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Peter Stuhlfauth

AfD 20.12.2022 Sitzungen 18/34

Sehr geehrter Präsident, werte Damen und Herren! Der Einzelplan für den Haushalt 2023/2024 ist dankenswerterweise und im Vergleich zu einigen anderen Einzelplänen, die wir heute besprechen werden, ein sachlicher Plan. Daher hält sich unsere Kritik an diesem Haushaltsplan in Grenzen. Trotzdem erkennen wir noch einige Einsparungs- und Investitionsmöglichkeiten. So sehen wir in diesem Plan für die Jahre 2023 und 2024 jeweils ein realistisches Einsparpotenzial von durchschnittlich 3 Millionen Euro. Diese Einsparung mag aus haushalterischer Sicht wenig erscheinen, jedoch reicht diese Summe aus, um den andererseits von uns geforderten Verbesserungen im Justizvollzug einen finanziellen Spielraum einzuräumen, wohlgemerkt ohne großartiges Streichen anderer seitens der Landesregierung eingestellter Titel. Bei den Einsparungen orientieren wir uns an den Ausgaben der letzten Jahre, die zugegebenermaßen pandemiebedingt in vielen Bereichen, egal ob bei Reisekosten, Anwaltsgebühren oder Renovierungsmaßnahmen, deutlich hinter den Ansätzen zurückgeblieben sind. Es liegt auf der Hand, dass die Ausgaben in diesen Bereichen mit Abklingen der Pandemie sehr wahrscheinlich wieder steigen werden. Die Pandemie hat aber auch gezeigt, dass der Betrieb staatlicher Einrichtungen gewährleistet werden kann, wenn beispielsweise nur Reisetätigkeiten zurückgefahren werden. Wir fordern daher in einigen Titeln eine Reduzierung der in Anschlag gebrachten Ansätze, ohne jedoch dem nach den Jahren 2021 und 2022 steigenden Finanzbedarf zu große Restriktionen aufzuerlegen. Beispielhaft erwähnen möchte ich in diesem Zusammenhang die Kürzung des Ansatzes im Kapitel für Allgemeine Bewilligungen, und zwar die ärztlichen Untersuchungen sowie arbeitssicherheitsrechtliche Maßnahmen im öffentlichen Dienst. Hier hat die Landesregierung für die Jahre 2023/2024 den Ansatz von ursprünglich 400.000 Euro auf über 1 Million Euro erhöht. Begründet wird diese Erhöhung mit den zusätzlichen Kosten zur Bewältigung der Pandemie. Meine Damen und Herren, diese Erhöhung streichen wir Ihnen komplett. (Abg. Benedikt Oster, SPD: Sie streichen uns überhaupt nichts!) – Das ist noch nicht heraus. Es ist unseriös, aus politischem Kalkül heraus weiter Pandemie spielen und dafür sogar noch Steuergelder verprassen zu wollen; (Abg. Benedikt Oster, SPD: Wir lassen uns doch von Ihnen nix sagen! Sie glauben wohl noch an den Weihnachtsmann!) denn auch wenn Sie der Gesundheit Ihrer Beamten verpflichtet sind, so sind Sie es ebenso dem Wohl von Volk und Wirtschaft, zweier Protagonisten, denen die Pandemie in den letzten Jahren massive Schäden zugefügt hat. Ebenso streichen wollen wir Ihnen einen weiteren Titel. Herr von Heusinger hat es angesprochen. Wir haben es uns mit dieser Entscheidung nicht leicht gemacht; denn im Grunde genommen befürworten wir das Konzept von der Idee her. Wenn aber Herr Minister Mertin auch auf mehrmaliges Nachfragen keine konkreten Angaben zu dem begünstigten Personenkreis machen kann, können wir auch nicht verantworten, dass in diesem Bereich Steuergelder verausgabt werden, (Abg. Benedikt Oster, SPD: Mit welcher Mehrheit wollen Sie das denn streichen?) auch wenn es sich nur um 100.000 Euro handelt. (Abg. Benedikt Oster, SPD: Mit welcher Mehrheit wollen Sie es streichen? – Glocke des Präsidenten) Ich komme nun zu Ihren Beiträgen zur Unterstützung von Menschenrechtsverteidigerinnen und Menschenrechtsverteidigern. Ursprünglich waren wir davon ausgegangen, dass diese für Stipendien an angehende Juristen ausgegeben werden. Die Befragung in den Ausschüssen