Dr. Herbert Drumm
Sehr geehrter Herr Präsident, meine Damen und Herren! Aus der Antwort der Großen Anfrage der Fraktion der SPD in der vergangenen Woche geht hervor, dass – wie schon mehrfach erwähnt wurde – die Daten zu postmortalen Organspenden in Rheinland-Pfalz eine Stabilität sowie einen Trend zur Steigerung in den Pandemiejahren 2020 und 2021 zeigen. Ich glaube, alle Anwesenden in diesem Hohen Hause sind sich einig, dass die Entwicklung in Rheinland-Pfalz trotz der zwei schwierigen Jahre der Weg in die richtige Richtung ist. Gleichzeitig berichtet aber die Deutsche Stiftung Organtransplantation, dass die Zahlen der Organtransplantationen im ersten Quartal 2022 deutschlandweit um 29 % gegenüber demselben Vorjahreszeitraum eingebrochen sind. Weiter ist die Anzahl der postmortal entnommenen Organe gleichzeitig um 28 % im Vergleich zum Vorjahreszeitraum zurück auf 562 Organe gesunken. Darüber hinaus standen im ersten Quartal ca. 8.500 Patienten auf der Warteliste; 826 Personen, die auf einer Warteliste standen, sind verstorben. Die Zahlen des Berichts der Deutschen Stiftung Organtransplantation verdeutlichen, dass wir uns auf unseren Zahlen nicht ausruhen sollten. Ein Blick in dieLänder wie die Schweiz verrät, dass es dort im Verhältnis zu Deutschland besser funktionieren kann. So standen in der Schweiz letztes Jahr 1.434 Menschen auf der Warteliste. Die Zahl der Transplantationen lag bei 587 und 72 Empfänger verstarben, die auf Wartelisten standen. Während es in Deutschland elf Spenden pro 1 Million Menschen gibt, sind es in der Schweiz ca. 18. Um die Bürger verstärkt über das Thema informieren zu wollen, hat die Bundesregierung das Gesetz zur Stärkung der Entscheidungsbereitschaft bei der Organspende verabschiedet. Wer einen Personalausweis beantragt, soll künftig seine Spendenbereitschaft in einem Onlineregister eintragen, diese getroffene Entscheidung aber jederzeit revidieren können. Der ursprünglich avisierte Starttermin zum 1. März 2022 konnte nicht erreicht werden, sodass dieses Register seinen Betrieb frühestens Ende des Jahres 2022 aufnehmen wird. Experten, wie der Vorsitzende der Deutschen Krankenhausgesellschaft, zweifeln nach einem Artikel aus der F.A.Z. vom 1. März 2022 bzw. einem Interview der Tagesschau am 4. Juni 2022 an der Einführung eines solchen Registers und der damit verbundenen Hoffnung, ob dadurch tatsächlich die Spenderzahl nennenswert erhöht werden kann. Darüber hinaus forderten die Gesundheitsminister der Länder nach Inkrafttreten des Gesetzes umfangreiche Änderungen, da die Ämter überlastet seien und die erforderliche Aufklärung sowie Beratung nicht leisten können. Auch wenn sich die Zahlen der Organspenden auf allgemeinem Rückgang befinden, begrüßen die Freien Wähler die Bemühungen der Landesregierung. Wir betrachten es als notwendig, mehr Menschen für eine Organspende auf freiwilliger Basis überzeugen zu können. Dies ist wichtig, um die Entwicklung in Rheinland-Pfalz weiterhin zu verbessern, damit den Menschen geholfen werden kann, die dringend eine Organspende benötigen. Hierzulande wurden laut des Jahresberichts der Deutschen Stiftung Organtransplantation zum Ende letzten Jahres 8.730 Organe benötigt. Davon standen 6.593 Patienten auf der Warteliste für eine Niere, 848 für eine Leber, 727 für ein Herz, 291 für eine Lunge und 271 für eine Bauchspeicheldrüse. Die Wartezeiten unterscheiden sich je nach Organ teilweise deutlich und reichen laut Eurotransplant von sechs Monaten bis zu sechs Jahren. Wir, die FREIE WÄHLER-Landtagsfraktion, setzen auf eine stetige Aufklärung, Diskurs und Freiwilligkeit. Danke. (Beifall der FREIEN WÄHLER)
