat. Infolge der Auswirkungen der COVID-Pandemie hat das Maß der Armut in Deutschland mit einer bundesweiten Armutsquote von 16,6 % und 16,5 % in Rheinland-Pfalz eine traurige Rekordmarke erreicht, die gerade Kinder und Jugendliche sowie die älteren Menschen trifft. Nun treffen uns eine historisch anhaltend hohe Inflation und insbesondere stark gestiegene Energiepreise. Laut Statistischem Bundesamt sind etwa die Verbraucherpreise für Energie um 43 % und für Nahrungsmittel um 20,3 % gestiegen, wobei sich die Preise für Erdgas sogar mehr als verdoppelt haben und die Verteuerung bei einzelnen Grundnahrungsmitteln noch deutlich über den genannten 20,3 % liegt. Nicht ohne Grund nehmen so viele Menschen wie nie zuvor die Angebote der Tafeln in Rheinland-Pfalz in Anspruch. Von Steigerungen von 30 % oder sogar 50 % wird berichtet. Das führt dazu, dass die Tafeln an der Grenze der Leistungsfähigkeit angelangt sind. Ich denke, das sagt sehr viel über die Situation vieler Menschen in unserem Land aus. Wie die Lage ohne das Engagement der vielen freiwilligen Helfer aussähe, mag man sich gar nicht vorstellen. Denen gilt an dieser Stelle unser aufrichtiger Dank. Die Auswirkungen für die Menschen in unserem Land sind dabei keineswegs gleichmäßig verteilt. In bestimmten Stadtteilen und Gemeinden konzentrieren sich soziale Problemlagen. Diese aufzuwertenden Stadtteile und Gemeinden bedürfen unserer besonderen Aufmerksamkeit. Insbesondere vor dem Hintergrund der anhaltend hohen Inflation, der stark angestiegenen Energiepreise und den hieraus möglicherweise noch resultierenden weiteren negativen Auswirkungen halten wir daher die im Haushaltsentwurf vorgesehenen Mittel zur Bekämpfung von Armut und zugunsten von aufzuwertenden Stadtteilen und Gemeinden für unzureichend. Dies auch deshalb, weil aus unserer Sicht verstärkte landeseigene Maßnahmen zugunsten von aufzuwertenden Stadtteilen und Gemeinden zielführend wären. Dafür wäre es allerdings erforderlich, dass man zunächst einen Überblick über sämtliche aufzuwertende Stadtteile und Gemeinden im Land gewinnt. Dazu würde sich aus unserer Sicht eine Studie unter Heranziehung der bestehenden Indikatoren anbieten. Nur so lässt sich der erforderliche Überblick gewinnen, um flächendeckend tätig zu werden; denn bisher sind der Landesregierung nach eigener Aussage nur diejenigen aufzuwertenden Stadtteile und Gemeinden bekannt, die Gegenstand einschlägiger Antrags- und Bewilligungsverfahren sind. Zudem werden maßgebliche Indikatoren für die Einordnung als aufzuwertender Stadtteil bzw. aufzuwertende Gemeinde nicht spezifisch statistisch erfasst. An der Stelle besteht ganz sicher Handlungsbedarf, weshalb wir eine entsprechende Erhöhung der Mittel fordern. Meine sehr geehrten Damen und Herren, lassen Sie uns noch über eine der größten Herausforderungen unserer Zeit sprechen, den Bereich der Pflege. Bundesweit gibt es gegenwärtig knapp 5 Millionen Pflegebedürftige. Bereits heute fehlen etwa 200.000 Pflegekräfte. Bis zum Jahr 2030 wird die Zahl der Pflegebedürftigen voraussichtlich auf über 6 Millionen steigen. Wer heute noch nicht betroffen ist, wird leider in spätestens zehn Jahren betroffen sein. Mittelfristig wird jeder von uns mindestens eine Person im näheren Familienumfeld haben, die pflegebedürftig ist. Unsere Gesellschaft wird immer älter, und wir sollten als Politiker dafür Sorge tragen, dass Menschen, wenn sie nicht mehr in der Lage sind, sich um sich selbst zu kümmern, in Würde altern können. Wie prekär die