Matthias Lammert
Damit sind wir am Ende der Beratungen zu Einzelplan 05 – Ministerium der Justiz. Die Beratungen zu den beiden Landesgesetze zum Verfassungsgerichtshof und zur juristischen Ausbildung werden in der zweiten Beratung zunächst bis zur Abstimmung nach dem Landeshaushaltsgesetz unterbrochen. Die erste Beratung des Opferbeauftragtengesetzes haben wir heute durchgeführt. Es wird vorgeschlagen, den Gesetzentwurf der Landesregierung – Drucksache 18/4987 – an den Rechtsausschuss zu überweisen. Es erhebt sich kein Widerspruch. Dann ist das so beschlossen. Ich rufe Einzelplan 06 und dazu Punkt 7 der Tagesordnung auf: Einzelplan 06 – Ministerium für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung Landesgesetz zur Änderung betreuungsrechtlicher Vorschriften Gesetzentwurf der Landesregierung – Drucksache 18/4112 – Zweite Beratung dazu: Beschlussempfehlung des Ausschusses für Arbeit, Soziales, Pflege und Transformation – Drucksache 18/4991 – Änderungsantrag der Fraktionen der SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP – Drucksache 18/5026 – Änderungsantrag der Fraktionen der CDU und FREIE WÄHLER – Drucksache 18/5102 – Bedarfsgerechte Förderung der Betreuungsvereine Antrag der Fraktion der CDU – Entschließung – – Drucksache 18/5103 – Wir haben eine Grundredezeit von 10 Minuten vereinbart. Die CDU hat 3 zusätzliche Minuten. Für die CDU-Fraktion erteile ich Abgeordnetem Lars Rieger das Wort.
