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Marco Weber

FDP 06.07.2022 Sitzungen 18/26

Sehr geehrter Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Der Angriffskrieg Putins auf die Ukraine hat die ohnehin angespannte Lage auf den Energiemärkten drastisch verschärft. Mit Blick auf die Gaskrise und steigende Energiepreise aufgrund des Ukraine-Kriegs wächst auch in Deutschland und in Rheinland-Pfalz die Sorge über eine mögliche Gefährdung der Versorgungssicherheit. Die Energiesicherheit steht seitdem in einem bisher nicht gekannten Maß im Fokus unseres politischen Handelns. Dieser Umstand betrifft die Energiewirtschaft, die Wirtschafts- und Industriebranche und insbesondere unsere gesamtgesellschaftliche Bevölkerung in erheblichem Ausmaß. (Vizepräsidentin Astrid Schmitt übernimmt den Vorsitz) Sollte Wladimir Putin beschließen, die Gaszufuhr in den nächsten Monaten weiter zu drosseln, wie es bereits in den vergangenen Wochen und Monaten passiert ist, besteht ein drohender Gasnotstand mit entscheidenden Konsequenzen für uns alle. Rheinland-Pfalz ist in besonderem Maß aufgrund seiner heimischen gasintensiven Industrie betroffen, insbesondere die chemische Industrie sowie der Maschinenbau. Die Bundesregierung hat in diesem Zuge bereits die Alarmstufe im Gasnotfallplan ausgerufen. Die Versorgungssicherheit ist aktuell gewährleistet, die Lage aber angespannt. Mit der Novellierung des Energiesicherungsgesetzes hat die Bundesregierung die Möglichkeit hoheitlichen Handelns zur Sicherung der Energieversorgung an die aktuelle geopolitische Lage und damit verbunden mögliche Verwerfungen an den Energiemärkten angepasst. So ermöglicht der neue § 24 Abs. 1 Energiesicherungsgesetz Energieversorgungsunternehmen, ihre Gaspreise gegenüber ihren Kunden kurzfristig auf ein angemessenes Niveau anzupassen, falls nach Ausrufung der Alarmstufe oder der Notfallstufe entsprechend dem Notfallplan Gas die Bundesnetzagentur zusätzlich eine erhebliche Reduzierung der Gesamtgasimportmenge nach Deutschland festgestellt hat. Diese neuere Regelung im Energiesicherungsgesetz ist erforderlich, um bei Ausfällen von Gaslieferungen mögliche Insolvenzen von Gasversorgungsunternehmen – aktuell ist heute auch schon ein Unternehmen genannt worden – als Folge der Ersatzbeschaffung von Gas zu höheren Preisen am Markt durch ein zusätzliches Preisanpassungsrecht zu vermeiden. Die Alarmstufe wurde am 23. Juni 2022 vom BMWK mit sofortiger Wirkung ausgerufen. Eine rechtliche Aktivierung des § 24 Energiesicherungsgesetz erfolgt aber explizit noch nicht, sodass die Energieversorger von den neuen Preisanpassungsrechten bei verminderten Gasimporten noch keinen Gebrauch machen können. Ganz aktuell wappnet sich die Bundesregierung weiter für eine Zuspitzung der Lage auf den Energiemärkten und passt nochmals die möglichen Instrumente mit der Novelle des Energiesicherungsgesetzes und des Energiewirtschaftsgesetzes an. Ein sparsamer und effizienter Einsatz von Energie in unseren privaten Haushalten, kommunalen Einrichtungen und Unternehmen kann und wird einen wichtigen Beitrag zur Energieversorgungssicherheit leisten. Rheinland-Pfalz unterstützt hierbei bereits seit Jahren durch die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz und die Energieagentur mit zielgruppenspezifischen Informationsund Erstberatungsangeboten. Meine sehr geehrten Damen und Herren, eine sichere und planbare Energieversorgung können nur die erneuerbaren Energien langfristig sicherstellen. Daher intensivieren wir unsere Bemühungen für einen schnelleren Ausbau nachdrücklich. Die Energieversorgungssicherheit ist zentrales Anliegen unseres politischen Handelns sowohl auf Landes- und Bundes- als auch auf EUEbene. Ein deutlicher Ausbau von erneuerbaren Energien ist für die Zukunft unseres Energieversorgungssystems elementar, unabhängig von fossilen Energieträgern. Unser Ziel ist es, die Importe zu sichern, den Gasverbrauch zu verringern und die deutschen Gasspeicher zu füllen, um eine kritische Gasversorgungslage zu verhindern. Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich war überrascht, dass vonseiten der CDU-Fraktion Dr. Martin heute zu diesem Thema spricht, weil wir auch andere Abgeordnete der CDU-Fraktion in den gewissen Ausschüssen haben. Was mich aber noch mehr überrascht hat, war, dass Sie, Herr Dr. Martin, viele Fragen gestellt und außerdem im Prinzip eine Antwort mitgegeben haben, was die CDU denn im Blick hat. So habe ich es verstanden, vielleicht hören wir in der zweiten Runde mehr. Sie sprachen von einer Taskforce. Ich glaube, hinsichtlich einer Taskforce ist die Landesregierung schon mitten drin bzw. sind die beteiligten Ministerien in Gesprächen. Die Lage ist sehr angespannt bzw. sehr unsicher, was die Energieversorgung in Rheinland-Pfalz für die Bevölkerung, aber auch für unsere Wirtschaft in den nächsten Tagen und Wochen betrifft. (Glocke der Präsidentin) Auch ich muss Ihnen sagen, Sie loben den jetzigen Wirtschaftsminister, aber vielleicht können Sie auch einmal ein paar Ausführungen dazu machen, was der vorherige Bundeswirtschaftsminister in seiner Amtstätigkeit wirklich perspektivisch unternommen hat, außer Energieversorgung über Nord Stream 2 und Nord Stream 1 sicherzustellen bzw. voranzutreiben. Das wird für Rheinland-Pfalz jedenfalls keine Lösung sein, und von daher würde ich mich in der zweiten Runde auf eine gewisse Art der Äußerung Ihrerseits freuen. Vielen Dank. (Beifall bei der FDP, bei der SPD und bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Zuruf des Abg. Benedikt Oster, SPD)

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