Lars Rieger
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Dass das Landesgesetz zur Änderung betreuungsrechtlicher Vorschriften ursprünglich ohne vorherige Aussprache im Plenum verabschiedet werden sollte, bedeutet, die Landesregierung hat ein schlechtes Gewissen. (Abg. Kathrin Anklam-Trapp, SPD: Ach, Quatsch!) Ein solcher Gesetzentwurf wäre es im Sinne der Betreuungsvereine, der Betreuer und der Betreuten allemal wert gewesen, im Landtagsausschuss für Arbeit, Soziales, Pflege und Transformation vorberaten zu werden. Unsere Fraktion hat im Ausschuss für Arbeit, Soziales, Pflege und Transformation am 29. Juni ganz konkrete Fragen an Staatsminister Schweitzer gestellt, um im Sinne der Betreuungsvereine Verbesserungen anzustoßen. Ernüchternd waren jedoch die Antworten. Auf unsere Frage, wie eine deutlich bessere finanzielle und personelle Ausstattung der Betreuungsvereine im Bereich der Querschnittsarbeit, also mindestens eine volle Stelle plus halbe Stelle bei der Verwaltung, sichergestellt werden kann, erhielten wir die lapidare Auskunft, eine Erhöhung der Förderung der Betreuungsvereine im Bereich der Querschnittsarbeit sei nicht vorgesehen. Dafür hatte Staatsminister Schweitzer aber folgenden heißen Tipp an der Hand: Anderweitige Kosten, die den Betreuungsvereinen entstünden, könnten vor allem durch die Übernahme von Vereinsbetreuungen, Verfahrenspflegschaften einschließlich der Übernahme von Verhinderungsbetreuung refinanziert werden. Jetzt kommt es: Darüber hinaus stünde es jedem Betreuungsverein frei, ein Fundraising zu betreiben. Statt also die Betreuungsvereine, die gesetzliche Aufgaben übernehmen, finanziell ordentlich auszustatten, sollen sie nun auch noch Fundraising betreiben. Chapeau, Herr Staatsminister, so sieht also Förderung und Unterstützung nach sozialdemokratischer Art aus. (Beifall der CDU) In der Begründung zum eingereichten Gesetzentwurf heißt es unter anderem – ich zitiere –: „Die Grundstruktur und die maßgeblichen Regelungen des Landesgesetzes zur Ausführung des Betreuungsrechts zur Zuständigkeit der Betreuungsbehörden sowie zur Anerkennung und Finanzierung von Betreuungsvereinen bleiben weitgehend unverändert.“ Genau das ist des Pudels Kern. Den Betreuungsvereinen wird noch mehr Arbeit aufgehalst, aber bei der Finanzierung bleibt alles beim Alten. Auf drei Seiten beschreibt die Landesregierung in der Gesetzesbegründung die finanziellen Auswirkungen auf das Land, die örtlichen Betreuungsbehörden und die kommunalen Gebietskörperschaften. Von den finanziellen Auswirkungen auf die Betreuungsvereine kein Wort. Fakt ist, der Aufgabenzuwachs bei den Betreuungsvereinen findet in diesem Gesetzentwurf keine ausdrückliche Erwähnung und auch keine Berücksichtigung bei der Förderung. Man fragt sich darüber hinaus, warum die betroffenen Verbände im Gesetzgebungsverfahren angehört, dann aber die Stellungnahmen nicht gewürdigt wurden. Exemplarisch ein Beispiel hierzu: Zu § 1 a Abs. 2 regt die LIGA der Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege in Rheinland-Pfalz eine zeitliche Festlegung der Fertigstellung der Evaluation an. Dem wird in diesem Gesetzentwurf nicht gefolgt, da eine ausdrückliche gesetzliche Regelung hierzu – ich zitiere – „nicht erforderlich erscheint“. Durch das Betreuungsorganisationsgesetz wird zudem erstmals ein förmliches behördliches Registrierungsverfahren mit persönlichen und fachlichen Mindesteignungsvoraussetzungen für berufliche Betreuerinnen und Betreuer eingeführt. Dies gilt für die im Verein tätigen Vereinsbetreuerinnen und Vereinsbetreuer analog. In diesem Registrierungsverfahren müssen die Bewerberinnen und Bewerber für die Registrierung unter anderem eine ausreichende Sachkunde vorweisen. Die entscheidenden Fortbildungskosten für den Sachkundenachweis sind sowohl von den beruflichen Betreuern als auch von den Betreuern, die in Betreuungsvereinen tätig sind, zu tragen. Eine spezielle Finanzierung der Fortbildungskosten für die Sachkunde könne schon allein aufgrund des Gleichbehandlungsgrundsatzes gegenüber den beruflichen Betreuerinnen und Betreuern nicht möglich sein. Auch hier gilt aber die alte Weisheit: Wer will, findet Wege, wer nicht will, findet Gründe. (Beifall der CDU) Fazit: Der Gesetzentwurf ist verbesserungswürdig, und es ist zu wünschen, dass die heutige Beratung dazu beiträgt, dass er besser wird. Vielen Dank. (Beifall der CDU)
