Doris Ahnen
Liebe Kolleginnen und Kollegen, sehr geehrter Herr Präsident! Ich glaube, ich kann das jetzt sehr kurz machen. Es geht im Kern um einen Gesetzentwurf, mit dem wir weitere Schritte gehen wollen, um die Nutzung erneuerbarer Energien im Land nochmals zu erleichtern, und zwar im Hinblick auf die bauordnungsrechtlichen Vorschriften. Zum Ersten ist vorgesehen, dass wir die nach Bauordnungsrecht zu den Grundstücksgrenzen einzuhaltenden Abstandsflächen von Windenergieanlagen im Außenbereich von 0,25 auf den Faktor 0,2 reduzieren. Da die Abstandsflächen kleiner als die von den Rotoren überstrichene Fläche sein könnten, wird ein Mindestabstand eingeführt. Dieser setzt sich zusammen aus der Länge des Rotorradius zzgl. 3 m. Im Ergebnis führt diese Veränderung zu einer Verringerung der Abstandsflächen, ohne die Schutzzielfunktion zu beeinträchtigen. Das ist die erste Änderung. Die zweite Veränderung ist eine weitere Vereinfachung bei der Nutzung von Photovoltaik- und Solarthermieanlagen. Hier ist vorgesehen, weil insbesondere Photovoltaik-Freiflächenanlagen eine gute Flächeneffizienz aufweisen, für diese Bereiche die Bauanträge für diese Anlagen künftig mit dem bewährten vereinfachten Genehmigungsverfahren durchzuführen. Das ist eine Erleichterung, damit wir an dieser Stelle ein Stück vorankommen. Das Dritte ist das Thema „Schottergärten“, bei dem wir neben der existierenden Sollvorschrift noch klarer machen, das ist aus unserer Sicht keine geeignete Methode, sondern eine Begrünung ist vorgesehen. Das soll deutlich zum Ausdruck gebracht werden. Das sind drei Maßnahmen, die in der Landesbauordnung vorgesehen werden. Viele andere Maßnahmen werden in den nächsten Jahren folgen. Die Landesbauordnung ist im Moment – das kann man nicht anders sagen – eine große Baustelle, die immer in Bewegung ist. Das hängt daran, dass wir an der Musterbauordnung auf Bundesebene hängen. Gerade mit Blick auf den Klimaschutz werden dort Veränderungen vorgenommen. Es ist jetzt schon absehbar, dass sich Veränderungen auf europäischer und auf Bundesebene ergeben. Dies betrifft vor allem das Thema „Nachhaltigkeit von Bauprodukten und Baustoffen“. Wir werden dann eine erneute Änderung der Landesbauordnung vornehmen. Heute darf ich Sie herzlich um die Zustimmung für die jetzt vorgeschlagenen Änderungen in dem Gesetzgebungsvorhaben bitten. Herzlichen Dank. (Beifall bei der SPD, bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der FDP)
