Peter Stuhlfauth
Sehr geehrter Herr Präsident, werte Kolleginnen und Kollegen! Dann mache ich es noch kürzer. Inhaltlich regelt das Gesetz die Qualifikationsmerkmale für Dolmetscher. Insgesamt stellt das Gesetz lediglich eine Anpassung bereits geltenden Rechts an Entwicklungen der Gesetzgebung auf Bundesebene dar. Bis auf die Sprachvergewaltigung „Dolmetschende und Übersetzende“ ist der Gesetzentwurf inhaltlich und formell schlüssig und eine Notwendigkeit. Wir haben im Rechtsausschuss zugestimmt und stimmen hier auch zu. Danke. (Beifall der AfD)
