Lars Rieger
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! 2.344 Euro, diese Summe müssen Pflegebedürftige durchschnittlich für den Aufenthalt in einer Pflegeeinrichtung in Rheinland-Pfalz im ersten Aufenthaltsjahr aufwenden. Das sind etwa 200 Euro mehr als im Bundesdurchschnitt. Laut AOK Rheinland-Pfalz/Saarland ist der Eigenanteil im Jahr 2022 innerhalb nur eines Jahres um 21 % gestiegen. Dieser Eigenanteil entspricht dem Dreifachen der durchschnittlichen Rente für Frauen und fast dem Doppelten der durchschnittlichen Rente für Männer in Rheinland-Pfalz. Als CDU-Landtagsfraktion fordern wir deshalb erneut, dass das Land den von den Pflegebedürftigen oder deren zahlungspflichtigen Angehörigen zu zahlenden Investitionskostenanteil ganz oder zumindest teilweise übernimmt, um hier eine spürbare Entlastung zu bewirken. (Beifall der CDU sowie des Abg. Michael Frisch, AfD) Dass sich dergleichen nicht im Doppelhaushalt 2023/2024 wiederfindet, während diese Kosten in 13 anderen Bundesländern mit unterschiedlich hohen Anteilen übernommen werden, ist enttäuschend und unsozial, gleichzeitig aber für uns umso mehr ein Grund, Sie mit unserem eingereichten Entschließungsantrag nicht aus der Verantwortung zu entlassen. (Beifall der CDU) Ein weiterer wichtiger Punkt, bei dem wir im Doppelhaushalt beim Einzelplan 06 deutlichen Verbesserungsbedarf sehen, ist die Unterstützung der anerkannten Wohlfahrtsverbände. Zur Verwirklichung der Subsidiarität in unserem Gemeinwesen leisten die Wohlfahrtsverbände entscheidende Beiträge. In der aktuellen Situation steigen mit der Entwicklung von Hilfebedarfen die Erwartungen und Anforderungen an sie. Aus diesem Grund fordern wir, unter dem Titel 684 61 für die Jahre 2023 und 2024 jeweils 1 Million Euro mehr einzustellen. (Beifall der CDU) Auch die Zuschüsse zur Bekämpfung von Armut sind unter dem Titel 684 53 um jeweils 300.000 Euro zu erhöhen; denn die Mehrbelastungen der 55 Tafeln in Rheinland-Pfalz allein für Kraftstoffe liegen bei ca. 150.000 Euro. Liebe Kolleginnen und Kollegen, zur besseren Bewältigung des Alltags haben taubblinde Menschen einen spezifischen Unterstützungsbedarf. Deshalb beantragen wir, beim Titel 633 53 für beide Haushaltsjahre jeweils 50.000 Euro mehr einzustellen, um dem besonderen Bedarf taubblinder Menschen Rechnung zu tragen. (Beifall der CDU sowie des Abg. Patrick Kunz, FREIE WÄHLER) In Sachen Weiterbildung ist uns nach den Gesprächen mit den Weiterbildungsträgern für diese vor allem eines beim Einzelplan 06 wichtig: Die Förderung der hauptamtlichen pädagogischen Fachkräfte muss erhöht werden. Diese Förderung wurde seit der Einführung des Weiterbildungsgesetzes nur einmal unwesentlich erhöht und beträgt aktuell 34.500 Euro. Dafür müssen die Träger aber jeweils eine volle Stelle vorhalten und finanzieren. Dieser Kofi-Betrag deckt mit jedem weiteren Jahr einen geringeren Teil der Kosten ab. Wir wünschen uns eine Erhöhung des Kofi-Satzes und künftig eine Dynamisierung, wie es sie zum Beispiel in Baden-Württemberg gibt. Im aktuellen Haushaltsentwurf wird eine Festsetzung auf 35.250 Euro vorgeschlagen. Das halten wir für nicht ausreichend. (Beifall der CDU) Ein letztes Wort zum Landesgesetz zur Änderung betreuungsrechtlicher Vorschriften, respektive zum Änderungsantrag der Ampelkoalitionäre. Die Anhörung dazu am vorvergangenen Mittwoch im AASPT muss doch für Sie, die Koalitionsfraktionen, ernüchternd gewesen sein. Auch die von Ihnen benannten Experten legten unisono und nachvollziehbar dar, warum sie mehr Geld und zusätzliches Personal für die Mehrarbeit benötigen, die ihnen ab dem 1. Januar des kommenden Jahres übertragen wird. Wir fordern die Überprüfung der Auswirkungen der gesetzlichen Aufgaben der anerkannten Betreuungsvereine bis zum Ende des kommenden Jahres und nicht erst die Berichterstattung dazu bis Mitte 2026, und ergänzend, dass das Land anerkannten Betreuungsvereinen auf Antrag eine weitere Zuwendung in Höhe von 9.425,58 Euro je Verein gewährt, soweit das erforderlich ist, um die Wahrnehmung zusätzlicher Aufgaben nach den geltenden betreuungsrechtlichen Bestimmungen sicherzustellen und den Anspruch nach § 17 Betreuungsorganisationsgesetz zu erfüllen. (Beifall der CDU sowie des Abg. Patrick Kunz, FREIE WÄHLER) Zu weiteren wichtigen Punkten des Einzelplans 06 wird jetzt meine charmante Kollegin Anette Moesta ausführen. Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit bis hierhin. (Beifall der CDU)
