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Dr. Jan Bollinger

AfD 14.09.2022 Sitzungen 18/28

Wir haben auch andere Vorschläge gemacht, Herr Kollege!) Die bereits durch die Bundesregierung beschlossenen ersten beiden Entlastungsmaßnahmen in Höhe von 30 Milliarden Euro können einen Teil der steigenden Energiekosten abfedern. Mittel- und langfristig wird sich auch die Lage auf den Energiemärkten entspannen, wenn mehr Alternativen zum russischen Gas zur Verfügung stehen. Daran arbeitet die Bundesregierung seit Übernahme ihrer Amtsgeschäfte Anfang Dezember 2021. So nehmen wir aktuell gerne zur Kenntnis, dass sich der europäische Gaspreis trotz Lieferstopp durch Russland von seinem jüngsten Hoch erholt hat und seit Montag um 8 % gefallen ist. Das ist der tiefste Stand seit Juli. Der beschleunigte Ausbau der erneuerbaren Energien, insbesondere Windund Sonnenenergie, und die dafür benötigten Stromnetze gehören ebenso dazu wie der Import von Flüssigerdgas, der zügig durch den Bau neuer Terminals ermöglicht wird. (Abg. Michael Frisch, AfD: In zwei Jahren!) Vor diesem Hintergrund war erst kürzlich die Ministerpräsidentin in Belgien, um die Zusammenarbeit mit dem Nachbarland im Hinblick auf die Energieversorgung in Rheinland-Pfalz weiter zu verstärken. Es wurde Gas eingespeichert und Gas eingespart durch den Einsatz von Kohlekraftwerken, um uns langfristig von russischer und fossiler Energie unabhängig zu machen. Dennoch bleibt es wichtig, Energie zu sparen; denn nur so kommen wir als Land gemeinsam durch diese schwierige Zeit. Es hilft jedem Einzelnen, Preissteigerungen zu begrenzen. Auch das dritte Entlastungspaket steht. Mit einem Volumen von 65 Milliarden Euro ist es mehr als doppelt so groß wie das erste und das zweite Paket zusammen. Es entlastet alle Haushalte, auch Rentnerinnen und Rentner, Studierende, Fachschülerinnen und -schüler sowie Auszubildende. Geringund Normalverdienende sind ebenfalls im Blick durch eine umfassende Wohngeldreform. Ab 2023 erhalten künftig deutlich mehr Menschen finanzielle Hilfe. Zudem gibt es einen zweiten Heizkostenzuschuss von mindestens 415 Euro. Das Kindergeld wird um monatlich 18 Euro erhöht. Das bedeutet für eine Familie mit zwei Kindern ein Plus von 864 Euro in den kommenden zwei Jahren. Zugleich werden die Menschen im Rentenalter mit einer Energiepreispauschale von 300 Euro zum 1. Dezember 2022 entlastet. Studierende und Fachschülerinnen und -schüler erhalten 200 Euro, neben dem bereits beschlossenen Heizkostenzuschuss in Höhe von 230 Euro. (Zuruf des Abg. Michael Frisch, AfD) Durch das neue Bürgergeld, das Anfang 2023 eingeführt wird und die aktuell geltende Hartz-IV-Regelung ablöst, steigen die Regelsätze in der Grundsicherung auf rund 500 Euro. Die Beschäftigten und Unternehmen bekommen mehr Sicherheit, indem die Regeln für das Kurzarbeitergeld über den 30. September 2022 hinaus verlängert werden. Um die Mehrkosten durch die Gasumlage abzufangen, hat die Bundesregierung die Mehrwertsteuersenkung auf den Gasverbrauch von 19 auf 7 % beschlossen. Durch die Energiepreisentwicklung streichen einige Energieunternehmen Gewinne ein, die ihre Produktions- und Lieferkosten weit übersteigen. Die EU plant aktuell, durch mögliche Erlös- und Preisobergrenzen Anteile der Gewinne von diesen Unternehmen abzuschöpfen, um so Entlastungen für die Bevölkerung zu finanzieren. Die Bundesregierung hat angekündigt, wenn keine zeitnahe Regelung der EU folgt, eine eigene Regelung zu finden. Aus genannter Obergrenze soll dann eine Strompreisbremse für den Basisverbrauch für Privathaushalte sowie kleine und mittlere Unternehmen mit Versorgetarif entwickelt werden. So soll ein festgelegter Basisverbrauch zu einem vergünstigten Tarif bereitgestellt werden. Zudem gilt, dass für die Regierungen in Bund und Land Stabilisierung in der Krise im Vordergrund steht und die großen Herausforderungen sozial gerecht und nicht zulasten der Schwächsten bewältigt werden. (Glocke des Präsidenten) – Punktlandung! Vielen Dank, Herr Präsident. Ich danke für die Aufmerksamkeit. (Beifall der SPD, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der FDP)

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