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Alexander Schweitzer

14.09.2022 Sitzungen 18/28

Lieber Herr Präsident, vielen Dank für die Möglichkeit, dass ich namens der Landesregierung den Gesetzentwurf gern vorstellen darf. Ich will es auch in der gebotenen Kürze machen. Das ist schon eine Reform des Betreuungsrechts in Deutschland, die wir in den Ländern umsetzen müssen und die ihresgleichen sucht, zumindest was einige Standards angeht, sicherlich eine der größten Reformen in den letzten drei Jahrzehnten. Gleichzeitig ist das Betreuungsorganisationsgesetz, BtOG, zum 1. Januar 2023 umzusetzen. Das heißt, es ist gut, dass wir heute im Landtag darüber sprechen. Die Grundstruktur der Betreuungsorganisation in Deutschland und damit auch in Rheinland-Pfalz bleibt im Kern erhalten. Wir werden uns weiterhin zwischen den Ebenen örtliche Betreuungsbehörde, überörtliche Betreuungsbehörde und dem besonderen Engagement der Betreuungsvereine und der Betreuerinnen und Betreuer bewegen können. Wir stärken die Rolle der überörtlichen Betreuungsbehörde. Sie wissen, die ist im Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung angesiedelt. Die Zuständigkeit der überörtlichen Betreuungsbehörde erweitert sich auf die Anerkennung von betreuungsrechtlichen Studien und Fortbildungsgänge sowie Sachkundelehrgänge. Wir unterstützen über die überörtliche Betreuungsbehörde auch die örtliche Betreuungsbehörde in noch stärkerem Maß. Dadurch wird gewährleistet, dass einheitliche Entscheidungen im Land getroffen werden. Gleichzeitig geht es mit einer Entlastung der örtlichen Betreuungsbehörden einher. Der Unterstützungsauftrag der überörtlichen Betreuungsbehörde gegenüber den örtlichen Betreuungsbehörden geht auch auf die Gesamtheit aller Regelungen des Betreuungsorganisationsgesetzes über. Wichtig im Betreuungsrecht ist eine programmatische Entwicklung, die davon ausgeht, dass insbesondere mit Blick auf die UN-Behindertenrechtskonvention die Betreuung erst so etwas wie die Ultima Ratio sein sollte und wir andere Instrumente und Wege vorschalten. Das ist für uns insbesondere das Modell der sogenannten erweiterten Unterstützung, was neu geschaffen werden kann. Wir wollen in Rheinland-Pfalz weiterhin Innovationsträger sein, was das Betreuungsrecht angeht, und haben uns deshalb vorgenommen, dass wir sechs solche Modellprojekte der sogenannten erweiterten Unterstützung auf den Weg bringen. Wir wollen sie durch die entsprechende Finanzausstattung, aber auch durch die Möglichkeiten der Zusammenarbeit zwischen überörtlicher und örtlicher Betreuungsbehörde unterstützen. Es gibt darüber hinaus die Anpassung der Regelungen zur Anerkennung und Förderung von Betreuungsvereinen. Es wird ein bundesweiter Anspruch der Betreuungsvereine auf bedarfsgerechte finanzielle Ausstattung geschaffen. Auch da waren wir schon in der Vergangenheit Innovationsträger und sind das Land, das schon seit geraumer Zeit, übrigens anders als viele andere Länder, einen Anspruch und eine finanzielle Förderung der Betreuungsvereine, die rechtlich und gesetzlich anerkannt sind, generiert hatten. Ich will auch sagen: Wir haben das nicht nur als Rechtsanspruch definiert, sondern wir haben das auch mit Leben gefüllt. Wir waren bis in der jüngsten Zeit bei der Betreuung der Fördervereine eigentlich immer an der Spitze. Das ist auch der Anspruch, den wir in Zukunft in jeder Hinsicht – inhaltlich, politisch, juristisch und natürlich auch bei der Unterstützung solcher Modellvorhaben – haben. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. Das waren im Kern die Punkte, um die es geht. Ich freue mich auf die weitere Debatte hier im Landtag oder eben auch im Ausschuss. Danke schön. (Beifall der SPD und bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Protokoll ↗