Situation im Bereich der Pflege ist, konnte uns die Pandemie zeigen. Die Anzahl der fehlenden Pflegekräfte soll bis 2030 bundesweit auf eine halbe Million steigen. Das heißt, immer mehr Pflegebedürftigen stehen immer weniger Pflegekräfte gegenüber. Das ist eine bereits jetzt dramatische Schieflage, die kaum noch zu reparieren ist, wenn man nicht sofort massiv gegensteuert. Die Pflege ist bereits jetzt und wird in Zukunft noch viel mehr staatliche Kernaufgabe sein. Wir müssen jetzt die Weichen stellen, wenn wir in zehn Jahren keinen GAU erleben wollen. Das muss man so klar und deutlich sagen. Neben weiteren Milliarden, die der Bund zur Verfügung stellen muss, kann das Land Rheinland-Pfalz seinen Beitrag zur Verbesserung der Situation leisten, und zwar bei der Unterstützung von Menschen, die im Rahmen der Pflege im häuslichen Umfang ein Pflegegeld für selbstbeschaffte Pflegehilfen beziehen. Die betroffenen pflegebedürftigen Menschen und Angehörige, Freunde und Nachbarn als größte Gruppe der Pflegenden sind bei Maßnahmen zur Stärkung der Pflege in den vergangenen Jahren immer wieder außen vor geblieben. Das ist ein unhaltbarer Zustand. Zu Recht sieht der Sozialverband VdK hier eine unzulässige Benachteiligung der häuslichen Pflege gegenüber anderen Formen der Pflege. Dem Sinn und Zweck sowie dem Anspruch des Pflegegelds, die Eigenverantwortlichkeit und Selbstbestimmung der Pflegebedürftigen zu stärken, indem diese das Pflegegeld zur freien Gestaltung ihrer Pflege einsetzen können, wird das Pflegegeld immer weniger gerecht. Dabei erfährt die häusliche Pflege im gewohnten Umfeld oftmals durch Angehörige oder andere den Pflegebedürftigen nahestehenden Personen ein hohes Maß an Akzeptanz durch die Pflegebedürftigen. Sie stellt einen unverzichtbaren Beitrag zur Pflege und Betreuung pflegebedürftiger Menschen in Deutschland und in Rheinland-Pfalz dar, der vor dem Hintergrund des Mangels an Pflegekräften und der begrenzten Leistungsfähigkeit der sozialen Pflegeversicherung nicht zu ersetzen ist. Durch die anhaltende Inflation und steigende Kosten in allen Lebensbereichen schrumpft die Kaufkraft des ohnehin zu gering bemessenen Pflegegelds. Damit droht eine Unterversorgung der betroffenen Menschen. Die Belastungen für pflegende Angehörige, Freunde und Nachbarn erhöhen sich dadurch zunehmend. Um dem entgegenzutreten, bedarf gerade diese Gruppe der Pflegebedürftigen zusätzlicher Leistung. Deshalb fordern wir in Form eines entsprechenden Entschließungsantrags einen Landeszuschuss zum Pflegegeld in Form einer jährlichen Einmalzahlung für die betroffenen Menschen. Sie sind herzlich eingeladen, diesem Entschließungsantrag zuzustimmen. (Beifall der AfD) Bevor ich zum Schluss komme, lassen Sie mich noch ein paar wenige Zeilen zu den Änderungen der betreuungsrechtlichen Vorschriften verlieren. Im Ausschuss gab es eine sehr aufschlussreiche Anhörung, die aus unserer Sicht doch einige Mängel aufgezeigt hat. Das Gesetz in der gegenwärtigen Beschlussvorlage wird denjenigen, die es am Ende ausführen müssen, nicht gerecht. Es ist zu befürchten, dass die Änderung des Gesetzes eine hohe personelle und finanzielle Belastung der Betreuungsvereine zur Folge hat. Deshalb ist eine zeitnahe Evaluation notwendig, um nachsteuern zu können. Der Gesetzesänderung können wir nur zustimmen, sofern die vorliegenden Änderungsanträge der Oppositionskollegen angenommen werden. Danke für die Aufmerksamkeit. (Beifall der AfD)

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