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Herbert Mertin

20.12.2022 Sitzungen 18/34

Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordnete! Wir beraten an dieser Stelle den Einzelplan 05. Das ist der Haushaltsplan, der sich mit der Justiz beschäftigt. Er ist insofern ein besonderer Haushaltsplan, als er die dritte Säule unseres demokratischen Rechtsstaats betrifft. Wir stellen hier das Geld zur Verfügung, mit dem die unabhängige Justiz, die zu unserem Rechtsstaat gehört, ihre Funktionsfähigkeit in den nächsten zwei Jahren erhalten soll. Wir haben insofern eine Beratung durchzuführen, die eine staatspolitische Grundlage unseres Staatswesens betrifft, nämlich die unabhängige Justiz zu sichern. Wir tun das in unterschiedlicher Weise. Wenn Sie zum Beispiel den Sachhaushalt betrachten, werden Sie dort monetäre Vorkehrungen treffen, die den Zugang zur Justiz ermöglichen; denn die Justiz soll schließlich das Gewaltmonopol des Staats sichern. Es soll nicht das Recht des Stärkeren gelten, sondern es soll das gelten, was durch staatliche Instanzen – in dem Fall der Justiz – entschieden wird. Dafür muss man aber sicherstellen, dass diejenigen, die nicht über die Mittel verfügen, diese anrufen können. Insofern sind im Sachhaushalt entsprechende Mittel vorgesehen. Das ist immer so, aber ich meine, es rentiert sich auch, hervorzuheben, dass wir diese Mittel bereitstellen, um sicherzustellen, dass jeder Rechtsschutz bei Gericht anrufen kann. Wir haben des Weiteren in diesem Doppelhaushalt Vorkehrungen getroffen, um die Justiz so auszustatten, dass sie die auf sie zukommenden Herausforderungen erfüllen kann. Sie ergeben sich zum Teil aus Gesetzesänderungen, wie sie in der vergangenen Legislaturperiode auf Bundesebene durchgeführt worden sind, auf welcher das Sexualstrafrecht verschärft worden ist. Überall dort, wo Kinder betroffen sind, ist es jetzt ohne Wenn und Aber ein Verbrechen, was naturgemäß im Ablauf bei der Justiz zu höheren Aufwänden führt, weil immer eine Anklage durchzuführen ist und die Anklage auch bei „höheren“ Instanzen, also nicht einfach nur beim Strafrichter, sondern gegebenenfalls beim Schöffengericht oder Landgericht, zu erfolgen hat. Das alles führt zu zusätzlichem Aufwand. Leider hat sich auch etwas bestätigt, was im Rahmen der Gesetzgebung zu diesem Komplex auf Bundesebene bei Anhörungen, aber auch in Stellungnahmen der Bundesländer als Warnung mitgegeben wurde, nämlich dass es im Vollzug dann zu überschießenden Tendenzen kommen wird, die vom Gesetzgeber vielleicht nicht so gewollt waren. Wir stellen nämlich fest, dass sich plötzlich Lehrer an Schulen in den Fängen des Strafgesetzbuchs befinden, weil sie sich um ihre Schüler gekümmert haben, entsprechende Bilder auf Handys sichergestellt haben und sich plötzlich nach der neuen gesetzlichen Grundlage auf Bundesebene dem Vorwurf ausgesetzt sehen, dass sie ein Verbrechen begangen haben. Das kann Ihnen auch als Elternteil passieren, wenn Sie sich um Ihre Kinder und das, was sie im Internet tun, kümmern. Das hat in allen Bundesländern offensichtlich zu entsprechenden Erscheinungsformen geführt, weshalb alle den Bundesminister aufgefordert haben, hier eine gewisse Abrüstung vorzunehmen, damit man solchen Fällen besser Herr werden kann. Das ist für die Praxis enorm wichtig. Ich finde, es ist nicht gut, wenn ein Lehrer das tut, was wir alle von ihm erwarten, sich nämlich um die Kinder zu kümmern und das, was sie an Bildern auf dem Handy usw. hin- und herschicken, in seinen Besitz bringt und sich plötzlich dem Vorwurf ausgesetzt sieht, er hätte eine Straftat begangen, die sogar nach diesen neuen Regeln als Verbrechen tituliert ist. Insofern würde ich es gut finden, wenn der Staat an dieser Stelle – das kann aber nur der Bund tun – etwas abrüsten würde. (Beifall bei der FDP, bei der SPD sowie des Abg. Stephan Wefelscheid, FREIE WÄHLER) Wir wollen weiterhin Hass und Hetze bekämpfen. Herr Kollege Ebling hat das für die Polizei ausgeführt. Spiegelbildlich findet das selbstverständlich auch bei der Staatsanwaltschaft und an den Gerichten statt. Auch hier muss man sehen, dass die Dinge außerordentlich zugenommen haben und der Aufwand, diese aufzuklären, beträchtlich ist. Ich hoffe, dass zumindest das gelingt, was uns Fachleute immer wieder bei dieser Art von Kriminalität sagen. Sie sagen, dass nur 5 % derjenigen, die solche Dinge posten, für 50 % der Posts verantwortlich sind. Wenn es gelänge, diese 5 % zielgerichtet herauszufiltern, wären wir ein Stück weiter, aber die Herausforderung ist für uns groß. Neben den Herausforderungen, die sich für Staatsanwaltschaft und Gerichte darstellen, gibt es natürlich auch Herausforderungen für