Thomas Wansch
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, scheidet in den beiden Plenarsitzungen heute und morgen über den Entwurf des Landeshaushaltsgesetzes 2023/2024 und damit über den zweiten Hausmit der Beschlussempfehlung des Haushalts- und Finanzausschusses vor. Der Haushalts- und Finanzausschuss nahm in seiner 26. Sitzung am 14. Oktober dieses Jahres die Beratungen zum Gesetzentwurf sowie zu der Finanzplanung auf und schloss diese nach insgesamt 13 Sitzungen inklusive zweier Anhörverfahren am 8. Dezember 2022 ab. In drei eng getakteten Wochen mit beinahe täglichen langen Sitzungen hat der Haushalts- und Finanzausschuss unter Beteiligung der jeweiligen Fachausschüsse den Gesamthaushalt und alle Einzelpläne intensiv und detailliert beraten. Da der erste Landeshaushalt dieser Wahlperiode – anders als sonst üblich – nur einen Einjahreshaushalt umfasste, hatten wir uns nun innerhalb eines Jahres bereits zum zweiten Mal mit dem Entwurf eines Landeshaushalts zu befassen, jetzt für zwei Jahre. Liebe Kolleginnen und Kollegen, war der Haushalt 2022 noch stark von den Herausforderungen der Corona-Pandemie und der Bewältigung der unmittelbaren Folgen der schrecklichen Flutkatastrophe im Ahrtal geprägt, standen die jetzigen Haushaltsberatungen besonders im Zeichen der veränderten weltpolitischen Lage infolge des völkerrechtswidrigen Angriffskriegs Russlands gegen die Ukraine. Die Zeitenwende, gerade von der Gesellschaft für deutsche Sprache zum Wort des Jahres 2022 gekürt, spiegelt sich auch in der Haushaltspolitik des Landes Rheinland-Pfalz wider. Dies betrifft beispielsweise zusätzlich bereitgestellte Mittel, um für eine erneut größere Zahl von Schutzsuchenden aus der Ukraine vorbereitet zu sein, oder die Mittel, die zwischen Bund und Ländern für die vielen Entlastungspakete und das 49-Euro-Ticket vereinbart wurden. Auch weit über die unmittelbar mit den Kriegsfolgen zusammenhängenden Fragen hinaus ist aber die gesamte Haushaltspolitik von der nicht vorhersehbaren Entwicklung dieses Kriegs, seiner Folgen für die weltpolitische Lage und deren Auswirkungen auf die Gesamtwirtschaft und damit auch auf die öffentlichen Haushalte geprägt. Niemand kann derzeit sicher vorhersagen, wie sich etwa die Energiepreise entwickeln werden, welche Entwicklungen die notwendigen Sanktionen auf die Weltwirtschaft haben, wie sich die aktuell hohe Inflation weiterentwickeln wird und welche Hilfs- und Stützungsmaßnahmen daher noch erforderlich werden. Wie schnell Planungen angepasst werden müssen, zeigt sich nicht nur an der großen Anzahl der zu entscheidenden Änderungsanträge, sondern vor allem auch an dem Volumen der Änderungsanträge des Haushaltsentwurfs durch die vom Haushalts- und Finanzausschuss beschlossenen und im Plenum zur Annahme empfohlenen Deckblätter. Wohl noch nie in der Geschichte des Landes sind in einem laufenden Haushaltsverfahren so umfangreiche Änderungen gegenüber dem ursprünglichen Regierungsentwurf beschlossen worden wie in diesem Jahr. Darin spiegeln sich zum Beispiel deutlich veränderte Ansätze infolge der aktuellen Steuerschätzung wider. Diese haben im Jahr 2023 kassenmäßige Steuermehreinnahmen in Höhe von 134,7 Millionen Euro und 312,3 Millionen Euro im Jahr 2024 zur Folge. Die strukturellen Steuereinnahmen, also die um konjunkturelle Sondereffekte bereinigten Steuereinnahmen der sogenannten konjunkturellen Normallage, entwickeln sich allerdings gegenläufig. Dies löst einen Ausgleichsmechanismus mit einer Rücklagenentnahme im