Iris Nieland
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Kollegen! Ja, der Finanzausgleich ist wohl eines der zentralsten Gesetze unseres Landes, da hier die Maßstäbe der finanziellen Versorgung unserer Kommunen gelegt werden. Über Jahre war dieser verfassungswidrig. Mit dem Urteil des Verfassungsgerichtshofs vom Dezember 2020 hat dieser eine grundlegende Überarbeitung gefordert. Nun, im Kern wurde im Urteil moniert, dass ein Finanzmodell gegeben war, das sich nicht an den Kosten der Aufgaben der Kommunen orientiert. Eine aufgabengerechte Kostenerstattung ist insbesondere nach den Entwicklungen der letzten Jahre zwingend notwendig; denn auf der einen Seite explodieren die Kosten der Aufgaben der Kommunen, insbesondere im sozialen Bereich, während auf der anderen Seite eine Erstattung entweder gar nicht oder nur in unzureichendem Maß stattfindet. Bei der Bewertung des vorliegenden Entwurfs müssen wir uns dabei zwei zentrale Fragen stellen. Erstens: Ist der Entwurf radikal angemessen, sind also die eingesetzten Mittel des Landes ausreichend? Zweitens: Ist er horizontal angemessen? Ist die Verteilung innerhalb der kommunalen Gebietskörperschaften in Ordnung? Zu erstens: Ja, das Land wird die Finanzausgleichsmasse im nächsten Jahr leicht anheben, im übernächsten Jahr aber schon wieder leicht absenken. Das heißt, angesichts der bereits erwähnten Ausgabensteigerungen der Kommunen ist leicht zu erkennen, dass dauerhaft nicht signifikant mehr Geld ins System fließt, wenn man einmal davon absieht, dass es sich hier zum guten Teil ohnehin um kommunales Geld handelt. Wo haben wir einen Inflationsausgleich oder Hinweis zum Aufwuchs? Wenn mit dem neuen Gesetz die Kommunen nun noch faktisch gezwungen werden, die Grund- und Gewerbesteuer zu erhöhen, bedeutet dies doch nur, dass die Bürger und Unternehmen diese Steuererhöhung in der brandaktuell so schwierigen Zeit noch zusätzlich schultern müssen. Insbesondere vor dem Hintergrund, dass man parallel an einem Entschuldungspaket für die Kommunen arbeitet, sei gesagt, wenn man die Kommunen nicht endlich strukturell besser aufstellt, wird ein Schuldenproblem immer wiederkommen. (Beifall der AfD) Ein Prozentpunkt Zinserhöhung kostet, aber das haben Sie sicher im Blick. (Abg. Nico Steinbach, SPD: Sonst aber klagen Sie immer über die Niedrigzinsen!) Das Traurige bei der Finanzausstattung ist nicht einmal der Anspruch der Landesregierung gewesen. Im Gesetzentwurf schreiben Sie, was Sie im Übrigen hier oft genug geäußert haben, zur Höhe habe sich der VGH in seiner Entscheidung ausdrücklich nicht geäußert. Das heißt, die Landesregierung will gar nicht mehr geben, nur anders, irgendwie gerechter. (Staatsminister Roger Lewentz: 500 Millionen in zwei Jahren!) Die Kommunen werden damit nicht weniger arm. Die Armut wird nur anders verteilt. Die dünne Decke wird gezogen, bis die Löcher aufreißen, womit wir dann bei den horizontalen Auswirkungen des neuen Finanzausgleichs sind. Auf die Modell- und Proberechnungen sei verwiesen. Sie liegen vor. Hier zeigt sich aber, dass insbesondere viele Landkreise, damit der ländliche Raum, mit der Novellierung des LFAG schlechtergestellt werden. (Staatsminister Roger Lewentz: 20 von 24 besser!) Sehr geehrte Frau Präsidentin, mit Ihrer Erlaubnis zitiere ich einmal wörtlich den nächsten Jahren stark verändern.“ Meine Damen und Herren, das befürchte ich allerdings tatsächlich. Es werden zum Teil bereits arme Landkreise noch ärmer gemacht, und das von einer Regierung, die tatsächlich vorgibt, den ländlichen Raum stärken zu wollen. Hier wird erneut die in keiner Weise gesetzeskonforme Einstellung der Landesregierung zum Anspruch der Kommunen auf eine selbstverwaltungskonforme Finanzausstattung deutlich. Daher ist so ein Entwurf vor diesem Hintergrund überhaupt nicht mittragbar. Das ist ein Entwurf des Abbruchs und der verpassten Chancen. Wir werden die Beratungen in den Ausschüssen natürlich kritisch begleiten. Wir erhoffen uns nicht nur deutliche Nachbesserungen, sondern wir fordern deutliche Nachbesserungen für unsere Bürger; denn um die geht es hier. (Zuruf des Abg. Sven Teuber, SPD) Sehr geehrte Damen und Herren, es geht um unsere Bürger, um diejenigen, die mit ihrem täglichen Arbeitseinsatz und ihrer Lebensleistung diese ganzen Gelder erwirtschaften. Vielen Dank. (Beifall der AfD)
