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Dr. Lea Heidbreder

GRÜNE 07.07.2022 Sitzungen 18/27

Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen, liebe Anwesende! Pharmazeutinnen und Pharmazeuten sind ein essenzieller Teil unserer Gesundheitsversorgung. Als Apothekerinnen und Apotheker leisten sie täglich wertvolle Beratungsarbeit. In der Pharmaforschung entwickeln und verbessern sie Medikamente und sorgen dafür, dass Krankheiten auch in Zukunft geheilt oder zumindest in Schach gehalten werden. Das sind nur einige mögliche Einsatzgebiete für Pharmazeutinnen und Pharmazeuten, aber sie zeigen deutlich, wie wichtig sie für die Gesundheitsversorgung in unserem Land und darüber hinaus sind. Der einzige Studienstandort für Pharmazie in Rheinland-Pfalz an der Universität Mainz ist uns deshalb mit Blick auf die Gesundheitsversorgung und die Ausbildung des pharmazeutischen Nachwuchses besonders wichtig. Der vorliegende Antrag macht es sich in seiner Argumentation allerdings sehr einfach und macht zwei Themen auf, die unabhängig voneinander betrachtet werden müssen. Das eine ist der Zustand des Pharmaziegebäudes, und das andere sind die Studienplatzkapazitäten und der Bedarf an Pharmazeutinnen und Pharmazeuten im Land. Was das Gebäude betrifft, ist klar und wurde auch schon des Öfteren in der Vergangenheit im Plenum oder im Ausschuss thematisiert, dass ein Gebäude vor Ort dringend gebraucht wird. Klar ist auch, dass dieses Bauprojekt prioritär behandelt wird. An dieser Stelle stimme ich – ich bin mir sicher, auch meine Kolleginnen und Kollegen der Ampelkoalition – mit Ihnen überein. Wir wissen aber auch, dass die Modernisierung und der Neubau von Gebäuden gerade zurzeit eine Herausforderung darstellt, und es wäre naiv zu glauben, ein Antrag wie dieser könnte eine Beschleunigung herbeiführen. Lösungen im Bauunterhalt werden vom LBB und der JGU bereits gesucht und durchgeführt. Das Wichtige, die prioritäre Behandlung des Pharmazieneubaus, wie Sie es in Ihrem Antrag fordern, findet also bereits statt. Was die Studienplatzkapazitäten angeht, ist es wenig sinnvoll, in ein laufendes Verfahren einzugreifen. Im Wissenschaftsausschuss im April dieses Jahres hat Minister Hoch berichtet, dass das Wissenschaftsressort, als die Mängel bekannt wurden, unmittelbar ein Verfahren zur Erstellung der Bedarfsermittlung durch die JGU veranlasst hat. Das Verfahren zur Ermittlung der Bedarfe und in diesem Kontext auch die Ermittlung der benötigten Studienkapazitäten läuft also bereits; hier gilt es, den Prozess vorerst abzuwarten. Wenn wir über Studienplatzkapazitäten sprechen, muss ich deutlich sagen, anders als im Antrag dargestellt, ist es kein Automatismus, dass steigende Studierendenzahlen ein Mittel gegen Apothekenschließungen im ländlichen Raum sind. Das Problem ist komplexer und betrifft neben zunehmender Konkurrenz im Internet vor allem auch Fragen des Nachwuchses im ländlichen Raum. Nur weil mehr Pharmazeutinnen ausgebildet werden, bedeutet das noch lange nicht, dass sie sich auch für eine Karriere auf dem Land entscheiden. Bei Ärztinnen und Ärzten haben wir eine ähnliche Problemlage gesehen und uns deshalb auch für die Landarztquote entschieden, die nun hoffentlich Abhilfe schafft. Trotz Ihrer großen Sorgen um die Gesundheitsversorgung im ländlichen Raum haben Sie diesem Gesetz zur Landarztquote damals übrigens nicht zugestimmt. Zusammenfassend zum vorliegenden Antrag: Vieles von dem, was Sie fordern, wird bereits getan. Einige Prozesse sind in vollem Gange. Wir lehnen diesen Antrag deshalb ab. (Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der SPD und der FDP)

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