Stephan Wefelscheid
Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Wenn Russland am Gashahn dreht, gehen bei uns recht schnell die Öfen aus. Ich möchte gar nicht wiederholen, was hier schon viele in der Frage ausgeführt haben, aber das ist nun einmal leider die Faktenlage. Lange reichen auch unsere Reserven nicht aus. Ohne russisches Gas aus den Pipelines Nord Stream 1, Jamal und Transgas wird der deutsche Gasbedarf kurzfristig definitiv nicht gedeckt werden können. Selbst bei voller Nutzung der Flüssiggasinfrastruktur für Deutschland wären die Speicher am Ende des Sommers leer. Die Bundesregierung arbeitet deswegen bereits an Plänen für die Notfallstufe einer Gasmangellage, Hauptschutzbereich Privathaushalte. Die Industrie müsste dann schlimmstenfalls vom Netz, aber das würde – das wissen wir alle – unsere Volkswirtschaft bis ins Mark erschüttern. Unser Wohlstand wäre ernsthaft bedroht. Parallel dreht sich die Preisspirale an den Energiebörsen bereits schnell und befeuert die Inflation. Je knapper das Gas, desto teurer wird es. Die Daseinsvorsorge gerät unter Druck. Nicht nur Verbraucher werden die Folgen finanziell zu spüren bekommen, sondern auch unsere kommunalen Energieversorger. Herr Weber, Sie haben – zu Recht – auf § 24 Energiesicherungsgesetz hingewiesen. Allerdings wird dieser Paragraf in der Praxis wahrscheinlich wenig helfen. Ich zitiere § 24 Abs. 1: „Hat die Bundesnetzagentur nach Ausrufung che Reduzierung der Gesamtgasimportmenge nach Deutschland festgestellt, haben alle hiervon betroffenen Energieversorgungsunternehmen entlang der Lieferkette das Recht, ihre Gaspreise gegenüber ihren Kunden auf ein angemessenes Niveau anzupassen.“ ist dem Kunden rechtzeitig vor ihrem Eintritt mitzuteilen und zu begründen.“ Jetzt nehmen Sie einmal einen durchschnittlichen Energieversorger kommunaler Art. Ich schaue jetzt nach Koblenz, 400.000 Gaskunden. Wie sollen die das in der Praxis machen? Tagtäglich anpassen? Wie sollen sie die Briefe ausdrucken? Wer soll die falten? Wer soll das abschicken? Wer zahlt das Porto? Wie soll das alles in der Praxis laufen? Das ist schön gedacht, ist aber aus meiner Sicht so in dieser Form am Ende des Tages nicht tragfähig. Mein Vorschlag – der deckt sich auch mit dem der Energiebranche – wäre, dass der Bund die Preise bereits auf der Importstufe abstützen sollte, wenn tatbestandlich § 24 Energiesicherungsgesetz vorliegt. (Zuruf des Abg. Marco Weber, FDP) Allemal besser als das gleiche Geld über Umwege, aufwendige Individualzuschüsse und Sozialleistungen auszukehren. Der Vorteil läge auch ganz klar auf der Hand. In der Lieferkette könnten Lieferverpflichtungen gegenüber nachgeordneten Marktakteuren zu den vereinbarten Konditionen weiter erfüllt werden. Das Problem der unbezahlbaren Nebenkosten, das aktuell in aller Munde ist, wäre kleiner, und die befürchtete Kettenreaktion – nämlich unbezahlte Nebenkosten, Kündigung Mietvertrag, Wohnungslosigkeit – bliebe aus. Die Verlagerung des Solvenzrisikos – auch ein wichtiger Punkt an der Stelle – der Endverbraucher auf die kommunalen Energieversorger wäre ebenfalls reduziert. Deswegen mein Petitum an die Landesregierung: Machen Sie sich bei der Bundesregierung dafür stark, dass anstelle des § 24 Energiesicherungsgesetz Möglichkeiten geschaffen werden, dass die Energieversorger direkt beim Gaseinkauf einen entsprechenden Zuschuss bekommen. Ein weiterer Bereich, der bisher noch nicht angesprochen wurde, sind die Kommunen selbst. Mir sind mittlerweile Kommunen bekannt, in denen die Gasverträge auslaufen, aktuell Ausschreibungen, Bündelausschreibungen laufen und – oh Wunder – die Gasversorger keine Angebote abgeben. Das ist ein riesiges Problem, das dann auch auf die Landesregierung zukommt; denn wenn die Kommunen keine Gasverträge mehr abschließen können, dann hat man zwar die Möglichkeit, dort, wo es geht, in die Grundversorgung zu gehen. Was machen Sie aber mit den Mitteldrucknetzen? Da liegt der Teufel im Detail. Die Grundversorgung bekommen Sie nur bei Bereichen im Niedrigdrucknetz hin, aber nicht im Mitteldrucknetz, und am Mitteldrucknetz hängen bei den Gemeinden nun einmal größere Liegenschaften. Das sind die Turnhallen, das sind häufig die Schulen. Größere Liegenschaften am Mitteldrucknetz sind dann ohne Gasversorgung. (Zuruf des Abg. Marco Weber, FDP) Was kann das Land tun? Meines Erachtens brauchen wir diesbezüglich einen Landesgasgipfel. Die Wirtschaftsministerin sollte sich mit den regionalen Energieversorgern in Verbindung setzen, diese an einen Tisch holen, mit ihnen darüber sprechen und ihnen klarmachen, dass die Versorgung der Kommunen gewährleistet sein muss. Wenn das dem freien Markt überlassen wird, wird dort keinerlei Abgabe eines Angebots mehr erfolgen, und die Kommunen stehen dann schlecht da. (Glocke der Präsidentin) Das Weitere in der zweiten Runde. Vielen Dank. (Beifall der FREIEN WÄHLER)
