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Stephan Wefelscheid

FREIE WÄHLER 20.12.2022 Sitzungen 18/34

Betrachtet man den Einzelplan 05, muss man sagen, dass die Landesregierung den bedeutsamen Bereich der Justiz auf eine tragfähige Grundlage für die nächsten Jahre gestellt hat und durch die Schaffung von 133 neuen Planstellen und Stellen für die Justiz für eine nachhaltige Personalverstärkung sorgen wird. Dies beruhigt uns insbesondere vor dem Hintergrund, dass der Personalaufwuchs eine unserer Kernforderungen zum letzten Haushalt in diesem Bereich war und nun die dringend gebotene Umsetzung erfahren wird; denn die Stärkung einer handlungsfähigen effektiven, modernen Justiz kann nur über ausreichend geschultes Personal funktionieren. Die Attraktivität der Berufe in der Justiz darf dabei nicht nur für den Einstieg gelten, sondern es müssen auch besondere Beförderungsperspektiven geschaffen werden. Richten wir hierfür beispielhaft unseren Blick auf den Bereich des Justizvollzugs. Gerade die Bediensteten des dritten Einstiegsamts im Justizvollzug tragen erhebliche Verantwortung in den Justizvollzugsanstalten. Dies muss mit einer Stellenhebung im gehobenen Justizvollzugsdienst honoriert werden, anstatt diesen wie in den letzten Jahrzehnten beförderungstechnisch abzuhängen. Hier muss der Grundsatz gelten, dass Menschen, die eine besondere Verantwortung tragen, auch dementsprechend befördert werden können. Daher halten wir eine Anpassung des Stellenplans von je einer zusätzlichen Stelle Besoldungsgruppe A 13, drittes Einstiegsamt, und je drei zusätzlicher Stellen für die Besoldungsgruppe A 12, drittes Einstiegsamt, und A 11, drittes Einstiegsamt, für die kommenden zwei Jahre für unbedingt notwendig, um der Verantwortung der Beamten des dritten Einstiegsamts gerecht zu werden und einer weiteren Abwanderung dieser Beamten in andere Bereiche der Verwaltung – Stichwort „Bundes- und Kommunalverwaltung“ – aufgrund von wesentlich besseren Beförderungsmöglichkeiten bei teilweise geringerer Verantwortungslast entgegenzuwirken. Auch werden wir uns in diesem Bereich künftig mit der Zulage für Beschäftigte in Justizvollzugsanstalten in Form der Ruhegehaltsfähigkeit der sogenannten Gitterzulage – wir haben es heute schon gehört – auseinandersetzen müssen. Verschiedene Bundesländer sowie der Bund haben die Ruhegehaltsfähigkeit dieser Zulage bereits wieder eingeführt oder stehen kurz davor. Gleiches muss auch für Rheinland-Pfalz gelten. Meine Damen und Herren, der Rechtsstaat darf keine Pause machen. Er muss stets funktionieren und muss gut funktionieren, um die Herausforderungen unserer Zeit – seien es die Folgen der Corona-Pandemie wie auch der Energiekrise – zu bewältigen. Hierfür bedarf es aber nicht nur der erforderlichen Personaldecke, sondern – wir haben es heute auch schon einmal von der CDU gehört – auch der räumlichen Gegebenheiten unserer Justizgebäude. Meine Damen und Herren, das Amtsgericht/Landgericht Mainz ist wie auch die Staatsanwaltschaft Mainz und weitere Gerichte am Standort Mainz teils in historischen, zumindest aber in älteren Gebäuden untergebracht. Ich habe mir das vor Ort einmal selbst angesehen. Dabei ist mir insbesondere der Sanierungsbedarf des Dienstgebäudes B am Amtsgericht/Landgericht Mainz aufgefallen. Dieser Sanierungsbedarf betrifft jedoch nicht nur den Standort Mainz, sondern etwa auch die Standorte Koblenz und Bitburg. Wenn Sie mir einen kleinen Ausblick auf den Einzelplan 12 gewähren, so ist es für mich schon verwunderlich, dass dort in Anbetracht des Sanierungsbedarfs unserer Gerichte in Rheinland-Pfalz nur die Amtsgerichte Bitburg und Germersheim Berücksichtigung finden und die weitere Sanierungsplanung der Gerichtsgebäude seitens des Landesbetriebs Liegenschafts- und Baubetreuung wohl noch Jahre dauern wird. Die Fraktion FREIE WÄHLER wird das Thema des Zustands unserer Justizgebäude nicht aus dem Blick verlieren, ebenso wenig wie die Situation des dortigen Personals. (Zuruf des Abg. Martin Brandl, CDU) Eine der größten Herausforderungen der letzten Jahre und auch für die nächsten Jahre dürfte die Digitalisierung sein; wir haben es eben vom Vorredner gehört. Die Etablierung des elektronischen Rechtsverkehrs und der Digitalisierungsstrategie scheint in Rheinland-Pfalz gelungen. Bei der Neuimplementierung der Systeme darf man jedoch nicht die Pflege und Modernisierung bestehender Fachanwendungen wie etwa der STAR-Programme und weiterer Fachverfahren in der Justiz vergessen. Nennen möchte ich hier forumSTAR, web.sta und AUREG. Diese Fachverfahren, die teilweise bereits seit 20 Jahren im Einsatz sind, sind zwischenzeitlich modernisierungsbedürftig, und eine Ertüchtigung der Fachverfahren für die verpflichtende Einführung der elektronischen Akte ist erforderlich, so das Justizministerium auf meinen jüngsten Berichtsantrag im Rechtsausschuss zu dem Thema. Meine Damen und Herren, es bleibt zu