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Philipp Fernis

FDP 07.07.2022 Sitzungen 18/27

Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Ja, der 31. Dezember dieses Jahres ist für alle Verwaltungen, gerade auch für unsere Kommunalverwaltungen, ein sehr wichtiger Tag, weil das Onlinezugangsgesetz Wirkung entfaltet. Gemeinsam ist es leider allen Ländern und Kommunen nicht gelungen, dass zu diesem Zeitpunkt schon alle Ziele erreicht werden. Gleichzeitig ist es erfreulich, dass wir einerseits große Fortschritte bei der Digitalisierung der Verwaltung gemacht haben. Als ich umgezogen bin, konnte ich mein Auto schon komplett ohne Behördengang, ohne Nummer zu ziehen, ohne Wartezeit ummelden. Das zeigt doch, wie praktisch es ist, wenn wir unsere alltäglichen Verwaltungsgeschäfte genauso erledigen können wie wir auch unser alltägliches Leben heute gestalten. Deswegen ist es gut, dass im Landeshaushalt insgesamt über alle Ressorts hinweg 400 Millionen Euro zur Verfügung gestellt werden, um die Digitalisierungsprojekte jetzt wirklich forciert voranzubringen. Deswegen ist es gut, dass die Landesregierung die Kommunen bei dieser Aufgabe unterstützt; denn am Ende – das ist auch allen klar – ist niemandem damit geholfen, wenn wir mit dem OZG-Portal eine Möglichkeit für Bürgerinnen und Bürger zur Verfügung stellen, ihre Anliegen digital an die Verwaltung zu adressieren, aber auf der anderen Seite dann der alte Prozess steht, das heißt, der digitale Antrag ausgedruckt und in den Verwaltungsgang gegeben wird. Das kann nicht unser Ziel sein. Deswegen ist es wichtig, dass die Landesregierung die Kommunen bei dieser wichtigen Aufgabe konsequent unterstützt. Dann will ich in der Debatte aber schon auch daran erinnern, dass das OZG verhältnismäßig spät kam, dass verhältnismäßig spät im Bund die Rahmenbedingungen geschaffen wurden, um überhaupt die Digitalisierung von Verwaltungsleistungen voranzubringen. Wenn wir uns alle gemeinsam zurückerinnern, dass Steve Jobs im Jahre 2007 das iPhone auf den Markt gebracht hat und wie sich seitdem unser Alltag, die Art und Weise, wie wir unseren Alltag gestalten, verändert hat, und wenn wir dann daran denken, dass das dasselbe Jahr war, in dem der Flughafen BER in Bau gegangen ist, dann ist über den Geschwindigkeitsunterschied zwischen innovationsstarken Unternehmen und der öffentlichen Verwaltung manchmal nicht allzu viel zu sagen. Es ist aber schön – besser spät als nie –, dass sich jetzt auch alle Ebenen in der öffentlichen Verwaltung auf den Weg zur Digitalisierung machen, dass wir schon in der letzten Legislaturperiode große Schritte mit der Einführung der E-Akte in allen Landesministerien gemacht haben, dass wir – da durfte ich mit Verantwortung tragen – die E-Akte in Rheinland-Pfalz flächendeckend in der Justiz an allen Gerichten eingeführt haben, dass alle Gerichte digital erreichbar sind, dass immer mehr Verwaltungsleistungen digital zugänglich werden und wir diesen Weg auch konsequent weitergehen. Ja, das entlastet Menschen bei der Zeit, die sie in Ämtern verbringen müssen. Das schafft uns auch Möglichkeiten des digitalen Arbeitens in der Verwaltung. Wie wichtig das ist, hat uns die Corona-Pandemie gezeigt. Über die Ausnahmesituation der Corona-Pandemie hinaus ist das aber einfach wichtig, weil dadurch die Arbeitsplätze in unseren Verwaltungen zeitgemäße Arbeitsplätze werden, die Heimarbeit völlig selbstverständlich ermöglichen, die mobiles Arbeiten ermöglichen. Wir haben auch mit mobilen Endgeräten viel im Bereich der Digitalisierung der Polizei erreicht. Das sind alles gute Schritte, aber es sind eben nur Schritte auf einem Weg, der ein dauerhafter sein wird, weil so wie sich Digitalisierung dynamisch entwickelt, so wie sich Technologien permanent weiterentwickeln, so werden wir auch in der Politik und in der Verwaltung schritthalten müssen. Wir werden immer wieder schauen müssen, ob es Möglichkeiten gibt, mit modernen Technologien, mit maschinellem Lernen, mit Künstlicher Intelligenz Verwaltungsprozesse teilweise zu automatisieren, teilweise Dinge, die Standardprozesse sind – Zahlen in einem Antrag abgleichen mit Voraussetzungen, die gegeben sind –, automatisch bewilligen zu können. Diejenigen – bei Abgeordneten hat man die Wahl –, die zum Beispiel die Beihilfe App des Landes nutzen, wissen, wie viel praktischer es ist, dass man heute, wie wir das von den privaten Krankenversicherungen auch kennen, seine Beihilfeanträge einfach mit seinem Smartphone stellen kann. Diejenigen, die ihre Steuererklärung elektronisch abgeben, wissen, wie viel praktischer es ist, dass man dort keine Formulare mehr händisch irgendwie ausfüllen muss, die auf der anderen Seite dann wieder in unterschiedlicher Lesbarkeit abgeschrieben und eingegeben werden müssen. Ja, sie sehen die Chancen, die auch für jeden einzelnen Bürger im Land darin liegen. Deswegen begrüßen wir mit diesem Antrag einerseits die bereits geschafften Innovationsschritte und bekennen uns andererseits dazu, dass wir diesen Weg gemeinsam konsequent weitergehen wollen. Herzlichen Dank. (Beifall der SPD, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und des Abg. Steven Wink, FDP)

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