Hendrik Hering
Mir liegen keine weiteren Wortmeldungen mehr vor. Damit ist die erste Beratung des Landeshaushaltsgesetzes und des Finanzplans beendet. Es ist vorgeschlagen, den Gesetzentwurf und den Finanzplan an den Haushaltsund Finanzausschuss unter Beteiligung der Fachausschüsse zu überweisen. Dagegen gibt es keinen Widerspruch, dann wird so verfahren. Wir dürfen Besucherinnen und Besucher im Landtag begrüßen, und zwar Schülerinnen und Schüler der 12. Jahrgangsstufe des Geschwister-SchollGymnasiums aus Ludwigshafen, Bürgerinnen und Bürger aus dem Wahlkreis 4, Neuwied, und – so steht es hier – die Schlepperfreunde Waldsee. Herzlich willkommen bei uns! (Beifall im Hause) Ich rufe Punkt 3 der Tagesordnung auf: Landesgesetz über Dolmetschende und Übersetzende in Justizangelegenheiten (LDÜJG) Gesetzentwurf der Landesregierung – Drucksache 18/4350 – Erste Beratung Gemäß Absprache im Ältestenrat erfolgt die erste Beratung ohne Aussprache. Es wird vorgeschlagen, den Gesetzentwurf der Landesregierung – Drucksache 18/4350 – an den Rechtsausschuss zu überweisen. Besteht Einverständnis? – Es erhebt sich kein Widerspruch. Dann ist das so beschlossen. Ich rufe Punkt 4 der Tagesordnung auf: Gesetzentwurf der Landesregierung – Drucksache 18/4351 – Erste Beratung Es ist eine Grundredezeit von 5 Minuten vereinbart. Zur Begründung erteile ich Bauministerin Doris Ahnen das Wort.
