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Jaqueline Rauschkolb

SPD 13.10.2022 Sitzungen 18/31

Reden Sie über sich selber?) Ich will es heute aber gerne noch einmal versuchen, Ihnen zu erklären. Erstens hat Rheinland-Pfalz einen Anteil von 0,1 % am weltweiten Treibhausgasausstoß. Dieser Anteil von 0,1 % kann schon rein rechnerisch das Weltklima überhaupt nicht beeinflussen. Zweitens sind durch den europäischen Emissionshandel die Treibhausgase im Energiesektor global gedeckelt. Einsparungen im rheinland-pfälzischen Energiesektor bewirken also nur, dass woanders in Europa mehr Treibhausgase ausgestoßen werden dürfen. Eine Einsparung von 0,1 % wird also weder den globalen CO -Ausstoß eklatant verändern noch das Weltklima retten. Es ist einzig und allein eine nicht realisierbare grüne Träumerei, die unsere Wirtschaft zerstört und die uns Wohlstand und Zukunft kostet. Jeder mit etwas Verstand weiß das; eine Eigenschaft, die dieser Regierung scheinbar fehlt. (Zuruf des Abg. Hans Jürgen Noss, SPD) Meine Damen und Herren, tragen Sie endlich dafür Sorge, dass die Kernkraftwerke weiterlaufen. Sie senken den CO -Ausstoß und sorgen für sichere und bezahlbare Energie. (Beifall der AfD – Zurufe von der SPD) Meine Damen und Herren, nachdem nun die Hauptbegründung für die vorliegende Änderung der Landesbauordnung auf tönernen Füßen steht, stellt sich die Frage, ob es noch andere Gründe für die vorgeschlagenen Gesetzesänderungen geben kann. Schauen wir uns also die wichtigsten Einzelpunkte der Novelle an. Bei Windkraftwerken in Außenbereichen sollen die Abstandsflächen weiter reduziert werden. Wir dürfen allerdings nicht vergessen, dass es neben der Landesbauordnung noch weitreichende Abstandsgebote aus dem Immissionsschutzgesetz und aus dem Landesentwicklungsplan gibt, die dadurch nicht berührt werden. Das betrifft insbesondere die Abstände zur Wohnbebauung. Die Abstandsflächen von Windkraftanlagen zur Wohnbebauung werden nicht mit dieser Gesetzesnovelle, sondern durch die parallel in Arbeit befindliche Änderung des Landesentwicklungsprogramms verringert. Zweck beider Neuregelungen soll aber sein, noch mehr Windkraftwerke in die Fläche hineinzuzwingen. Mehr Windkraft wiederum führt weder zu einer besseren Versorgungssicherheit, wie hier so oft behauptet, noch zu günstigeren Strompreisen, ganz im Gegenteil, meine Damen und Herren. Insofern überwiegen die bekannten Nachteile der Windkraft, und daher lehnen wir die Neuregelungen auch ab. Ein weiterer wichtiger Punkte des vorliegenden Änderungsentwurfs ist, dass Kommunen zum Beispiel in einer Gestaltungssatzung Photovoltaikanlagen nicht mehr ausschließen oder unangemessen beeinträchtigen dürfen. Grundsätzlich befürworten wir die Idee, dass sich jeder, der daran interessiert ist, eine Photovoltaikanlage auf dem Dach und einen Energiespeicher im Haus installieren können soll. Bedenken hegen wir jedoch gegenüber dem unbestimmten Rechtsbegriff der unangemessenen Einschränkungen. Meine Damen und Herren, solange nicht konkret definiert ist, was unter unangemessenen Einschränkungen zu verstehen ist, wird eine Rechtsunsicherheit geschaffen, die in ihrer Folge die Verwaltungsgerichte beschäftigen wird. Dieser Begriff sollte also zuerst einmal genauer definiert werden. Wir sollten im Ausschuss darüber beraten. Werte Kollegen, die Neuregelung, die wohl am meisten die Gemüter erhitzen wird, ist das faktische Verbot von Schottergärten bei Neubauten. Meine Damen und Herren, über Ästhetik oder naturnahe Gartengestaltung lässt sich streiten, über Verbote aber auch. Deshalb vorab von meiner Seite: Aus ökologischer Sicht sind Schottergärten äußerst problematisch; denn sie bieten Insekten und Kleintieren wie Vögeln oder Reptilien kaum Nahrung oder Unterschlupf. (Beifall des Abg. Joachim Paul, AfD) Im Sommer heizt sich der Schotter stark auf. Pflanzen, die mit ihren vielen Blättern Staub und andere Schadstoffe filtern könnten und einen hohen Wert für Insekten und Kleintiere hätten, sind dort eher nicht zu finden. Meine Damen und Herren, wer nur etwas für die Umwelt übrig hat, legt naturnahe blühende Gärten für eine große Insekten- und Artenvielfalt an; denn da, wo es blüht, ist Leben, gibt es immer wieder Neues zu entdecken. Das ist auch ein Stück Zukunft für unsere Kinder. Sie merken, ich persönlich finde Schottergärten ganz fürchterlich. Frau Heidbreder, dennoch stellt ein Verbot einen ganz erheblichen Eingriff in die Selbstbestimmung der Bürger dar, der gut überlegt sein sollte. (Beifall der AfD) Ich würde mich gerne über eine weitere Diskussion dieser und der anderen Punkte im Ausschuss freuen. Das würde aber für meine Person voraussetzen, dass der Umweltausschuss, obwohl hier nicht federführend, den Gesetzentwurf mitberaten darf. Meine Damen und Herren, ich komme zum Schluss. Einer Gesetzesnovelle mit dieser Windkraftpassage und mit der Hauptbegründung, in der der Klimaschutz herhalten soll, werden wir nicht zustimmen. Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall der AfD)

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