Dr. Lea Heidbreder
Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Auch wenn es bei den aktuell draußen kühler werdenden Temperaturen und hier, glaube ich, im Plenarsaal, nicht mehr alle im Fokus haben, können wir uns dennoch erinnern, dass wir dieses Jahr einen sehr trockenen und heißen Sommer hatten. Wir haben besonders in den Städten Wärmeinseleffekte und Tropennächte erlebt. Es ist nachts nicht unter 20 Grad abgekühlt. Besonders in den Innenstädten zwischen den Gebäuden und den asphaltierten Flächen hat sich die Hitze gestaut, womit erhebliche Belastungen für die Gesundheit einhergegangen sind. Eine Maßnahme, die insbesondere diesen Hitzeeffekten entgegengesetzt werden kann, ist mehr Grün in unseren Siedlungsgebieten. So unterstützt die Landesregierung zum Beispiel mit dem Förderprogramm „Aktion Grün“ unsere Kommunen ganz praktisch dabei, Aufwertungen und Auslegungen bei Grünflächen in unseren Städten und Gemeinden umzusetzen. Bei mehr Grün in den Siedlungsbereichen zählt jeder Quadratmeter im Bereich der kommunalen Planung und im eigenen Vorgarten. Mit der Änderung in § 10 der Landesbauordnung wird die Begrünung auf Baugrundstücken verbindlich. Nicht überbaute Flächen bebauter Grundstücke sind zu begrünen, heißt es in der neuen Version. Das hat positive Effekte auf die Kühlung, trägt zum Schutz der Artenvielfalt bei, zum Erhalt der Funktionsfähigkeit der Böden, zur Verbesserung des Mikroklimas und zur Hochwasservorsorge durch Entsiegelung, kurz und praktisch gesagt, erteilen wir damit umweltfeindlichen Schottergärten in Rheinland-Pfalz künftig eine Absage. (Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der SPD und der FDP) Wir nehmen aber nicht nur die Klimaanpassung in den Blick. Auch im Bereich der Energiewende gehen wir mit der Änderung der Landesbauordnung voran und geben im Schulterschluss mit dem Bund den erneuerbaren Energien Rückenwind. Die nach § 8 geforderten Abstände der Windenergieanlagen werden verringert, die Tiefe wird herabgesetzt, das Maß der Abstandsflächen konkretisiert und damit die vorzuhaltenden Grundstücke reduziert. Damit bauen wir weitere Hemmnisse ab und erleichtern den Ausbau der Windenergie im Land. Vereinfacht wird auch das Verfahren im Bereich der Freiflächen-Photovoltaik. Gebäudeunabhängige Anlagen zur Nutzung solarer Strahlungsenergie zur Erzeugung von Strom oder Wärme sollen in den Katalog von Vorhaben aufgenommen werden, für die ein vereinfachtes Genehmigungsverfahren nach § 66 Abs. 1 Landesbauordnung gilt. Das bringt besonders Vorteile für die Agri-Photovoltaik. Mit Agri-Photovoltaik lassen sich Synergieeffekte erschließen, wenn es zum Beispiel darum geht, mit PV-Anlagen Obstbäume vor zu viel Sonneneinstrahlung und die Früchte vor Sonnenbrand, Hagel und Frost zu schützen. Damit stehen Landwirtschaft und Energiegewinnung nicht in Flächenkonkurrenz, sondern profitieren voneinander. Wir ernten hier regionales Obst und Sonnenenergie vor Ort. Zudem wollen wir über die Änderung der Landesbauordnung festlegen, dass örtliche Bauvorschriften künftig die Nutzung erneuerbarer Energien nicht ausschließen oder unangemessen beeinträchtigen dürfen. Damit dürfen zum Beispiel Gestaltungssatzungen nicht dem Ausbau von Photovoltaikanlagen entgegenstehen. Schließlich wird mit einer Streichung in § 47 Landesbauordnung die Errichtung von Fahrradabstellanlagen erleichtert. Fahrradabstellanlagen können künftig bei jedem Bauvorhaben unabhängig von der Verkehrssituation vor Ort umgesetzt werden. Damit gehen wir einen weiteren wichtigen Schritt, das Angebot von Fahrradabstellanlagen zu erweitern und dem Fahrradboom der letzten Jahre Rechnung zu tragen. Energiesicherheit, Zukunftsmobilität, Hitzeschutz: Mit diesen Änderungen der Landesbauordnung bringen wir gemeinsam Verbesserungen für den Klimaschutz und für die Klimaanpassung auf den Weg. (Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der SPD)
