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Dr. Jan Bollinger

AfD 07.07.2022 Sitzungen 18/27

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Ich möchte zunächst auf etwas eingehen, das die Kollegen Noss und Blatzheim-Roegler gesagt haben. Es geht hierbei keineswegs nur um DIN-Normen, bei denen die Zuständigkeit auf Bundesebene liegt, sondern auch um technische Richtlinien und Verwaltungsvorschriften, auf die wir sehr wohl auf Landesebene Zugriff haben. (Abg. Hans Jürgen Noss, SPD: Nein, haben wir nicht!) Dies gesagt, müssen wir im Sinne unserer Bürger alles tun, um die Einsatzfähigkeit unserer Feuerwehren zu steigern und Problemstellungen zu beseitigen, die ihre Dienstausführung erschweren. Seit Jahren werden die Freiwilligen Feuerwehren vor immer neue und größere Herausforderungen gestellt. Um den neuen Einsatzlagen gerecht zu werden, müssen Richtlinien und Vorschriften entsprechend angepasst und neue Gerätschaften beschafft werden. Meine Damen und Herren, wir sprechen dabei nicht nur von Naturkatastrophen, sondern durch den technischen Fortschritt sind auch neue Herausforderungen entstanden, die feuerwehrtechnisch einer Aufrüstung bedürfen und in Richtlinien und Vorschriften berücksichtigt werden müssen. Wir sprechen beispielsweise von Bränden von E-Autos und Hausbränden mit Photovoltaikanlagen, die die Brandbekämpfung extrem erschweren und ein sehr großes Risiko für Leib und Leben der Rettungskräfte hervorbringen. Diese gefährlichen Einsatzlagen werden in den kommenden Jahren durch den Ausbau der erneuerbaren Energien und der E-Mobilität weiter ansteigen. Ein E-Auto beispielsweise löschen Sie nicht so einfach wie ein Auto mit Verbrennungsmotor. Das kühlen Sie maximal herunter, um eine Kettenreaktion zu verhindern. Dazu brauchen Sie Löschfahrzeuge mit viel größeren Tanks, um die Schäden einzudämmen, bis das Einsatzfahrzeug mit RETTBOX am Einsatzort eingetroffen ist. Auch Häuser mit Photovoltaikanlagen löschen Sie nicht einfach ab, da die Gefahr eines starken Stromschlags für den Angriffstrupp zu groß ist. Meine Damen und Herren, das sind neue Einsatzlagen, für deren Bereinigungen sich unsere Feuerwehr vorbereiten und ausrüsten muss. Dabei muss man stets im Hinterkopf behalten, dass es in den vielen unterschiedlichen Regionen unseres Landes zusätzlich unterschiedliche Schwerpunktbereiche wie eine erhöhte Waldbrandgefahr, Hochwasser und Autobahnen gibt. Genau aus diesen Gründen müssen die feuerwehrtechnischen Einsatzgerätschaften immer wieder novelliert und an die bestehenden Lagen angepasst werden. Dies hat zur Folge, dass die Feuerwehreinsatzfahrzeuge immer mehr mit zusätzlichem Einsatzmaterial belastet werden müssen. Dafür müssen die Einsatzkraftfahrzeuge mit mehr Motorleistungsstärke ausgestattet werden, wodurch Motoren und Unterbautragachsen immer schwerer werden, weshalb die Traglast der Achsen erhöht werden muss. In diesem Kontext verweise ich auf die alte Kfz-Flotte der rheinland-pfälzischen Polizei, bei welcher durch die Überlastungen, weil immer mehr an benötigtem Einsatzmaterial dazukam, regelmäßig die Hinterachsen gebrochen sind. Das ist jetzt zum Glück Vergangenheit. Meine Damen und Herren, bei der Feuerwehr wollen wir es nicht so weit kommen lassen. Um das zu verhindern, müssen wir unter anderem die technischen Richtlinien im Brand- und Katastrophenschutz anpassen und bestehende Probleme berücksichtigen. Wie im Antrag bereits erwähnt, müssen wir davon ausgehen, dass die Beschaffungskosten für die Kommunen und Kreise um einiges höher sein werden, da wir von anderen Dimensionen der Feuerwehreinsatzfahrzeuge reden. Weiter erschwert wird das Ganze durch die stetig steigende Inflationsrate und den vorherrschenden Rohstoffmangel, die wiederum die Kosten nach oben treiben. Genau hier muss das Land die Festbeträge nach oben korrigieren und sie im Haushaltsentwurf so kennzeichnen. Daher begrüßen wir es, die im Antrag geforderte prozentuale Förderung der zuwendungsfähigen Kosten abzuändern bzw. eine indexorientierte Zuwendung einzuführen. Sehr geehrte Damen und Herren der Landesregierung, wenn ich mir den aktuellen Stand der technischen Richtlinien in Brand- und Katastrophenschutz auf der Seite des BKS-Portals Rheinland-Pfalz anschaue, stellen sich mir nach wie vor die Nackenhaare auf. Diese Thematik wurde bereits in der vergangenen Wahlperiode mehrfach von uns im Innenausschuss bemängelt – nicht nur von uns, auch von der Feuerwehr selbst –, es erfolgte jedoch keine Problembereinigung. So ist nach wie vor der älteste Stand vom 1. Juni 2002 und der jüngste von Oktober 2016. Diese Zahlen zeigen sehr deutlich, wie Sie in den letzten zehn Jahren mit den Feuerwehren und Katastrophenschützern umgegangen sind, nämlich stiefmütterlich. Im vorliegenden Antrag sehen wir wichtige Themen, die wir in der Vergangenheit bereits angesprochen haben und von denen wir wissen, dass wir damit den Feuerwehren, Katastrophenschützern, Kreisen und Kommunen etwas Gutes tun. Deshalb stimmen wir dem Antrag zu. Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall der AfD)

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