Philipp Fernis
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Der Verfassungsgerichtshof des Landes Rheinland-Pfalz hat der Landesregierung und dem Landtag gemeinsam eine durchaus, insbesondere was den Zeitplan angeht, ambitionierte Aufgabe gegeben, innerhalb von nicht einmal zwei Jahren das sehr komplexe Geflecht der Kommunalfinanzen und der Finanzbeziehungen zwischen dem Land und den Kommunen neu zu regeln. Dabei hat der Verfassungsgerichtshof in aller Klarheit die Aufgabe gegeben, dass sich der Finanzausgleich, dieser Mechanismus an den Finanzmitteln orientiert, die für die Kommunen zur Bewältigung ihrer Pflichtaufgaben erforderlich sind, und ihnen darüber hinaus einen Gestaltungsspielraum für freiwillige Aufgaben lässt. Dafür muss etwas getan werden. Ehrlicherweise mag es ein bisschen überraschen, dass man das in der Vergangenheit in dieser Klarheit nicht getan hat, das auf einer tatsächlichen Basis zu geben und zu ermitteln. All das ist in den vergangenen eineinhalb Jahren mit der Umsetzung dieses Gesetzes ungefähr geschafft. Zuallererst möchte ich Dank sagen ganz konkret an all diejenigen in den Ministerien – Finanzministerium und Innenministerium – und den Kommunen, die sich mit und in den kommunalen Spitzenverbänden dieser Herkulesaufgabe gestellt haben, die Komplexität der Kommunalverwaltung zu zerlegen und einen Katalog an Produkten und Aufgaben zu erstellen, um eine Basis zu haben, wie eine aufgabenangemessene Finanzausstattung aussieht. Ich kann verstehen, dass man vonseiten der Opposition den Versuch unternimmt zu sagen, dieser Entwurf geht komplett fehl. Das ist ein bisschen merkwürdig, wenn man vorher sagt, wir hatten keine Zeit, ihn zu lesen und zu verstehen. Ehrlich gesagt, Herr Kollege Schnieder, nach Ihrer Rede habe ich den Eindruck, dass Sie diese geschrieben haben, ohne einmal hineinzuschauen, ohne sich die Zeit zu nehmen, ihn zu verstehen. (Beifall der FDP, bei der SPD und bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Sonst ist die Kritik, die Sie hier vorgebracht haben, insbesondere dann schwer erklärbar, wenn man sich die Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs anschaut. Der Verfassungsgerichtshof hat ausdrücklich gesagt, dass es zu der Verantwortung der Kommunen gehört, dafür Sorge zu tragen, dass sie durch entsprechende Kraftanstrengungen – das Gleiche hat der Rechnungshof aufgeschrieben – ihre Einnahmequellen zur Finanzierung ihrer Aufgaben nutzen. Man wird einem Liberalen nicht unterstellen, dass er Freude daran hat, bei der Erhöhung von Steuern mitzuwirken. Gleichzeitig ist es schwer erklärbar, dass Kommunen in Rheinland-Pfalz eine Finanzsituation unter Bundesdurchschnitt haben und ihre Einnahmequellen bei der Grundsteuer nutzen, um ihre Aufgaben zu finanzieren. Die Nebelkerze, die Sie durch den Vergleich mit Köln geworfen und damit suggeriert haben, man müsste jetzt in Zweibrücken so viel Grundsteuer wie in Köln zahlen, geht völlig fehl. Die Grundsteuer setzt sich aus zwei Komponenten zusammen. Das sind der Grundstückswert und der Hebesatz. Natürlich sind die Grundstückswerte im ländlichen Raum nicht vergleichbar mit einem absoluten Ballungsraum. Bei gleichem Hebesatz wird nicht ansatzweise die gleiche Grundsteuer fällig. Darüber hinaus haben wir uns bei der Gewerbesteuer klar dafür entschieden, als konjunkturpolitische und ansiedlungspolitische Komponente die Möglichkeit zu geben, bei der Gewerbesteuer unter dem Bundesschnitt zu bleiben. Das führt dazu, dass über den Mechanismus der aufgabengerechten Finanzausstattung der Kommunen das Land gegebenenfalls stärker in die Finanzierung der Kommunen einsteigt. Es ist hier bereits dargelegt worden, ich sage es noch einmal: Auch das, was das Land in den Finanzausgleich gibt, ist in den vergangenen Jahren überproportional zu den anderen Ausgaben des Landes angestiegen. Das Land hat schon in den