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Roger Lewentz

14.09.2022 Sitzungen 18/28

Einen schönen guten Tag, meine sehr geehrten Damen und Herren, liebe Frau Präsidentin! 5 Minuten sind sportlich für einen kompletten kommunalen Finanzausgleich. (Heiterkeit des Abg. Dr. Joachim Streit, FREIE WÄHLER – Zuruf des Abg. Gordon Schnieder, CDU) Sportlich war auch der Zeitrahmen, der uns nach dem 16. Dezember 2020 durch den Verfassungsgerichtshof eingeräumt wurde. Wir werden es schaffen. Wir werden diesen KFA zum 1. Januar 2023 vorgelegt haben. Ich will noch einmal betonen, der Verfassungsgerichtshof hatte nicht die Höhe der Finanzausgleichsmittel beanstandet, sondern das Fehlen von verfahrensrechtlichen Anforderungen bei der Ermittlung der Finanzausgleichsmasse. In dem von uns jetzt vorgelegten neuen System orientiert sich die finanzielle Ausstattung der Kommunen nach den Vorgaben des VGH an der Erfüllung der Auftragsangelegenheiten, Pflichtaufgaben der Selbstverwaltung sowie einem Anteil an freiwilligen Aufgaben. Dabei sind angemessene kommunale Einnahmen als Eigenleistung in Abzug zu bringen. Das sind die großen Überschriften. Im Übrigen sind auch schon andere Bundesländer durch ihre Verfassungsgerichtshöfe auf diesen Weg geschickt worden. Ich will Thüringen, Hessen und Schleswig-Holstein nennen. Uns als Landesregierung war es wichtig, diesem Prozess von Anfang an einen besonderen Stellenwert einzuräumen. Deswegen auch eine enge Einbindung des Landesrechnungshofs, des Statistischen Landesamts, der ADD und der kommunalen Spitzenverbände. Allein mit den Spitzenverbänden gab es 17 Gespräche. Dem Innen- sowie dem Haushalts- und Finanzausschuss haben wir Bericht erstattet. Jede und jeder konnte zu dem Projekt Informationen über eine eigens eingerichtete Homepage beziehen. Die Reform wird nicht nur im Gesetzentwurf selbst, sondern auch in den dem Parlament übersandten Dokumentationen sehr transparent dargestellt. Meine sehr geehrten Damen und Herren, die wichtigste Nachricht: Die positive weitere Finanzentwicklung. Die Finanzausgleichsmasse 2023 wird mit 3,761 Milliarden Euro um 275 Millionen Euro über der Finanzausgleichsmasse 2022 liegen. (Beifall der SPD, bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und des Abg. Philipp Fernis, FDP) Ich will den Blick noch einmal ein wenig weiter zurück richten. Im Vergleich zum Jahr 2013 ist ein Anstieg um 1,761 Milliarden Euro zu verzeichnen. Das übersteigt die nach den Vorgaben des VGH ermittelte Mindestfinanzausstattung in Höhe von 3,017 Milliarden Euro dann in Zukunft um 744 Millionen Euro bzw. fast ein Viertel. Das sind Entwicklungen seit dem Jahr 2013, die unseren Gemeinden guttun. Das ist wichtig. Es gibt für 2023 ein Mehr von 275 Millionen, 170 Millionen aus der Finanzausgleichsumlage, 105 Millionen Euro originäre Landesmittel, und 2024 im Vergleich zum Jahr 2022 eine Steigerung um 225 Millionen, davon 165 Millionen Euro originäre Landesmittel. (Abg. Gordon Schnieder, CDU: Keine weiteren!) Das ist sehr, sehr viel Geld. Wenn man sich die Gebietskörperschaftsgruppen anschaut – ich nehme die Landeshauptstadt Mainz aus wegen der besonderen eigenen positiven Entwicklung –, werden alle kreisfreien Städte im Jahr 2023 mehr Zuweisungen erhalten als im Jahr 2022, und zwar deutlich mehr als 100 Millionen Euro im Aufwuchs. (Beifall bei der SPD sowie der Abg. Dr. Bernhard Braun, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, und Philipp Fernis, FDP) Auch für die Landkreise, meine sehr geehrten Damen und Herren, 20 von 24 – ich werde gleich noch einmal das Datum der nächsten Steuerschätzung und dann der genauen Einschätzung nennen – fast 200 Millionen, also jedenfalls deutlich über 150 Millionen Euro mehr, von denen wir ausgehen. Verbandsfreie Gemeinden: 20 Millionen mehr, die Ortsgemeinden ebenfalls deutlich über 100 Millionen Euro mehr an Zuweisungen. Bei der Ebene der Verbandsgemeinden – das wissen die, die in der Kommunalpolitik aktiv sind und den KFA gelesen haben – gilt, es gibt ein vermindertes Maß an Kreisumlagefähigkeit mit dem neuen KFA. Es ist natürlich die Entwicklung bei den Ortsgemeinden einzurechnen, sodass man das Ergebnis im Augenblick noch nicht sagen kann. Im Zuge der Neuregelung des Landesfinanzausgleichsgesetzes wird auch eine Anpassung der Nivellierungssätze erforderlich, übrigens ein Thema, das in den letzten Tagen intensiv diskutiert wurde. Ich will dazu gleich einige Punkte sagen. Die in Rheinland-Pfalz unterdurchschnittlichen Realsteuerhebesätze – unterdurchschnittlichen Realsteuerhebesätze – wurden nicht nur vom Verfassungsgerichtshof, sondern auch immer wieder vom Landesrechnungshof angemahnt. Die Kommunen sind, so unser höchstes Gericht, zu einer eigenen größtmöglichen