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Clemens Hoch

06.07.2022 Sitzungen 18/26

Sehr geehrter Präsident, sehr verehrte Damen und Herren! Ich danke Ihnen sehr für diese Debatte; denn sie zeigt, was uns alle eint und dass sich die physische und psychische Gesundheit von Kindern und der Schutz von Kindern vor seelischer, körperlicher oder sexualisierter Gewalt überhaupt nicht für eine kontroverse Debatte hier im Hohen Hause eignet. Kinderschutz ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe, die uns hier im Raum als Menschen, Mütter, Väter, Großeltern und Paten ein ganz besonderes Anliegen sein muss und ist; denn wir sind unseren Kindern und Jugendlichen gegenüber verpflichtet. Meine sehr verehrten Damen und Herren, Abgeordneter Kusch hat es schon angesprochen, mein Haus befindet sich in der Erarbeitung einer Novelle des Heilberufsgesetzes, mit der unter anderem notwendige Anpassungsbedarfe aufgrund der Reform der Psychotherapeutenausbildung umgesetzt werden sollen. Neben einer Reihe von weiteren Änderungen steht auch das Thema des interkollegialen Ärzteaustauschs bei Kindeswohlgefährdung auf der Agenda. Vor dem Hintergrund darf ich ausdrücklich den Vorstoß der CDU-Fraktion, das Heilberufsgesetz des Landes zu ändern, begrüßen und freue mich, dass wir bei dem Thema gleichen Handlungsbedarf sehen. Das sogenannte Ärztehopping ist ein im Kinderschutz bekanntes Phänomen, das oftmals zur Verschleierung von verschiedenen Arten von Kindeswohlgefährdung, vor allem körperlicher, seelischer und sexueller Gewalt sowie Verwahrlosung, dient. Es gibt Eltern und Erziehungsberechtigte, die dann, wenn einem Kinderarzt oder einer Kinderärztin oder einer anderen Fachärztin oder einem anderen Facharzt ein Hinweis auf eine mögliche Kindeswohlgefährdung aufgefallen ist, diesen künftig einfach nicht mehr aufsuchen, sondern weiterziehen. Nordrhein-Westfalen hat im Frühjahr diesen Jahres von der durch den Bund verhältnismäßig neu eingeräumten Regelungsbefugnis zum interkollegialen Ärzteaustausch bei Kindeswohlgefährdung Gebrauch gemacht, und – es ist in der Debatte schon angeklungen – der Antrag der CDU-Fraktion ist diesem in NRW nicht unähnlich. Ich danke meinen Vorrednerinnen und Vorrednern und begrüße die Ausschussüberweisung sehr; denn sie gibt uns die Gelegenheit, dort auch zu erörtern, wie wir mit diesem Instrument umgehen, das alle begrüßt haben, und auch der vertrauensvolle Austausch von Ärztinnen und betroffenen Familien in dem Prozess weiterhin möglich ist; denn das ist nicht zu unterschätzen, gerade auch, um die Gesundheit von Kindern und Jugendlichen im Zweifel unter anderem dadurch, dass Arztbesuche womöglich vollständig aufgegeben werden, nicht noch weiter zu gefährden. Nicht unbeachtlich sind in dieser Frage der eventuellen praktischen Umsetzung auch Regelungen – auch das ist angeklungen –, wie neue bürokratische Hürden aufgebaut werden und vom eigenen Auftrag, den wir hier geeint haben, abgelenkt wird. Die angestrebte Änderung halte ich vor dem Hintergrund der laufenden Arbeiten für sehr beratungsrelevant, und ich freue mich auf den weiteren Austausch mit Ihnen. Vielen Dank. (Beifall der SPD, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der FDP)

Protokoll ↗