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Dr. Christoph Gensch

CDU 07.07.2022 Sitzungen 18/27

Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Organspende und Transplantation sind ein Thema, das uns in der CDU-Fraktion und mich ganz persönlich schon seit Jahren intensiv beschäftigt. Daher freue ich mich, dass wir heute hier über dieses wichtige Thema sprechen können. Welche Erkenntnisse lassen sich aus der Beantwortung der Großen Anfrage „Einflüsse der Corona-Pandemie auf die Transplantationsmedizin in RheinlandPfalz“ gewinnen? – Man muss eines hinzufügen: Vieles ist noch nicht wirklich ableitbar. Für vieles ist es noch zu früh, die Pandemie läuft noch und direkte Einflüsse sind nicht unbedingt erkennbar. Was ist ableitbar? – Nun, Herr Kusch hat es schon erwähnt, die Organspendezahlen sind überraschenderweise in den Jahren 2020 und 2021 stabil geblieben bzw. sogar gesteigert worden, beispielsweise postmortale Organspenden beim Herz. Das waren 2019 in Rheinland-Pfalz 11, 2020 18, 2021 27, wenngleich nun – Sie hatten es auch erwähnt – ein deutlicher Abfall im ersten Quartal 2022 zu erkennen ist. Das ist überraschend. Man hätte sich aufgrund der Gesamtsituation eher vorstellen können, dass es noch einmal zu einem Einbruch oder Rückgang kommt. Das ist keine für Rheinland-Pfalz spezifische Entwicklung, sondern sie ist im ganzen Bundesgebiet erkennbar. Die Gründe für diese ambivalente Entwicklung bleiben allerdings noch unklar. Von einer statistischen Schwankungsbreite bis hin zu ersten positiven Auswirkungen von Gesetzesvorhaben, die in der Zwischenzeit umgesetzt wurden, ist alles möglich. Zweiter Punkt: Die Auswirkungen neuer Gesetzgebungen auf das Transplantationsgeschehen in Rheinland-Pfalz können noch nicht wirklich beobachtet werden. So stellt die Landesregierung in der Beantwortung der Frage 10 heraus, dass aufgrund der Tatsache, dass diese Maßnahmen kurz vor Beginn der Pandemie verabschiedet wurden bzw. zum Teil während der Pandemie in Kraft getreten sind, die Kausalität zwischen den Gesetzesvorhaben und den Wirkungen tatsächlich schwer zu prüfen sei. Das gilt sowohl für den leichten Anstieg der Zahlen in den Jahren 2020 und 2021 als auch für den deutlichen Abfall im ersten Quartal 2022. Noch einmal zur Erinnerung: Die Gesetzesvorhaben, die in diesem Zeitraum entwickelt wurden, waren einmal auf rheinland-pfälzischer Ebene das Zweite Gesetz zur Änderung des Transplantationsgesetzes – Verbesserung der Zusammenarbeit und der Strukturen bei der Organspende 2019. Dann gab es den Gemeinschaftlichen Initiativplan Organspende 2019 und auf Bundesebene das Gesetz zur Stärkung der Entscheidungsbereitschaft bei der Organspende, Herr Kusch hat das auch schon erwähnt. Dritte Erkenntnis, unter anderem aus dieser Großen Anfrage: Wir sind leider Gottes auch zehn Jahre nach dem Organspendeskandal noch nicht wieder bei den Zahlen der Vorjahre bzw. der Zahlen der Jahre 2010 und 2011, in denen wir 1.296 und 1.200 bundesweite Organspenden hatten. Das ist heruntergegangen bis zu einem Tiefpunkt im Jahr 2017 von 797 und erholt sich jetzt so langsam etwas. Der damals gesetzte Schaden, aus meiner Sicht auch durch eine undifferenziert skandalisierende Berichterstattung, ist bis zum heutigen Tag aber nicht behoben. Vierte Erkenntnis: Es müssen alle Anstrengungen unternommen werden, um die Organspendebereitschaft weiter zu erhöhen. Es war wichtig und richtig, hier in Rheinland-Pfalz das Zweite Gesetz zur Änderung des Transplantationsgesetzes zu beschließen. In diesem Gesetz – noch einmal zur Erinnerung – wurde die Rolle der Transplantationsbeauftragten gestärkt, die eine zentrale Schnittstelle im System der Organspende und der Organtransplantation darstellen. Es ging um Dinge wie erforderliche Qualifikation der Transplantationsbeauftragten, organisationsrechtliche Stellung, arbeitsrechtliche Freistellung. Es hatte sich gezeigt, dass fehlende Spendeorgane nicht nur ein Problem der generellen Organspendebereitschaft der Bevölkerung sind, sondern dass auch die Optimierung der Abläufe in Kliniken ein Faktor ist, der durch Verbesserung der Strukturen zu erhöhten Organspendezahlen führen kann. Das haben wir als CDU-Fraktion in Rheinland-Pfalz relativ früh erkannt und bereits im Dezember 2017 eine Große Anfrage mit dem Titel „Situation der Transplantationsbeauftragten in Rheinland-Pfalz“ auf den Weg gebracht. Das Gesetzesvorhaben 2019 – das hat dann leider noch einmal zwei Jahre gedauert – haben wir dann in einem gemeinsamen Änderungsantrag mit den Regierungsfraktionen verbessert. Somit finden sich sowohl Mindeststandards hinsichtlich einer Freistellungsregelung für die Transplantationsbeauftragten als auch eine Berichtspflicht der Landesregierung gegenüber dem rheinlandpfälzischen Landtag im Gesetz. Lassen Sie mich das noch einmal klarstellen: Dieses Gesetz ist mit Sicherheit ein Schritt in die richtige Richtung. Ich hoffe, dass es sich über die nächsten Jahre bemerkbar macht im Sinne eines weiteren Anstiegs der Transplantationszahlen. Grundsätzlich muss man aber feststellen – Herr Kusch hat das auch schon gesagt –, dass wir immer noch ein großes Problem haben. Wir haben immer noch Wartelisten. Wir haben immer noch eine Organknappheit in Deutschland. Es warten Tausende Menschen auf ein Spendeorgan. Viele Patienten versterben. Es gibt in allen deutschlandweiten Zentren lange Wartelisten. Eine Chance auf ein Organ hat man nur, wenn man auf einer sogenannten HU-Liste, einer High-Urgency-Liste, einer Dringlichkeitsliste steht. Dieses Prinzip der Listen ist einfach: Je kränker der Mensch, je schlechter der Gesamtzustand, desto höher ist die Chance auf ein Organ. Teilweise sind die Patienten deshalb über Monate nur noch auf einer Intensivstation überlebensfähig, bis sie ein Organ erhalten. Dieser Zustand – ich glaube, das ist uns allen klar – ist auf Dauer so nicht tragbar. (Glocke des Präsidenten) Deswegen – auch da schließe ich mich meinem Kollegen Kusch an – ist unsere Aufgabe, weiterhin auf allen Ebenen zu versuchen, die Organspendebereitschaft weiter zu erhöhen, auch mit allen Maßnahmen, die in unseren Möglichkeiten im Rahmen der rheinland-pfälzischen Gesetzgebungsprozesse möglich sind. Vielen Dank. (Beifall der CDU, bei der SPD sowie der Abg. Jutta BlatzheimRoegler, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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