Jahr 2023 in Höhe von 278 Millionen Euro aus, die durch eine entsprechende Rücklagenzuführung im Jahr 2024 in Höhe von 579 Millionen Euro wieder ausgeglichen wird. Diese Zahlen verdeutlichen, mit welcher Geschwindigkeit und welchem Volumen der Landeshaushalt auf die sich rasend schnell entwickelnde weltpolitische Lage reagieren muss. Um zur Abmilderung der Folgen des Ukraine-Kriegs für weitere unvorhergesehene Entwicklungen gerüstet zu sein, sehen die Deckblätter im Einzelplan 20 eine globale Mehrausgabe in Höhe von 200 Millionen Euro vor, die durch eine entsprechende Entnahme aus der Haushaltssicherungsrücklage finanziert wird. Diese Mittel sind vorsorglich für Maßnahmen, etwa für von Energiepreissteigerungen betroffene Unternehmen, soziale oder karitative Einrichtungen sowie Kultur- und Sporteinrichtungen veranschlagt, für die eine Förderung durch den Bund nicht in Betracht kommt oder ergänzende Landesmittel eingesetzt werden müssen. Als Vorsitzender des Haushalts- und Finanzausschusses ist es mir an dieser Stelle wichtig zu betonen, dass mit dieser Mittelbereitstellung der Landesregierung kein Freibrief ausgestellt wird, sondern auch diese Gelder der parlamentarischen Kontrolle und Verantwortung unterliegen. Ausgaben aus dieser Titelgruppe sind daher gesperrt und bedürfen, soweit sie im Einzelfall den Betrag von 1 Million Euro übersteigen, der Einwilligung des Haushaltsund Finanzausschusses. Hierdurch bleibt bei aller notwendigen Haushaltsflexibilität das parlamentarische Budgetrecht gewahrt. Die Verantwortung und Letztentscheidung über die Mittelverwendung verbleibt beim Parlament. Auch darüber hinaus sieht das Haushaltsrecht Instrumente vor, um bei aller notwendigen Flexibilität in der Haushaltsführung diese an den Haushaltsgesetzgeber rückzukoppeln. Ich bin mir sicher, dass sich der Haushalts- und Finanzausschuss mit diesem Haushalt nicht erst wieder retrospektiv im Rahmen der Haushaltsrechnung und der Entlastung der Landesregierung befassen wird. Der Haushalts- und Finanzausschuss wird schon im laufenden Haushaltsvollzug stärker als sonst über die Informationspflichten etwa bezüglich über- und außerplanmäßiger Ausgaben und die Inanspruchnahme von Deckungsringen eingebunden sein. In 13 Sitzungen mit einer Gesamtdauer von insgesamt knapp 30 Stunden Sitzungszeit wurden die Beratungen konzentriert und effektiv durchgeführt. Dem Haushalts- und Finanzausschuss lagen am Ende der Beratungen insgesamt 657 Änderungsanträge der Fraktionen zur Entscheidung vor, auf deren Grundlage die als Drucksache 18/4940 vorliegende Beschlussempfehlung abgestimmt wurde. Die meisten Änderungsanträge – insgesamt waren dies 108 – beziehen sich auf den Einzelplan 15 des Ministeriums für Wissenschaft und Gesundheit, gefolgt von 95 Änderungsanträgen zum Einzelplan 07 – Ministerium für Familie, Frauen, Kultur und Integration – und 87 Änderungsanträgen zum Einzelplan 03 – Ministerium des Innern und für Sport. 79 Änderungsanträge betreffen den Einzelplan 08 – Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau –, 78 den Einzelplan 14 – Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität – sowie 60 den Einzelplan 09 – Bildung –. Weitere 119 Änderungsanträge verteilen sich auf die übrigen Einzelpläne. Die 138 Anträge der Fraktion der CDU, die 221 Anträge der Fraktion der AfD sowie die 80 Anträge der Fraktion FREIE WÄHLER fanden im Ausschuss keine Mehrheit. Angenommen wurden drei von den Fraktionen von SPD, CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, FDP