Thomas Wansch
Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Bei dem vorliegenden Gesetz geht es, wie bereits dargestellt, um das vierte Landesgesetz zur Änderung der Landesbauordnung Rheinland-Pfalz. Die wesentlichen Inhalte wurden bereits von unserer Bauministerin Doris Ahnen in ihrer Rede vorgestellt. Lassen Sie mich deshalb die vorgeschlagenen Änderungen politisch einordnen. Die Förderung des Klimaschutzes ist ein zentrales Anliegen der Landesregierung und der sie tragenden Fraktionen. Die schreckliche Flutkatastrophe im Ahrtal oder der Krieg in der Ukraine mit der in diesem Zusammenhang ausgelösten Energiekrise verdeutlichen, Klimaschutz, damit unter anderem der beschleunigte Ausbau der erneuerbaren Energien und weitere Maßnahmen in diesem Zusammenhang, muss in vielen Politikfeldern verstärkt vorangetrieben werden. Mit Energieeinsparung alleine wird es nicht getan bleiben. Wir müssen dafür sorgen, dass der Ausbau von Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energien und damit verbunden der Rückgang des Einsatzes fossiler Brennstoffe deutlich schneller voranschreitet. Die vorliegende Veränderung der Landesbauordnung ist ein weiterer Baustein auf diesem Weg. Im sogenannten Bauordnungsrecht müssen Vorkehrungen getroffen werden, die uns bei unseren Zielen zum Schutz des Klimas weiterbringen. Dazu ist es dann erforderlich, die Abstandsflächen bei Windenergieanlagen zu modifizieren. Es gilt zum Beispiel dafür zu sorgen, dass den sich abzeichnenden negativen Auswirkungen bei der Anlegung von Schottergärten Einhalt geboten wird, natürlich unter Beachtung der kommunalen Satzungshoheit. Es macht Sinn, bei der Errichtung von Photovoltaikfreiflächenanlagen ein vereinfachtes Genehmigungsverfahren vorzusehen. In der Regel werden die Voraussetzungen für diese Anlagen bereits im Rahmen der Flächennutzungsplanung bzw. im Rahmen eines Bebauungsplanverfahrens einer besonderen Prüfung auf Vereinbarkeit mit öffentlichen Belangen unterzogen. Liebe Kolleginnen und Kollegen, wer über klimafreundliche Mobilität spricht, muss wissen, dass mehr Fahrräder bzw. in manchen Fällen mehr E-Bikes auf unseren Straßen unterwegs sind. Also brauchen wir ein größeres Angebot von Fahrradstellplätzen. Entsprechende Regelungen, um dies bauordnungsrechtlich abzubilden, sind in diesem Änderungsgesetz zur LBauO vorgesehen und zu begrüßen. Liebe Kolleginnen und Kollegen, die Verbesserung der Digitalisierung in unserem Land geht mit einem weiteren Ausbau des Mobilfunknetzes einher. Eine Erleichterung in diesem Zusammenhang ist, die Genehmigungsfreiheit von Antennenanlagen einschließlich Masten unabhängig vom Standort im bauplanungsrechtlichen Innen- oder Außenbereich auf 15 m anzuheben. In Zukunft soll das auch für Masten für Sirenen gelten. Der Ausbau von Anlagen zur Frühalarmierung wird auf diesem Weg unproblematisch ermöglicht. Liebe Kolleginnen und Kollegen, meine sehr verehrten Damen und Herren, die uns vorliegenden Änderungen der Landesbauordnung sind, wie gesagt, ein weiterer Baustein bei unseren Bemühungen zum Schutz unseres Klimas. Ich bin gespannt auf die Ausschussberatungen und kann für meine Fraktion Zustimmung zu diesem Gesetz signalisieren. Vielen Dank. (Beifall der SPD, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der FDP)
