Josef Winkler
Vielen Dank, Herr Präsident. – Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Antwort auf die Große Anfrage der SPD macht deutlich, dass die Corona-Pandemie in den Jahren 2020 und 2021 erfreulicherweise keine sichtbaren Auswirkungen auf die postmortalen Organspenden in Rheinland-Pfalz hatte. Das wurde bereits von den Kollegen ausgeführt. Im Gegenteil ist in diesen Jahren ein weiterer Anstieg der postmortalen Organspenden festzustellen, der nach einem Tiefstand in den Jahren 2015 bis 2018 schon im Jahr 2019 begonnen hat. Dies ist sicherlich auch auf die intensive politische Debatte über Organspenden zurückzuführen, die zwischen 2018 und 2020 im Bundestag und auch bei uns im rheinlandpfälzischen Landtag stattgefunden hat und so auch in der Öffentlichkeit wahrgenommen wurde. Nachdem durch den Transplantationsskandal 2012 die Spenderzahlen deutlich zurückgingen, was auch aus der Antwort auf die Große Anfrage hervorgeht, konnte offenbar diese intensive politische Debatte, die quer zu den Fraktionen geführt wurde, die Aufmerksamkeit für das Thema und in der Folge auch die Spendenbereitschaft wieder erhöhen. Wir selbst im rheinland-pfälzischen Landtag hatten, das war noch vor meiner Mandatstätigkeit, am 27. März 2019 eine Orientierungsdebatte zu der Situation bei Organspende und Organtransplantation und zum Handlungsbedarf zu deren Verbesserung geführt. Der Bundestag hatte eine erste Orientierungsdebatte bereits im November 2018 geführt und schließlich am 16. Januar 2020 nach jahrelanger Diskussion die gesetzliche Grundlage geändert und eine Vorlage angenommen, die damals unter anderem maßgeblich von meiner Parteifreundin Annalena Baerbock entwickelt wurde, unserer heutigen Außenministerin. Das Gesetz zur Stärkung der Entscheidungsbereitschaft bei der Organspende ist allerdings erst am 1. März dieses Jahres in Kraft getreten. Hinzu kommt, dass das Register für Erklärungen zur Organ- und Gewebespende frühestens Ende des Jahres seinen Betrieb aufnehmen wird. So steht es auf der Website des Bundesgesundheitsministeriums nachzulesen. Parallel dazu hat aber eine weitere Veränderung stattgefunden, die positive Auswirkungen auf die Zahl der Organspenden hatte. Im Dezember 2018 haben wir als Landtag das Landesgesetz zur Ausführung des Transplantationsgesetzes geändert – das wurde bereits gesagt –, das vor allem Verbesserungen für die Transplantationsbeauftragten in den Kliniken mit sich brachte. Verschiedene Studien, aber auch die Anhörung zu dem Gesetz im Landtag haben damals ergeben, dass die Ursachen für die zurückgegangene Zahl der Organspenden nicht nur im Rückgang der Spendenbereitschaft, sondern noch viel stärker in den innerorganisatorischen Problemen in den potenziellen Entnahmekrankenhäusern lagen. Umso erfreulicher ist es, wenn nun die vorliegende Antwort auf die Große Anfrage der SPD ergibt, dass im Jahr 2020 in 84,8 % aller Entnahmekrankenhäuser Verfahrensanweisungen zu Organspendeprozessen gemäß § 9 a Abs. 2 Nr. 2 Transplantationsgesetz etabliert und im ersten Quartal 2022 77 freigestellte Transplantationsbeauftragte in den Kliniken tätig waren. Selbst wenn durch den Personalmangel in den Kliniken aufgrund der Corona-Pandemie im ersten Quartal dieses Jahres noch ein geringer Rückgang der Spenden zu verzeichnen war, sind das doch hoffnungsvolle Zeichen, die uns auf dem eingeschlagenen Weg bestätigen. Jetzt muss ich ausnahmsweise einmal eine von dem Kollegen Dr. Kusch abweichende Meinung äußern. Das ist allerdings meine persönliche Meinung. In der Fraktion haben wir dazu keine Abstimmung herbeigeführt. Eine Opt-out-Regelung lehne ich persönlich ab; denn der Mensch ist mehr als die Summe seiner Teile bzw. Organe. Er ist ein beseeltes Wesen. Dem Staat die Verfügungsgewalt über menschliche Organe zuzuweisen, die Menschen zuzuordnen sind, die sich hierzu nicht zu Lebzeiten bereit erklärt haben, widerspricht meinem Verständnis von Befugnissen des Staats im Verhältnis zu seinen Bürgerinnen und Bürgern. Ich akzeptiere und respektiere selbstverständlich, wenn man das anders sieht. Meine Meinung ist hoffentlich klar geworden. Vielen Dank. (Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der SPD, der FDP, der AfD und bei der CDU)
