Stephan Wefelscheid
Herr Weber, wer lesen kann, ist klar im Vorteil. Schauen Sie sich die Seite 2 an, da steht „Vor diesem Hintergrund fordert der Landtag die Landesregierung auf:“. Nehmen wir den Punkt 5: „Präventionsmaßnahmen wie der Weidezaunbau und der Anspruch auf Schadenersatz bei Wolfsrissen müssen auf eine gesetzliche Grundlage gestellt werden.“ Wenn das nicht konkret ist. Sie loben sich für Ihre Arbeit, die Sie hier in Rheinland-Pfalz getan hätten. Nennen Sie die ganz konkreten Anspruchsgrundlagen, die einklagbar sind, damit es am Ende des Tages nicht auf Billigkeiten beruht. Es ist schön, dass gezahlt wird. Das wird auch von den Weidetierhaltern anerkannt. Das muss man an der Stelle sagen. (Abg. Dr. Bernhard Braun, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Aha, und jetzt?) – Das habe ich auch nicht bestritten. (Abg. Dr. Bernhard Braun, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Was ist jetzt?) Wir haben keine einklagbare Rechtsgrundlage, in der die Tatbestände geregelt sind. Wenn Sie sich hinstellen und sich loben, was Sie fünf Jahre lang Tolles gemacht haben, dann sehen Sie allein an diesem Punkt, dass absolut Handlungsbedarf besteht. Es hilft nichts, dass Sie darauf verweisen, was Sie irgendwann einmal gemacht haben. Das sind Dinge, die müssen Sie mit Ihren Leuten regeln. Wenn Sie das ablehnen, dann warte ich darauf, bringen Sie die Vorlage ein, dann können wir darüber reden, aber das nur abzulehnen, ist zu wenig. (Beifall der FREIEN WÄHLER und bei der AfD)
