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Dr. Jan Bollinger

AfD 07.07.2022 Sitzungen 18/27

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Beginnen wir mit der guten Nachricht: Entsprechend der Antwort der Landesregierung auf die gegenständliche Große Anfrage zeigen die Daten der Deutschen Stiftung Organtransplantation – kurz DSO – zu postmortalen Organspenden in Rheinland-Pfalz, dass diese für die Jahre 2020 und 2021 stabil geblieben sind, sogar mit ansteigendem Trend. 61 postmortale Organspender im Jahr 2020 und 57 im Jahr 2021 sind nicht unerhebliche Steigerungen im Vergleich zu 2019 mit noch 49 postmortalen Organspendern und vor allem im Vergleich zu den niedrigeren Zahlen der Vorjahre 2015 bis 2016, in denen die Zahl zwischen 37 und 39 schwankte. Zu den Ursachen für diesen Anstieg enthält die Antwort der Landesregierung leider keine Aussage, aber danach war auch nicht gefragt worden, obwohl das für die Beurteilung der Sachlage sicherlich zielführend gewesen wäre. Im Hinblick auf die Organe Herz, Lunge, Niere, Leber und Pankreas zeigt sich in Bezug auf die potenziellen Empfänger auf den entsprechenden Wartelisten in den Jahren 2019 bis 2021 zudem, dass mit Ausnahme der Leber im Jahr 2019, Pankreas und insbesondere den Nieren im gesamten Zeitraum kein auffälliges Missverhältnis zwischen Organspenden und potenziellen Empfängern in Rheinland-Pfalz besteht. Das ist, was die Organe Herz, Lunge und Leber betrifft, eine gute Nachricht, wobei eine höhere Anzahl an Organspenden natürlich wünschenswert wäre. Tief betroffen macht hingegen die Zahl der in den Jahren 2019 bis 2021 in Rheinland-Pfalz verstorbenen potenziellen Empfängern auf den Wartelisten. 45 Menschen, deren Leben durch eine Organspende hätte verlängert werden können; das ist eine bedrückend hohe Zahl. Besorgniserregend ist zudem der auch nach Aussage der DSO völlig unerwartete bundesweite Einbruch der Organspenden im ersten Quartal dieses Jahres. Ein Rückgang von 29 % in den Monaten Januar bis einschließlich März im Vergleich zum Vorjahreszeitraum ist für die rund 8.500 potenziellen Empfänger auf den Wartelisten eine dramatische Entwicklung. Deshalb ist es wichtig, den Blick auf die möglichen Ursachen zu richten. Das sind laut DSO insbesondere ein erhöhter Personalausfall und eine damit verbundene Arbeitsüberlastung in den Krankenhäusern und insbesondere auf den Intensivstationen infolge von Infektionen mit dem Coronavirus, eine Zunahme medizinischer Kontraindikationen durch das Coronavirus um 11 % in direkter Relation zu den gestiegenen Inzidenzen, verbunden mit der Tatsache, dass mögliche Spender im Falle eines positiven Befunds bis vor Kurzem von der möglichen Organentnahme ausgeschlossen waren und eine Häufung von Herz-Kreislauf-Versagen. Die DSO spricht von einem Plus von 44 %, aufgrund derer eine Organspende nicht mehr möglich war. Zudem lag nur bei rund 15 % der potenziellen Spender eine schriftliche Willensbekundung vor. Insofern halten wir es für geboten, sowohl die weitere Entwicklung im Verlauf dieses Jahres genau zu beobachten als auch die möglichen Ursachen vertieft zu untersuchen. Vor diesem Hintergrund aber bereits jetzt wieder eine Widerspruchslösung zu thematisieren, die erst vor rund zwei Jahren im Bundestag gescheitert war, wie dies etwa der Bundesminister für Gesundheit kürzlich getan hat, halten wir für verfrüht. Zum einen deshalb, weil sowohl der Personalausfall im ersten Quartal dieses Jahres, als auch der Ausfall potenzieller Spender infolge entsprechender Kontraindikation in direktem Zusammenhang mit dem Coronavirus stehen und eine Widerspruchslösung hinsichtlich der ungewöhnlichen Häufung von Herz-Kreislauf-Versagen keine Abhilfe schaffen würde. Zum anderen halten wir es deshalb für verfrüht, weil essenzielle Bestandteile des Gesetzes zur Stärkung der Entscheidungsbereitschaft bei der Organspende auf Bundesebene zum 1. März 2022 noch nicht, wie beschlossen, umgesetzt wurden, wie etwa die Einführung des Online-Organ- und Gewebespenderegisters, weil die Auswirkungen von Maßnahmen, wie der Finanzierung und Schulung freigestellter Transplantationsbeauftragter im Rahmen des Zweiten Gesetzes zur Änderung des Transplantationsgesetzes, Verbesserung der Zusammenarbeit und der Strukturen bei der Organspende unter Berücksichtigung der Störpandemie derzeit nicht hinreichend überprüft werden können. Aufgrund möglicher punktueller und einzig und allein mit dem Coronavirus in Verbindung stehender Entwicklungen erst vor rund zwei Jahren beschlossene gesetzliche Regelungen infrage zu stellen, von denen viele essenzielle Bestandteile noch nicht einmal umgesetzt, geschweige denn deren Auswirkungen auf die Entwicklung der Organspenden analysiert wurden, wird der Komplexität dieses Themas aus unserer Sicht nicht gerecht. Vielen Dank. (Beifall der AfD)

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