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Steven Wink

FDP 14.09.2022 Sitzungen 18/28

Vielen Dank, Herr Präsident. – Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Viele Menschen werden durch Alter, Krankheit oder Behinderung in eine Situation gebracht, in der sie gewisse Dinge nicht mehr ohne Hilfe bewältigen können. Allerdings sollen Menschen dabei nicht auf ihr Recht auf Selbstbestimmung verzichten müssen und sollen dies auch nicht tun. Dieses Recht, nämlich das Recht auf Selbstbestimmung und Autonomie, stellt den Mittelpunkt der Reform des Betreuungsrechts dar. Das ist nicht nur eine Phrase, sondern das schenkt Freiheit; der Minister und die Kollegen vor mir haben es angesprochen. Vor dem Hintergrund dieses Rechts wollen wir den Zielbegriff vom „Wohl“ des Betreuten in „Wunsch“ und „Wille“ des Betreuten ändern. Hinzu kommen die Verbesserung der Qualität der rechtlichen Betreuung und vor allem die Umsetzung des Erforderlichkeitsgrundsatzes, sodass gewährleistet ist, dass ein rechtlicher Betreuer nur als letzte Möglichkeit bestellt wird, um dem Recht auf Selbstbestimmung und Autonomie auch im größtmöglichen Umfang Rechnung zu tragen. Trotz der gleichbleibenden Grundstruktur der Zuständigkeiten der Betreuungsbehörden gibt es Änderungen. So wird die Rolle der überörtlichen Betreuungsbehörde gestärkt, indem die Zuständigkeiten auf Anerkennung von betreuungsrechtlichen Studien, Aus- und Fortbildungsgängen sowie Sachkundelehrgängen und für Stellungnahmen zu Anfragen der örtlichen Betreuungsbehörden erweitert werden sollen. Gleiches gilt bei den Aufgaben. Diese werden durch die überörtliche Behörde über Qualitäts- und Leistungsvereinbarungen bedarfsorientiert im Einzelfall gesteuert. Das entlastet nicht nur die örtliche Betreuungsbehörde, sondern gewährleistet einheitliche Entscheidungen, die im Land getroffen werden. Auch das hat der Minister vorhin angesprochen. Weiterhin fördert das Land Rheinland-Pfalz bis zu sechs Modellprojekte, um erweiterte Unterstützung und größtmögliche Teilhabe und Selbstbestimmung zu erreichen. Außerdem wird die unverzichtbare Arbeit der anerkannten Betreuungsvereine bei der Begleitung und Unterstützung durch ehrenamtliche Betreuer bundesweit und auch in Rheinland-Pfalz gestärkt. Im Gegensatz zu vielen anderen Bundesländern – es ist eine Wiederholung, aber ich will es noch einmal sagen – besteht bei uns in Rheinland-Pfalz schon lange ein Rechtsanspruch auf Förderung anerkannter Betreuungsvereine. Vor diesem Hintergrund möchte ich nochmals erwähnen, dass RheinlandPfalz im Bundesvergleich vielleicht jetzt Nr. 2 ist, aber bisher immer Spitzenreiter war (Abg. Kathrin Anklam-Trapp, SPD: So ist es!) und auch wieder Spitzenreiter sein wird. (Staatsminister Alexander Schweitzer: Auf jeden Fall Spitze!) Mit diesem Gesetzentwurf erfolgt der Startschuss für die notwendige landesrechtliche Regelung, um die größte Reform der letzten 30 Jahre rechtssicher und zukunftsorientiert umzusetzen. Das ist passend zu unserer Einstellung, passend zu unserer Politik und zu unseren Reden der letzten Jahre, den Menschen ein möglichst langes selbstbestimmtes Leben zu ermöglichen. Daher freue ich mich auf die weitere Beratung. Vielen Dank. (Beifall bei der FDP, bei der SPD und bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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