Kräfteanspannung verpflichtet. Ich kann mich noch daran erinnern, mit welcher Freude die Oppositionsparteien dieses Urteil nach der Urteilsverkündung aufgenommen haben. Ich darf aber sagen, es geht nicht nach dem Motto „Wasch mir den Buckel und mach mir den Rücken nicht nass“; denn dies hat der VGH uns ausdrücklich ins Stammbuch geschrieben, (Zuruf des Abg. Gordon Schnieder, CDU) und er hat uns verpflichtet, die Kommunen zu einer eigenen, größtmöglichen Kraftanstrengung zu verpflichten. (Beifall bei der SPD sowie des Abg. Philipp Fernis, FDP) Deswegen haben wir gesagt – weil wir das aus mehreren Gründen als fair empfinden –, dass sich die Höhe der Nivellierungssätze der Grundsteuer künftig am jeweiligen Bundesdurchschnitt zu orientieren hat und die Höhe der Nivellierungssätze der Gewerbesteuer in unserem Vorschlag sogar etwas unter dem Bundesdurchschnitt ist. Dem Vorwurf, dass von dieser Reform außergewöhnliche steuerliche Mehrbelastungen ausgehen können, muss ich daher entschieden widersprechen. Mir glauben Sie das nicht. Deswegen habe ich einmal geschaut, wie Haushaltsberatungen gelaufen sind und was kommunale Vertreter gesagt haben. Ich nehme jetzt einmal einen Beigeordneten der CDU-geführten Stadt Neuwied, der ausgeführt hat: Wir erheben die Grundsteuer für 24.500 Objekte. – Sie haben von 420 auf 610 als Steigerung geschlossen. Er hat gesagt: Wir erheben die Grundsteuer für 24.500 Objekte. Bei rund der Hälfte liegt die Erhöhung in einem Bereich zwischen 2 und 15 Euro im Monat. Bei der anderen Hälfte handelt es sich in der Regel um Mehrfamilienobjekte, wo sich die Steuer auf mehrere Wohnungen verteilt. In diesem Bereich – so der Beigeordnete der Stadt Neuwied –, sind echte Abrechnungen für Wohnungen enthalten, liegt die Belastung je nach Wohnungsgröße dann zwischen 2 und 4 Euro im Monat. (Zurufe der Abg. Stephan Wefelscheid, FREIE WÄHLER, und Ellen Demuth, CDU) Meine sehr geehrten Damen und Herren, wir gehen, würden sich die Nivellierungssätze in den Gemeindeetats abbilden, von einer Erhöhung je Privathaushalt von im Durchschnitt um die 7 Euro aus. Der Landesdurchschnitt ist für uns ein sehr wichtiges Argument. Wir haben beschlossen, dass wir den Kommunen die Hälfte der Altschulden – rund 3 Milliarden Euro – wegnehmen. Wir alle wollen, dass auch die andere Hälfte durch den Bund übernommen wird. Der Bund hat uns schon signalisiert, er erwartet dann mindestens Belastungen in Höhe des Bundesdurchschnitts. In der RHEINPFALZ konnte ich einen Artikel lesen, in dem Altschulden aufgezählt wurden, nämlich die Kassenkredite: über 178 Millionen Euro in Kaiserslautern, 173 Millionen Euro in Kusel, 100 Millionen Euro in Bad Kreuznach, 64 Millionen Euro im Donnersbergkreis. Im großen Schnitt übernimmt das Land die eine Hälfte und der Bund – hoffen wir – die andere Hälfte. Meine sehr geehrten Damen und Herren, gehen wir in die Nachbarbundesländer, sind die Durchschnittshebesätze der Flächenländer bei der Grundsteuer B – Nordrhein-Westfalen 579, Hessen 503, Sachsen 500, Saarland 469 – deutlich höher als das, was wir jetzt in diesem Gesetzentwurf vorgesehen haben. Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich bin davon überzeugt, dass dieser Gesetzentwurf den Kriterien des Verfassungsgerichtshofs standhält. Ich möchte mich bei allen bedanken – es waren viele beteiligt, die sich wirklich enorm einbringen mussten, Finanzministerium, Innenministerium und vielen anderen Experten –, dass wir in dieser durchaus kurzen Zeit diesen Gesetzentwurf vorlegen konnten. Noch einmal: Wir sind fest davon überzeugt, dass er den Kriterien des Verfassungsgerichtshofs standhält. Probeberechnungen mit einem sehr hohen Aussagevermögen werden wir im Oktober vorlegen können. Nach der Steuerschätzung Anfang Oktober werden wir im Oktober entsprechende Zahlen vorlegen können. Ich bin fest davon überzeugt, dass diese Zahlen den Tendenzen für die Gebietskörperschaftsgruppen folgen werden, die ich Ihnen genannt habe. Dann werden wir diese positiven Auswirkungen in sehr vielen Kreistagen, Stadträten und Gemeinderäten spüren. Wenn dann noch die Wegnahme der einen Hälfte der Altschulden kommt plus – wir hoffen es – die Übernahme der zweiten Hälfte der Altschulden durch den Bund, dann ist das wirklich ein Quantensprung für unsere Gemeinden. Dann kommt jetzt mit Blick auf die großen Klimaherausforderungen das Sonderprogramm von weiteren 250 Millionen Euro für die Kommunen dazu, das im Rahmen des Haushalts angesprochen wurde, und das alles auf dem Weg der Steigerung um weit über 1,3 Milliarden Euro, wie ich eben beschrieben habe. Ich glaube, damit können wir uns sehen lassen. Vielen Dank. (Beifall der SPD, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der FDP)

Protokoll ↗