und FREIE WÄHLER zu den Einzelplänen 01 – Landtag –, 03 – Ministerium des Innern und für Sport – sowie 15 – Ministerium für Wissenschaft und Gesundheit – gestellten Anträge. Angenommen wurden darüber hinaus 215 Änderungsanträge von SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP. Der Einzelplan 10 – Rechnungshof –, zu dem keine Änderungsanträge vorlagen, wurde einstimmig beschlossen. Der Einzelplan 01 – Landtag – wurde mit den Stimmen von SPD, CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP bei Enthaltung der FREIEN WÄHLER und Ablehnung der AfD angenommen. Die Einzelpläne 03 – Ministerium des Innern und für Sport – sowie 15 – Ministerium für Wissenschaft und Gesundheit – wurden mit den Stimmen der Koalition bei Enthaltung der FREIEN WÄHLER gegen die Stimmen von CDU und AfD angenommen. Alle übrigen Einzelpläne wurden mit den Stimmen der regierungstragenden Fraktionen gegen die Stimmen der Fraktionen von CDU, AfD und FREIE WÄHLER angenommen. Das Parlament hat nun als Haushaltsgesetzgeber die Aufgabe, auf Grundlage der Beratungen im Haushalts- und Finanzausschuss sowie der von den Fraktionen vorgelegten Änderungsanträge einen Haushalt zu verabschieden, der die richtigen Antworten auf aktuelle Herausforderungen gibt. Ob dies mit dem Haushaltsentwurf gelungen ist und darin die richtigen Schwerpunktsetzungen getroffen wurden, wird naturgemäß von den Fraktionen unterschiedlich beurteilt und war Gegenstand intensiver Diskussionen in den Ausschussberatungen. Die Fraktionen werden die aus ihrer Sicht wesentlichen Aspekte des Haushalts 2023/2024 sowie zu den von ihnen eingebrachten Änderungsanträgen hervorheben. Daher kann sich der Bericht auf den dargestellten Überblick der Beratungen im Haushalts- und Finanzausschuss beschränken. Liebe Kolleginnen und Kollegen, zum Abschluss des Berichts möchte ich mich bei allen bedanken, die zu dem reibungslosen Ablauf der Beratungen beigetragen haben. Die Vielzahl der Sitzungen in kurzer Zeit und nahezu konklavenhafter Atmosphäre hat alle Beteiligten sehr gefordert. Ich bedanke mich bei allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Ministerien, die während und nach den Sitzungen für die Beantwortung vieler Detailfragen zur Verfügung standen. Der Landtagsverwaltung und hier besonders Herrn Dr. Mayer danke ich für die Vorbereitung der Sitzungen und die gute Zusammenarbeit und Unterstützung während der Beratungen. Danken möchte ich insbesondere den Herren und Damen des Sitzungsdokumentarischen Dienstes. Diese haben uns trotz der hohen Inanspruchnahme durch die Protokollierung der Sitzungen des parallel tagenden Untersuchungsausschusses schon zum zweiten Mal in diesem Jahr sehr zeitnah mit den Sitzungsprotokollen der Haushaltsberatungen versorgt, sodass diese uns nun als wichtige Grundlage für die jetzt anstehenden Beratungen zur Verfügung stehen. Zu guter Letzt gilt mein Dank den Fraktionen und den Kolleginnen und Kollegen, die gemeinsam mit dem Haushalts- und Finanzausschuss die Beratungen geführt haben. Diese fanden durchweg in einer sachlichen, konstruktiven und kollegialen Atmosphäre statt. Der Haushalts- und Finanzausschuss empfiehlt mit der Mehrheit der Stimmen der Regierungsfraktionen von SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP, den Entwurf des Landeshaushaltsgesetzes 2023/2024 anzunehmen. Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall der SPD, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der FDP, bei der CDU, bei der AfD und bei den FREIEN WÄHLERN)
