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Daniela Schmitt

07.07.2022 Sitzungen 18/27

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Die Landesregierung hat aufgrund der Zuständigkeit des Bundes keinen direkten Einfluss auf Kerosinablässe von Flugzeugen. Ein Kerosinablass ist grundsätzlich eine Notfallmaßnahme, die nicht im regulären Flugbetrieb vorkommt und nur in Ausnahme- oder Notsituationen angewendet wird. Die alleinige Entscheidungshoheit – darüber haben wir auch beim letzten Mal schon gesprochen – für einen Kerosinablass liegt bei dem jeweiligen Piloten. Für Kerosinablässe gibt es Vorgaben der Deutschen Flugsicherung an ihre Fluglotsen in Betriebsanweisungen. Nach der geltenden Betriebsanweisung muss etwa die Mindestflughöhe 6.000 Fuß betragen; regelmäßig liegt die tatsächliche Flughöhe, auf der Kerosinablässe stattfinden, deutlich höher. Meine Damen und Herren, vor diesem Hintergrund gehe ich gern auf den vorliegenden Antrag ein. Dem ersten Punkt des Antrags ist entgegenzuhalten, dass das in Rheinland-Pfalz vorhandene Messnetz ausreichend ist. Wie auch bei den anderen Luftschadstoffen erfüllen die Messpunkte der Kohlenwasserstoff- und Benzolmessung die Anzahl und Standortkriterien der EU-rechtlichen Vorgaben. Im möglichen Ablassgebiet werden drei kontinuierlich messende Mehrkomponenten-Messstationen, nämlich Pfälzerwald-Hortenkopf, Hunsrück-Leisel und Westpfalz-Dunzweiler, mit speziellen Messgeräten betrieben, die auch durch Flugzeuge abgelassenes Kerosin detektieren können. Diese drei Messstationen gehören zum Zentralen Immissionsmessnetz Rheinland-Pfalz, kurz ZIMEN, welches das Land seit Langem zur Erfassung und Überwachung von Luftschadstoffen nach den Vorgaben der EU-Luftqualitätsrichtlinie betreibt. Die an den genannten Messstationen festgestellten Messwerte an Kohlenwasserstoffen waren in der Vergangenheit auch in Zeiträumen erfolgter Treibstoffablässe durch Flugzeuge unauffällig. Ein weiterer Ausbau des Messnetzes ist unter fachlichen und messtechnischen Aspekten nicht erforderlich und brächte auch keinen zusätzlichen Erkenntnisgewinn bei der Bewertung der Belastungssituation. Auch wird jedes Ablassereignis durch Experten des Landesamts für Umwelt analysiert und bewertet. Grenzüberschreitungen konnten bislang nicht festgestellt werden. Die Messergebnisse werden tagesaktuell bzw. in Form von Jahresberichten durch das LfU für die Bürger veröffentlicht. Die Ergebnisse dieser Auswertung werden durch das wissenschaftliche Gutachten des Umweltbundesamts bestätigt, welches auf Initiative des Ministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität erstellt wurde. Meine Damen und Herren, wie bereits in der Vergangenheit ausgeführt, unterstützt die Landesregierung die Empfehlungen des Umweltbundesamts von 2020, als Vorsichtsmaßnahme die Ablassgebiete zu alternieren und die Flughöhe bei Kerosinablässen zu erhöhen. Abgeordneter Hartenfels hat darauf hingewiesen. Die Landesregierung sieht jedoch keine Möglichkeit, dem verantwortlichen Luftfahrzeugführer bei seiner unabhängigen Entscheidung über einen Kerosinablass künftig Vorgaben zu sogenannten Overweight-Landings zu machen. In der schon existierenden Notlage, die eine Entscheidung über den Kerosinablass notwendig macht, wäre es aus unserer Sicht unverantwortlich, zusätzlich zur Bewältigung des Notfalls verbindlich zu verlangen, eine Landung über dem für das jeweilige Flugzeugmuster aus Gründen der Sicherheit vorgegebenen maximalen Landegewicht zu versuchen. Auch die Einführung eines Gebührentatbestands bei Kerosinablässen erscheint wenig zielführend. Kerosinablässe sind seltene Ausnahmefälle – das haben auch die Zahlen noch einmal verdeutlicht – und daher für einen generalisierenden Gebührentatbestand wenig tauglich. Zudem erscheint es unangemessen, zum Beispiel den Kerosinablass, mit dem auf einen medizinischen oder auch technischen Notfall reagiert wird, mit einer Gebühr zu belegen. Sinnvolle, EU-weit einheitliche Umweltschutzmaßnahmen im Hinblick auf die typischerweise mit dem Luftverkehr einhergehenden Umweltbelastungen werden aktuell im Rahmen des „Fit for 55“-Pakets der EU diskutiert. Meine Damen und Herren, meine Ausführungen sollen noch einmal verdeutlicht haben, dass die Landesregierung seit Jahren im Interesse der Bevölkerung von Rheinland-Pfalz wichtige Weichenstellungen für die Erhöhung von Transparenz bei Kerosinablässen veranlasst hat und die Sorgen der Bürgerinnen und Bürger ernst nimmt. Sinnvolle Vorsichtsmaßnahmen, wie sie in den Empfehlungen des Umweltbundesamts niedergelegt sind, wird die Landesregierung weiter unterstützen. Vielen Dank. (Beifall bei der FDP, bei der SPD und bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Protokoll ↗