Marco Weber
Sehr gut!) denn die Rückkehr des Wolfs polarisiert in Deutschland schon viel zu lange. Es müssen daher zeitnah abschließende Regelungen für den Umgang mit dem Wolf gefunden werden, die Jagdrecht auf der einen und Artenschutz auf der anderen Seite miteinander versöhnen und insbesondere auch die Landwirtschaft schützen. Deswegen sei ein Exkurs auf das Land Niedersachsen gestattet, welches mit der Aufnahme des Wolfs in das Landesjagdgesetz möglichst Rechtssicherheit für eine Grauzone schaffen wollte, um Jägern zu ermöglichen, Problemwölfe zu entnehmen. Damit wir uns nicht falsch verstehen, auch da gilt weiterhin das Bundesnaturschutzgesetz, und ein Abschuss kann nur dann erfolgen, wenn eine Ausnahmegenehmigung nach dem Bundesnaturschutzgesetz erteilt wird. Auch da haben die Naturschutzbehörden also quasi weiterhin den Genehmigungsvorbehalt. Diese Regelungen gelten ebenfalls in RheinlandPfalz und ergeben sich aus unserem Managementplan. Das muss an dieser Stelle erwähnt sein. Zur abschließenden Einschätzung von Niedersachsen muss man auch sagen, dass der Wolf doch unter ganzjähriger Schonzeit steht und diese gesetzliche Regelung lediglich an die Stelle der dortigen Wolfsverordnung getreten ist. Ich zitiere deswegen gerne den niedersächsischen Umweltminister Olaf Lies, SPD: „Mit der Aufnahme des Wolfs in das niedersächsische Jagdrecht gehen wir den nächsten Schritt in Sachen Wolfsmanagement. Das, was wir bisher in der Wolfsverordnung geregelt haben, bekommt so noch einmal einen höheren Rang. Denn der Wolf wird in Niedersachsen wieder heimisch. Das passiert in den meisten Territorien der Rudel auch ohne größere Auffälligkeiten. Dort aber, wo es zu großen Konflikten kommt, brauchen wir ein gutes Instrumentarium. Unser Grundsatz bleibt: zuerst kommt immer der Herdenschutz. Und da, wo der nicht mehr greift, muss es rechtlich sauber möglich bleiben, einzelne Tiere aus besonders auffälligen Rudeln zu schießen.“ Die Debatte um den Wolf wird seit Jahren intensiv geführt, weil sie bei den Betroffenen verständlicherweise ein sehr emotionales Thema ist; denn der Wolf ist eine streng geschützte Art nach FFH-Richtlinie und Bundesnaturschutzgesetz. Das stellen wir keinesfalls infrage, aber es ist unsere Aufgabe, den günstigen Erhaltungszustand festzustellen, der meines Erachtens in verschiedenen Bundesländern schon gegeben ist. Das ist bei uns noch anders. Man muss auch sagen, dass dem Wolf auch wichtige Ökosystemfunktionen zukommen. Er reguliert zum Beispiel Wildbestände – daran sind wir natürlich als Forstpolitiker sehr interessiert – und hält diese auch in Bewegung. Das hat beispielsweise auch etwas mit späterem genetischen Austausch zu tun. Festzuhalten gilt, dass diese Wiederansiedlung in Teilen der Bundesrepublik festzustellen ist, es aber auch eine Herausforderung darstellt, in einem dicht besiedelten Land wie der Bundesrepublik die Koexistenz mit der Erhaltung unserer Kulturlandschaften, der Grünlandpflege, wozu etwa auch Wiederkäuer-, Ziegen-, Schafe- und Rinderhaltung gehören, zu meistern. Wir können das in der Tat nur entsprechend langfristig gewährleisten, wenn mittelfristig auch eine Bestandsregulierung ermöglicht wird. Ich komme zum Abschluss. All diese und weitere Aspekte werden fortlaufend an unserem runden Tisch zum Wolfsmanagementplan in Rheinland-Pfalz fortgeschrieben. Die Aspekte aus dem Antrag der FREIEN WÄHLER, der uns vorliegt, sind genau Inhalt dessen, was im Wolfsmanagementplan ständig fortgeschrieben wird. Dort sind jetzt für heute keine neuen Aspekte zu erkennen. Deswegen ist eine Beschlussfassung, eine Entschließung, ein Antrag zum aktuellen Zeitpunkt nicht erforderlich. Vielen Dank. (Beifall der SPD, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der FDP)
