Herbert Mertin
Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordnete! Das vorliegende Gesetz war notwendig, weil in der vergangenen Legislaturperiode auf Bundesebene ein Gerichtsdolmetschergesetz verabschiedet worden ist. Das Gerichtsdolmetschergesetz auf Bundesebene erfasst aber nur diejenigen, die bei Gericht, bei einer Gerichtssitzung dolmetschen, alle anderen nicht. Wenn wir unser Gesetz nicht anpassten, hätten wir unterschiedliche Voraussetzungen, einmal die auf der Bundesebene für die Gerichtsdolmetscher, und für die anderen Dolmetscher, die bei Staatsanwaltschaften oder Notaren tätig sind, hätten wir andere Voraussetzungen. Deswegen soll mit diesem Landesgesetz das alles angepasst werden. Uns im Ministerium ist durchaus bewusst, welche Herausforderungen das jetzt für die Dolmetscher bedeutet. Sie müssen nämlich allesamt neue Zulassungsvoraussetzungen nachweisen. Es ist ein ziemlicher Aufwand, den die betreiben müssen. Deswegen haben wir uns in diesem Gesetz nach Kräften bemüht, es so einfach wie möglich zu machen. Sie müssen nicht jedes Mal erneut einen Nachweis bringen. Es genügt, wenn in einem Bundesland der Nachweis erbracht worden ist. Dann müssen sie nur den Antrag stellen, können dann aber relativ einfach zugelassen werden. Das Ganze bedeutet für sie Aufwand und wird Zeit kosten. Deswegen war uns wichtig, dass sowohl das Bundesgesetz als auch das Landesgesetz eine längere Übergangsfrist ermöglichen. Das ist glücklicherweise gelungen. Ich danke allen Fraktionen, dass sie heute hier zustimmen wollen. Vielen Dank. (Beifall der FDP, bei der SPD und bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie vereinzelt bei der CDU und den FREIEN WÄHLER)
