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Dr. Herbert Drumm

FREIE WÄHLER 15.09.2022 Sitzungen 18/29

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren! Über den Ausbau des Öffentlichen Personennahverkehrs aufgrund des neuen Nahverkehrsgesetzes von Februar 2021 brauche ich nicht viele Worte verlieren. Sie haben gestern schon genug darüber gehört. Er ist im Ansatz aus umweltpolitischen Gründen und vor dem Hintergrund explodierender Energiepreise durchaus vernünftig und wird von den Freien Wählern unterstützt. Auch manches Verbindungschaos, sowohl beim Jedermannverkehr als auch bei der Schülerbeförderung, ist nicht Thema meiner Rede. Ich befasse mich ausschließlich mit der katastrophalen Finanzierung, die völlig aus dem Ruder läuft, und konzentriere mich dabei auf den straßengebundenen ÖPNV. Am Beispiel des Landkreises Bad Kreuznach möchte ich Ihnen verdeutlichen, wie hoch die Belastungen durch diese übertragene Pflichtaufgabe, gerade im ländlichen Raum, sind. Im Jahr 2019 beschloss der Kreistag eine Ausweitung des Streckennetzes und der Taktung. Prognostiziert wurde eine dadurch bedingte Kostensteigerung von jährlich rund 1,5 Millionen Euro auf ein Gesamtdefizit im ÖPNV von circa 7 Millionen Euro. Jetzt allerdings – dies ist erst seit circa zwei Wochen bekannt – stehen zum ersten Mal belastbare Zahlen im Raum, die an Dramatik kaum zu überbieten sind. Für das erste volle Betriebsjahr 2023 und die Folgejahre springt der prognostizierte Verlust auf 15 Millionen Euro. Dabei ist es für die heutige Debatte völlig egal, wodurch diese Steigerung hervorgerufen wurde, ob durch falsche Annahmen in den Gutachten, durch Kostensteigerungen oder durch Mindereinnahmen. Wichtig ist nur, dass mit jetzt belastbaren Zahlen ein kaum zu bewältigendes Defizit vorliegt, mit dem wir uns zu befassen haben. Was sind die Ursachen? Was ist schuld daran? Liegt es an Bad Kreuznach? (Abg. Michael Hüttner, SPD: Ja! – Heiterkeit im Hause) – Natürlich. Das habe ich erwartet. Vier Fragen: Erstens: Kann es sein, dass das Kreuznacher Streckennetz und die Taktungen zu aufwendig sind? – Nein. Ich zitiere aus einem Schreiben von Oktober 2021: Mithin bewegt sich die in Ihrem Landkreis angestrebte Kommunalisierung hinsichtlich der Verkehrsbestellungen innerhalb der Pflichtaufgabe des Landkreises. – Es ist unterschrieben von einer gewissen Katrin Eder. Zweitens: Hat der Kreis Bad Kreuznach schlecht geplant? (Abg. Benedikt Oster, SPD: Ja!) – Nein. Die mir hier vorliegenden Zahlen anderer Landkreise, die das Konzept umgesetzt haben, zeigen ähnliche Defizite. Im Vergleich pro Kopf liegt Bad Kreuznach mit am besten. Drittens: Liegt es an der Kommunalisierung? (Abg. Benedikt Oster, SPD: Ja!) – Nein. (Heiterkeit im Hause) Die Ausschreibungsergebnisse des Landkreises Birkenfeld, der nicht kommunalisiert hat, sind noch schlimmer. Wurden Zuschüsse nicht beachtet? – Falsch. Die Landeszuweisung für regionale Hauptlinien in Höhe von 5 Millionen Euro ist schon abgezogen. Man kann sich drehen und wenden, wie man will. Der Zuschussbedarf hat sich überall, wo das neue ÖPNV-Konzept umgesetzt wurde, dramatisch erhöht und ist, zumindest im Landkreis Bad Kreuznach, noch nicht einmal durch die erhöhten Zuweisungen gemäß dem neuen Landesfinanzausgleichsgesetz gedeckt. Landesweit betragen die ÖPNV-Defizite wohl mehrere Hundert Millionen Euro. Die Kreise können dies nicht leisten. Was ist zu tun? Weniger ÖPNV kann politisch nicht gewollt sein und ist aufgrund schon getätigter Anschaffungen und Verträge auch kurzfristig nicht machbar. Die Kreise und Städte sind also sehr dringend darauf angewiesen, dass sich das Land schnellstens und in angemessener Höhe an den Kosten beteiligt. Wir, die Freien Wähler, erwarten dies und fordern dies ein. Wir erwarten, dass sich das Land wieder des Konnexitätsprinzips bewusst wird. Wir erwarten, dass sich das Land endlich an dieses entscheidend wichtige Prinzip hält und diejenigen ausufernden Kosten erstattet, die es den Trägern aufgrund der Erhebung des ÖPNV zur Pflichtaufgabe aufgebürdet hat. (Beifall der FREIEN WÄHLER sowie des Abg. Martin Louis Schmidt, AfD) Der Weg dazu ist klar. Gemäß § 16 Abs. 9 des neuen Nahverkehrsgesetzes sind Zuschüsse auch für die lokalen Buslinien vorgesehen. Wann aber kommen diese? Wieder ein Schreiben von Frau Eder, diesmal von Februar 2022: Avisiert sind solche finanziellen Überlegungen im Zusammenhang mit dem Inkrafttreten des neuen Landesnahverkehrsplans voraussichtlich Ende 2023. – Dies kann nicht sein. Das ist zu spät und für die Träger unzumutbar. Wir können zwar nachvollziehen, dass man erst endgültig entscheiden will, wenn die Faktenlage klar ist, aber dann müssen die Zuschüsse auch rückwirkend bezahlt werden. Daher erwarten wir, die Freien Wähler, dass in den kommenden Doppelhaushalt eine angemessene Position eingestellt wird. Daher ist diese ÖPNV-Debatte von ausgesprochen großer Aktualität. Meine Damen und Herren der Regierung und der regierungstragenden Fraktionen, Frau Ministerin Eder, mit dem Gesetz allein ist es nicht getan. Sorgen Sie auch für die zur Umsetzung nötigen Mittel, indem Sie unsere Forderung unterstützen. Vielen Dank. (Beifall der FREIEN WÄHLER und bei der AfD)

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