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Dr. Erwin Manz

07.07.2022 Sitzungen 18/27

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrter Herr Wefelscheid! Die Debatte um den Wolf wird seit Jahren intensiv geführt, weil es für die Betroffenen verständlicherweise ein sehr emotionales Thema ist. Der Wolf ist eine streng geschützte Art. Das möchte ich hier wiederholen. Er ist geschützt nach Anhang IV der Europäischen FFH-Richtlinie und nach dem Bundesnaturschutzgesetz. Der Wolf wurde von den Menschen in Westeuropa ausgerottet und siedelt sich nun im ursprünglichen Verbreitungsgebiet wieder an. Das tut er spontan. Das ist keine aktive Wiederansiedlungsmaßnahme. Das möchte ich hier klarstellen. Es ist unsere gesetzliche Aufgabe, den im Antragstext festgelegten günstigen Erhaltungszustand herzustellen. Der Wolf erfüllt zudem wichtige Ökosystemfunktionen, indem er überhöhte Wildbestände reguliert und diese Wildbestände in Bewegung hält. Eine Ausweisung wolfsfreier Zonen, wie im Antrag gefordert, ist rein faktisch gar nicht umsetzbar, weil der Wolf viele Kilometer in kurzer Zeit zurücklegt, zumal Rheinland-Pfalz kein Schwerpunkt der Verbreitung des Wolfs ist. Im nördlichen Rheinland-Pfalz – das haben wir gehört, aber das möchte ich erwähnen –, zusammen mit dem angrenzenden Nordrhein-Westfalen, ist das einzige Rudel beheimatet, das wir im Land haben. Insgesamt sind bei uns in Rheinland-Pfalz 13 Tiere resident. Über die reden wir. Der letzte nachgewiesene Übergriff auf ein Nutztier im rheinland-pfälzischen Teil des Leuscheider Rudelterritoriums, datiert vom 3. Mai 2022, ist schon mehrere Wochen beziehungsweise Monate her. Nichtsdestotrotz ist für Tierhalterinnen und Tierhalter, deren Tiere von Wölfen verletzt oder gerissen werden, dies ein sehr belastendes Erlebnis, das weit über den rein wirtschaftlichen Schaden hinausgeht. Ich habe größtes Verständnis, wenn sich diese Menschen für ihre Tiere den bestmöglichen Schutz wünschen. Dabei unterstützen wir sie; denn zweifellos wird durch die Rückkehr des Wolfes der Schutz der Weidetiere wesentlich aufwendiger. Wir wollen Weidehaltung von Rindern, Schafen und Ziegen stärken. Sie sind für die Landschaftspflege und den Naturschutz von großer Bedeutung. Deshalb unterstützen wir als Landesregierung die Halterinnen und Halter mit einer Weidetierprämie und bei Herdenschutzmaßnahmen. Das Land hat bereits mehr als 1,2 Millionen Euro Förderung für Herdenschutzmaßnahmen ausgezahlt. Es ist viel mehr als das, was für Rissschäden ausgegeben wird. In der Prävention liegt die Priorität. Es wurden über 600 Anträge für Elektrozäune und die Anschaffung von Herdenschutzhunden bewilligt. Auch wenn ich mir aus Gründen des Landschaftsschutzes zusätzliche Zäune keinesfalls wünsche, stellen wir jedoch fest, die Errichtung wolfsabweisender Zäune funktioniert. Bisher scheint es zu gelingen, vor allem durch die Elektrifizierung der Weidezäune Übergriffe auf gut geschützte Weidetiere zu vermeiden. Mit der Schaffung des Koordinationszentrums Luchs und Wolf, kurz KLUWO genannt, wurde das operative Geschäft unter einem Dach gebündelt. Frau Ministerin Eder hat bereits wenige Wochen nach ihrer Amtsübernahme das KLUWO besucht und den Austausch mit dem Landesverband der Schaf- und Ziegenzüchter gesucht. Allein in den acht Monaten seit Gründung des KLUWO haben zudem Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter an einer zweistelligen Anzahl von Veranstaltungen teilgenommen, 14 Betriebsberatungen durchgeführt und 91 Einzeltermine wahrgenommen. Sehr geehrte Damen und Herren, der Wolfsmanagementplan wurde in den Jahren 2015 und 2016 erstellt. Auch der Umgang mit sogenannten Problemwölfen ist in diesem, gemeinsam von allen Interessengruppen verabschiedeten Plan geregelt. Eine mögliche Entnahme ist dort enthalten. Es muss keine neue gesetzliche Regelung eingeführt werden. Es ist bereits im Wolfsmanagementplan beschrieben. Sie ist jedoch an strenge Voraussetzungen gebunden. Dies wurde durch Rechtsprechung in anderen Bundesländern bestätigt. Also, wir sind da nicht frei. Wir sind an den Rechtskontext gebunden. Eine Aufnahme ins Jagdrecht würde an diesen artenschutzrechtlichen Vorgaben nichts ändern. Es wäre reine Symbolpolitik, so auch vom Umweltminister in Sachsen-Anhalt, Professor Willingmann, betont. Mit der Besenderung von Wölfen haben wir seit Januar dieses Jahres ein neues Mittel in unser Wolfsmanagement eingeführt. Wie bei der Erstellung bereits geplant, werden wir den Wolfsmanagementplan evaluieren und an die über mehrere Jahre gewonnenen Erkenntnisse anpassen. Das werden wir wieder gemeinsam am runden Tisch mit allen Akteuren tun. Sehr geehrte Damen und Herren, Sie sehen, wir sind im Dialog mit den Menschen vor Ort. Wir nehmen ihre Sorgen und Anliegen ernst. Wir sind offen für konstruktive, an den Bedürfnissen der Weidetierhalterinnen und -halter orientierten Vorschlägen für Verbesserungen im Wolfsmanagement. Voraussetzung ist jedoch, dass sich diese im Rahmen des Artenschutzrechts bewegen. An dieses halten wir uns aus rechtlicher Verpflichtung und aus Überzeugung. Vielen Dank. (Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, bei der SPD und bei der FDP)

Protokoll ↗