zu diesem Titel hat jedoch ergeben, dass der Begriff „Menschenrechtsverteidiger“ durchaus irreführend verwendet wird und verallgemeinernd Personen umfasst, die aus Sicht der Landesregierung als Menschenrechtsverteidiger verstanden werden. Diese Eingrenzung ist uns jedoch, schlicht gesagt, zu unbestimmt, da für uns nicht nachvollziehbar ist, an wen die Landesregierung diese Mittel letzten Endes vergeben will. Auf der anderen Seite möchten wir aus unserer Sicht sinnvolle Maßnahmen des Justizministeriums jedoch unterstützen. So nehmen wir wohlwollend zur Kenntnis, dass für die nächsten beiden Haushaltsjahre zusätzliche Geldmittel für Personal im Bereich der Justiz und des Justizvollzugs bereitgestellt werden sollen. Ob die Mittel für zusätzliche Staatsanwälte und Richter ausreichend sind, werden die nächsten Jahre zeigen. Ob die zusätzlich zu schaffenden Stellen im Justizvollzug ausreichend sind, bezweifeln wir jedoch sehr stark. Es muss insbesondere bei den Justizvollzugsbeamten eine deutliche Stellenerhöhung erfolgen. Nur so können über 200.000 Überstunden abgebaut und durch die Entlastung der Beamten Krankheitstage verringert werden. Hier fordern wir eine noch deutlichere Aufstockung. Statt der lediglich fünf neuen Stellen, die Sie den Beamten im Justizvollzug zuschreiben, fordern wir mindesten 16 neue Stellen zur Entlastung der beanspruchten Belegschaft. Natürlich werden auch die 16 neuen Stellen die Situation im Justizvollzug nicht in dem Maß entlasten, wie es eigentlich erforderlich wäre, aber steter Tropfen höhlt den Stein, und man muss sich von der Stagnation der letzten Jahre endlich abwenden. Allerdings, realistisch betrachtet, müssen sich bei den hiesigen Arbeits- und Lohnbedingungen in Rheinland-Pfalz auch für die von uns geforderten 16 Stellen erst einmal Bewerber finden lassen. Die nötigen Mittel für diese Stellen haben wir Ihnen aber durch unsere Einsparungsvorschläge schon einmal freigemacht. (Heiterkeit und Zuruf des Abg. Benedikt Oster, SPD: Danke!) Um für potenzielle Interessenten diese neu zu besetzenden Stellen attraktiver zu gestalten, fordern wir auch dieses Jahr wieder die Einführung der Ruhegehaltsfähigkeit für die Gitterzulage sowie die optionale freie Heilfürsorge. Es kann nicht sein, dass Rheinland-Pfalz gegenüber dem Bund und anderen Bundesländern diesen Wettbewerb nicht annimmt und wesentlich schlechtergestellt ist. Der für die Ruhegehaltsfähigkeit der Gitterzulage und der optionalen freien Heilfürsorge erforderliche Finanzbedarf könnte jedenfalls durch die von uns aufgezeigten Einsparmöglichkeiten gedeckt werden. Wir wissen, dass diese Forderungen auch außerhalb unserer Fraktion auf Zustimmung treffen. Daher steht es Ihnen, liebe Kolleginnen und Kollegen, frei, Ihren Mut zu finden, unsere Anträge zu unterstützen und den Justizbediensteten in Rheinland-Pfalz endlich etwas Gutes zu tun. Hinsichtlich des Landesgesetzes über den Verfassungsgerichtshof und des Landesgesetzes über die juristische Ausbildung hegen wir keine Bedenken und können unsere Zustimmung in Aussicht stellen, wie bereits im Ausschuss geschehen. Dem Entwurf eines Landesgesetzes über die Opferbeauftragte oder den Opferbeauftragten stehen wir ebenso grundsätzlich positiv gegenüber. Wir erkennen die wichtige Rolle des Opferschutzbeauftragten gerade vor dem Hintergrund der Katastrophe im Ahrtal an und sehen einem Austausch über diesen Gesetzentwurf im zuständigen Ausschuss entgegen. Dort wird für uns eine zentrale Frage sein, welche Befugnisse und Akteneinsichtsrechte dem Opferschutzbeauftragten zugestanden werden sollen. Vielen Dank. (Beifall der AfD –

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