den Strafvollzug. Wir mussten im Laufe der letzten Jahre zur Kenntnis nehmen, dass die Menschen, die heute im Strafvollzug sind, einer ganz anderen gesundheitlichen Herausforderung begegnen, als das noch vor 20, 25 Jahren der Fall war. Wir haben sehr viele psychiatrisch Erkrankte. Dem soll jetzt mit dem, was im Haushalt ausgebracht wird, begegnet werden, indem wir versuchen, Fachleute, die solche Krankheiten behandeln können, für den Strafvollzug zu gewinnen. Soweit die FREIEN WÄHLER im Zusammenhang mit dem Strafvollzug beantragen, beim dritten Einstiegsamt bessere Beförderungsmöglichkeiten zu schaffen, sehe ich mich dazu außerstande, weil dieser Bereich durchgeregelt ist. Nach den Regeln, die es dafür gibt, für die Schaffung von Beförderungsämtern, ist dieser Bereich durchgeregelt. Ich habe da keine Möglichkeit mehr, zusätzliche Beförderungsstellen zu schaffen. Insofern sehe ich mich außerstande, diesen Wunsch von Ihnen zu erfüllen. Bevor ich aber zu den einzelnen Gesetzentwürfen vielleicht einige Anmerkungen mache, noch eine Anmerkung zu dem Menschenrechtsverteidiger. Ich habe im Rechtsausschuss sehr wohl ausgeführt, wer das alles sein kann. Es ist keineswegs so, dass es ein Jurist sein muss. Es ist aber auch nicht ausgeschlossen, dass es ein Jurist ist. Das kann sehr wohl zum Beispiel ein Journalist sein, der sich in seiner Heimat sehr stark für Menschenrechte eingesetzt hat und verfolgt wird. Das kann jemand sein, der sich an einer Schule entsprechend eingesetzt hat und Lehrer ist. Auch der hat dann Menschenrechte verteidigt. Insofern sind es Menschen, die sich in ihrer Heimat, dort, wo sie verfolgt werden, für Menschenrechte eingesetzt haben, denen wir an dieser Stelle eine Unterstützung zukommen lassen. Das Einzige, was ich nicht genannt habe, sind die Institutionen, mit denen wir im Hintergrund derzeit Gespräche führen, wie man so etwas umsetzen kann. Da bitte ich aber um Verständnis. Ich kann mit diesen Institutionen erst final sprechen und die Dinge zum Ziel führen, wenn der Haushalt beschlossen worden ist. Sonst fange ich mir den Vorwurf ein, ich hätte schon Verpflichtungen getroffen, ohne dass das Parlament den Haushalt beschlossen hätte. Insofern bitte ich um Verständnis. Diese Zeit muss ich abwarten, aber ich gehe davon aus, dass wir die Verhandlungen im Januar, Februar insoweit zu einem Ende führen werden. Abschließend einige Anmerkungen zu den Gesetzentwürfen, die wir heute behandeln. Dies ist einmal das Gesetz zur juristischen Ausbildung, in dem wir gewisse Vorgaben des Bundes umzusetzen haben. Ich teile ein Stück weit das Erstaunen des Abgeordneten Spies, der mich im Vorfeld gefragt hat: Müssen Sie das wirklich so machen, dass der Betreffende, der die Teilzeit wegen der Pflege von nahen Angehörigen beantragt, das mit einem medizinischen Gutachten nachweisen muss? Wenn jemand in Pflege ist, gibt es vielleicht andere Urkunden, aus denen man das ablesen könnte. – So leid es mir aber tut, die Bundesvorgabe ist eindeutig. Wir müssen das so umsetzen. Flexibilitäten haben wir nur im Einzelfall, wenn es dann umgesetzt wird; welche Arbeitsgruppe, in welchen Abläufen und Ähnliches. Diese Vorgaben des Bundes sind aber bedauerlicherweise an der Stelle für uns nicht flexibel. Insofern kann ich Ihrem Wunsch nicht entsprechen. Wir müssen es jetzt einfach erst einmal so machen. In diesem Bereich ist es aber für mich von besonderer Bedeutung, dass wir bei der Gelegenheit, wenn wir das Gesetz anpassen, auch die elektronische Prüfung gesetzlich absichern und auf diese Art und Weise das, was wir schon in mehreren Kampagnen gemacht haben, jetzt auch gesetzlich absichern. Es zeigt sich, dass das sehr stark nachgefragt wird, und ich bin froh, dass wir das nunmehr auch auf dieser Ebene gesetzlich absichern können. Letztlich gibt es noch das Gesetz zum Landesverfassungsgericht. Das ist ganz einfach. Der Vorsitzende des Rechtsauschusses, Herr Dr. Martin, hat es so zusammengefasst: Wenn die Vorschrift, auf die das Landesgesetz verwiesen hat, nicht mehr da ist, muss man es neu regeln. – Das machen wir hier. Wir machen eine dynamische Verweisung. Wir verweisen auf die Verwaltungsgerichtsordnung. Das hat den Vorteil, dass wir bei einer Änderung der Verwaltungsgerichtsordnung nicht jedes Mal das Gesetz auf Landesebene ändern müssen. Insofern bedanke ich mich bei Ihnen allen für den konstruktiven Verlauf dieser Haushaltsberatungen und hoffe, mit Ihnen gemeinsam eine starke Justiz in den nächsten zwei Jahren begleiten zu können. Vielen Dank. (Beifall der FDP, der SPD, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie der Abg. Anette Moesta, CDU, Stephan Wefelscheid und Patrick Kunz, FREIE WÄHLER)

Protokoll ↗