Kathrin Anklam-Trapp
Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Mit dem Entwurf des Gesetzes zur Änderung betreuungsrechtlicher Vorschriften hat die Landesregierung die notwendigen Schritte ergriffen, die im Jahr 2021 vom Bundestag beschlossene und im Jahr 2023 in Kraft tretende Reform des Betreuungsrechts auch hinsichtlich der einschlägigen landesrechtlichen Regelungen umzusetzen. Mit dieser umfassenden Reform bekennen wir uns zu dem Ziel in Artikel 12 – der Minister hat schon darauf hingewiesen – der UN-Behindertenrechtskonvention, die Selbstbestimmung und Autonomie unterstützungsbedürftiger Menschen im Vorfeld und innerhalb einer rechtlichen Betreuung zu stärken. Die Erfahrungen, die wir seit nunmehr 30 Jahren – das Betreuungsrecht stammt aus dem Jahr 1992 – sammeln konnten, machen deutlich, die Einrichtung einer rechtlichen Betreuung ist für Betroffene eine wirkliche Hilfe, mit den rechtlichen, finanziellen und bürokratischen Herausforderungen des Alltags zurechtzukommen und unter sozial und finanziell gesicherten Bedingungen leben zu können. Gleichwohl sind wir uns darüber im Klaren, die Einrichtung einer rechtlichen Betreuung ist auch ein Eingriff in fundamentale Grund- und Freiheitsrechte, in Autonomie und in die uneingeschränkten Rechte der Selbstbestimmung. Ein Kernelement der Reform ist deshalb, die Qualität der rechtlichen Betreuung in der Anwendungspraxis zu verbessern und eine intensive Prüfung des Erforderlichkeitsgrundsatzes sicherzustellen, sodass ein rechtlicher Betreuer nur dann bestellt wird, wenn es zum Schutz des oder der Betroffenen zwingend erforderlich ist. Das Gesetz strebt eine Balance zwischen notwendiger Betreuung auf der einen Seite und den Interessen der unterstützungsbedürftigen Menschen auf der anderen Seite an. Rechtliche Betreuer haben somit weitreichende Befugnisse, aber sie haben gleichzeitig die individuellen Selbstbestimmungsund Freiheitsrechte der Betreuten zu wahren. Das erfordert ein hohes Maß an Einfühlungsvermögen, fachlichen Kompetenzen und Verantwortungsbewusstsein. Den Landkreisen und kreisfreien Städten als örtliche Betreuungsbehörden und im Besonderen die 107 in Rheinland-Pfalz anerkannten Betreuungsvereinen kommt dabei als aufsichtsführende und beratend tätige Stelle eine besonders wichtige Funktion zu. Die bevorstehenden Aufgaben insbesondere der Betreuungsvereine werden durch die neuen Bestimmungen im Betreuungs- und Organisationsgesetz deutlich erweitert. Neben der Vereinbarungspflicht zur Begleitung und Unterstützung ehrenamtlich tätiger Betreuer geht es vor allem um die Erweiterung der Beratungs- und Unterstützungspflichten für Bevollmächtigte. Wir sind uns auch dank der Hinweise der mit den besonders mit der Betreuungshilfe befassten Verbänden, insbesondere der LIGA, dem Landesverband der Lebenshilfe, den Diözesanvereinen, der Caritas in Speyer und Trier, darüber im Klaren, dass die erweiterten Aufgaben mit Zeitaufwand in den Betreuungsvereinen verbunden sein werden. In den weiteren Beratungen werden wir uns sorgfältig mit allen Hinweisen und offenen Fragen befassen. Auch die konkreten Praxiserfahrungen haben wir dabei festzustellen und auszuwerten. Die bislang den Betreuungsvereinen in Rheinland-Pfalz gewährte Förderung ist nach der in Hamburg die zweithöchste in Deutschland. Herr Minister Schweitzer hat auf sechs Modellregionen hingewiesen, in denen wir das exemplarisch ausprobieren werden. Verehrte Kolleginnen und Kollegen, die heutige Einbringung des Landesgesetzes ist ein wichtiger Beitrag für elementare Rechte unterstützungsbedürftiger Menschen und dazu, ihren Anspruch auf Selbstbestimmung und Autonomie sowie die Wahrung ihrer Würde zu stärken und die Qualität der rechtlichen Betreuung zu verbessern. Wir haben deshalb berechtigten Anlass, all jenen herzlich zu danken, die sich als ehrenamtliche oder berufliche Betreuer in den örtlichen Betreuungsbehörden und vor allem in den 107 Betreuungsvereinen für die Belange unterstützungsbedürftiger Menschen mit Tatkraft und Verantwortungsbewusstsein einsetzen und sich dort Tag für Tag engagieren. Für die SPD-Fraktion danke ich Herrn Staatsminister Alexander Schweitzer und der Landesregierung für die Einbringung dieses Landesgesetzes. Vielen Dank. (Beifall der SPD und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