letzten Jahren den Kommunen mehr Geld zur Verfügung gestellt. Das Land hat in den letzten Jahren einen Beitrag dazu geleistet, dass sich der Finanzierungssaldo der rheinland-pfälzischen Kommunen – wenn Sie sich den Kommunalbericht anschauen – außerordentlich positiv entwickelt hat. Die Kommunalfinanzen stehen viel besser da als noch vor einigen Jahren. Deswegen hat folgerichtig der Verfassungsgerichtshof nicht gerügt, dass das Land den Kommunen zu wenig Geld zur Verfügung stellt, sondern es hat den Verteilungsmechanismus gerügt. Den Verteilungsmechanismus bringen wir mit diesem Gesetzentwurf konsequent in Ordnung. (Beifall der FDP, der SPD und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Wenn kritisiert wird, dass es keine Festbeträge, Garantiesummen oder Ähnliches gibt, dann sage ich, die kann es doch gar nicht geben, weil wir heute und in dieser Zeit nicht abschätzen können, wie sich die kommunalen Aufgaben und die Einnahmesituationen auf allen staatlichen Ebenen entwickeln. Ich kann mir eine Bemerkung an die Kolleginnen und Kollegen der CDU nicht ersparen. Wer hat die letzten 16 Jahre in Deutschland Verantwortung getragen und mit bundesgesetzlichen Regelungen seinen Beitrag dazu geleistet, (Zurufe der Abg. Gordon Schnieder, Anke Beilstein und Christian Baldauf, CDU) dass den Kommunen, insbesondere in den Sozialhaushalten, immer mehr Aufgaben übertragen wurden, ohne jemals eine Bereitschaft zu haben, ein konsequentes Konnexitätsprinzip – was in der rheinland-pfälzischen Landesverfassung steht – einzuführen? Das waren doch Sie. (Beifall der FDP, der SPD und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Zurufe der Abg. Gordon Schnieder und Christian Baldauf, CDU, und Sven Teuber, SPD) Als wir vorgestellt haben, das Land übernimmt 50 % der Altschulden, ist das so dargestellt worden, als sei das eine Kleinigkeit. Es ist so dargestellt worden, als spielten die Altschulden überhaupt keine gravierende Rolle; denn diese Altschulden seien nur Buchwerte, und mit Blick auf die Zinsen würde das die kommunalen Haushalte nicht belasten. (Abg. Gordon Schnieder, CDU: Wer hat denn das gesagt?) Wenige Monate später haben wir die Zinswende und massiv steigende Zinsaufwendungen für alle staatlichen Ebenen. Da zeigt sich, wie sehr wir mit der Übernahme dieser Zinslasten im Landeshaushalt die Kommunen massiv entlassen und damit die Handlungsfähigkeit vor Ort erhöhen. (Beifall der FDP, der SPD und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Ich kann verstehen, dass Sie das vonseiten der Opposition alles nicht wahrhaben wollen. Politisch habe ich dafür ein gewisses Verständnis. Irgendetwas zum Kritisieren muss man suchen. Das ist die Rolle. Irgendwie muss man erklären, mehr ist auf der Ebene derer, die vor Ort die Mittel verteilen wollen, im Zweifel immer wünschenswert. Mit Blick auf die Entwicklung der Kommunalfinanzen der letzten Jahre in Rheinland-Pfalz und auf das, was die Landesregierung vorgelegt hat, geht die Kritik fehl. Ich bin dankbar für einen sehr ausgewogenen Entwurf, der dazu beiträgt, dass an der Stelle – das will ich hier erwähnen – agiert wird, an der die Leistungsfähigkeit unserer öffentlichen Hand, an der Demokratie, Mitwirkung, politische Prozesse am schnellsten erlebbar sind, weil der Weg zwischen einer politischen Entscheidung und der Umsetzung einer Änderung im Alltag der Menschen nirgends so kurz ist wie in den Kommunen. Deswegen ist es gut, dass die Kommunalpolitik mit diesen Regelungen und einer gestärkten Finanzausstattung in die Lage versetzt wird – egal, wie die Mehrheiten vor Ort sind –, mehr Gestaltungsspielraum für die Bürgerinnen und Bürger zu haben. Ich freue mich auf die weitere Beratung. Ich bin schon jetzt davon überzeugt, dass ein hervorragendes Paket vorgelegt wurde. Herzlichen Dank. (Beifall der FDP, der SPD und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