hoffen, dass es die Landesjustizverwaltung mit dem hier im Haushalt zur Verfügung gestellten Geld schaffen wird, ihrem Ziel, den Justizbediensteten in Gerichten und Staatsanwaltschaften moderne, gut bedienbare und barrierefreie IT-Fachanwendungen bereitzustellen, welche die Geschäftsabläufe sowie die Dokumentenerzeugung optimal unterstützen, gerecht zu werden. Hoffen wir auch, dass die Belange von Rheinland-Pfalz bei den neuen Fachverfahren wie AuRegis und den aktuellen Arbeiten im Entwicklungsverbund der Länder für die neuen bzw. modernisierten Fachverfahren ausreichend Gehör finden. Dieses wie auch andere Themen wird die Fraktion der FREIEN WÄHLER nicht aus dem Blick verlieren und sich auch im nächsten Jahr mit frischen Ideen und neuen, innovativen Ansätzen in den Bereich der Justiz einbringen; denn wenn Sie mir den Blick zurück erlauben, haben wir FREIE WÄHLER mit unserer Arbeit im Rechtsausschuss Themen aufgegriffen, die im Folgenden nicht nur Beachtung in der Presseberichterstattung gefunden haben – wie die zweckfremde Nutzung von Corona-Kontaktdaten, Ermittlungsverfahren wegen des „Z“-Symbols und Sabotageaktionen von Klimaaktivisten –, sondern auch mit Themen, die unmittelbaren Einfluss auf die Arbeit der Justizministerkonferenz genommen haben, etwa hinsichtlich der Reform des § 184 b StGB. Ob und wie das Bundesministerium der Justiz den dahin gehenden Beschluss der Justizministerkonferenz, die erst im Jahr 2021 erfolgte Verschärfung rückgängig zu machen, umsetzen wird, werden Sie, Herr Minister Mertin, ebenso wie wir FREIE WÄHLER mit fachpolitischem Interesse verfolgen. Mit ebenso großem Interesse werden wir die weiteren Themen der zweimal jährlich stattfindenden Justizministerkonferenz im Blick behalten und uns in die Themenfindung für den Bereich der Justiz sowohl auf der sachlichen Ebene wie auch über den Haushalt zielgerichtet einbringen. Die Zeichen der Zeit finden nicht nur in den Themen der Justizministerkonferenz und anderer Fachkonferenzen Niederschlag, sondern auch hier im rheinland-pfälzischen Landtag. Noch vor einigen Wochen haben wir die Protestaktionen der Klimaaktivisten der Letzten Generation nur aus der Ferne betrachtet. Seit dem 9. Dezember haben wir es hier in Mainz selbst erlebt, wenn durch die Aktivisten eine der Hauptverkehrsadern von Mainz lahmgelegt wird. Der Klimaschutz ist Bestandteil des Koalitionsvertrags als wichtiges Ziel der heutigen Zeit, doch werden mit den Aktionen der Klimaaktivisten mittlerweile Grenzen überschritten und Straftaten begangen, (Abg. Michael Frisch, AfD: Sehr richtig!) wie das Innenministerium im Rahmen der Sitzung des Rechtsausschusses letzte Woche selbst ausführte. Unabhängig davon, ob man Radikalisierungstendenzen bejahen mag oder nicht, muss, wie bereits oben ausgeführt, der Rechtsstaat stets funktionieren, und er muss gut funktionieren. (Beifall der FREIEN WÄHLER) Dies gebietet, die rechtlichen Möglichkeiten zu Prävention und Repression auszuschöpfen. So sieht unser Polizei- und Ordnungsbehördengesetz, wie auch die Polizeigesetze der anderen Bundesländer, die Möglichkeit des polizeilichen Präventivgewahrsams zur Verhinderung einer unmittelbar bevorstehenden Begehung oder Fortsetzung einer Straftat vor. (Zuruf des Abg. Carl-Bernhard von Heusinger, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Doch gehen hier die Bundesländer unterschiedlich gegen die Klimaaktivisten der Letzten Generation vor. Von zwei Tagen bis zu einem Monat reicht bundesweit die Höchstdauer der Präventivhaft und sieht in Bayern sogar noch die Verlängerungsmöglichkeit um einen weiteren Monat vor. Somit reden wir hier von einem Spektrum von zwei Tagen bis zwei Monaten der Präventivhaft. (Zuruf des Abg. Carl-Bernhard von Heusinger, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Insbesondere unionsgeführte Länder, verehrte Kollegen der CDU, finden die lange Präventivhaft angemessen, aber unsere Landesregierung, so der Vertreter des Innenministeriums in der letzten Rechtsausschusssitzung, erachtet die momentane Höchstdauer des Präventivgewahrsams von sieben Tagen als ausreichend. (Abg. Carl-Bernhard von Heusinger, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Absolut!) Gespräche hierzu würden aktuell nicht geführt werden. (Abg. Carl-Bernhard von Heusinger, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Absolut richtig!) Die Bundesinnenministerin wirbt für eine Verständigung. (Zuruf des Abg. Carl-Bernhard von Heusinger, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Wenn schon die Ampel in Mainz nicht auf die Ampel im Bund reagiert, dann zumindest wir FREIE WÄHLER. (Zuruf des Abg. Christoph Spies, SPD) Die Höchstdauer der Präventivhaft in Rheinland-Pfalz bedarf aus unserer Sicht einer deutlichen Anhebung, um auf die Gefahrenlagen der heutigen Zeit sachgerecht reagieren zu können. (Beifall der FREIEN WÄHLER und bei der AfD –

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