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Josef Winkler

GRÜNE 08.06.2022 Sitzungen 18/24

Vielen Dank, Herr Präsident. – Ich will zunächst auf ein Thema eingehen, das von unserem Vorsitzenden schon erwähnt wurde, das Thema „Öffentliche Petitionen“. Diese nehmen nämlich eine immer wichtigere Bedeutung ein. Es sind die Petitionen, die andere Menschen durch ihre Mitzeichnung auf der Homepage der Bürgerbeauftragten oder handschriftlichen Listen unterstützen. Im Jahr 2021 erlebten wir mit insgesamt fast 7.500 Mitzeichnungen einen Höchststand dieser öffentlichen Petitionen. Insgesamt ist der Trend über die letzten Jahre zunehmend. Im Jahr 2019 waren es noch 13 öffentliche Petitionen, im Jahr 2020 waren es 20. Die drei Petitionen im Jahr 2021, die die meisten Mitzeichnungen erhalten hatten, hat der Herr Vorsitzende schon erwähnt. Ich will die Zahlen nicht wiederholen, aber noch einmal die Themen: „Erhalt der Pflegewissenschaftlichen Fakultät der Philosophisch-Theologischen Hochschule in Vallendar“, „Finanzierung der Sozialpädiatrischen Zentren in Rheinland-Pfalz“ und „Änderung des Landesgesetzes über die Erziehung, Bildung und Betreuung von Kindern in Tageseinrichtungen und in Kindertagespflege; Programm ‚Lerne die Sprache des Nachbarn‘“. Als Grüne haben wir uns über Jahre dafür eingesetzt, dass solche öffentlichen Petitionen, die sehr viel Unterstützung erhalten, auch in einer öffentlichen Sitzung des Petitionsausschusses mit einer Anhörung der Initiatorinnen oder Initiatoren behandelt werden können. Dies hatten wir auf Initiative meines Vorgängers im Petitionsausschuss, dem früheren Landtagsabgeordneten Gunther Heinisch, auch in unseren grünen Wahlprogrammen von 2016 und 2021 festgehalten. Deshalb freuen wir uns, dass mit Beschluss der neuen Geschäftsordnung dieses Landtags, der mit breiter Mehrheit gefasst wurde, im Februar dieses Jahres genau diese neue Möglichkeit endlich eingeführt wurde. Dort heißt es in § 80 – Öffentliche, nicht öffentliche und vertrauliche Sitzungen – in Absatz 3 a: „Haben mindestens 2.500 Personen eine öffentliche Petition mitgezeichnet, erfolgt eine Anhörung des Petenten oder einer Vertrauensperson in öffentlicher Sitzung.“ Das scheint also der Regelfall zu sein. Die Ausnahme folgt: „Der Petitionsausschuss kann mit der Mehrheit seiner Mitglieder beschließen, dass von einer Anhörung abgesehen wird. Er kann auch mit der Mehrheit seiner Mitglieder beschließen, dass die Behandlung in nicht öffentlicher Sitzung erfolgt. Das Quorum kann durch Mitzeichnung auf der Homepage der Bürgerbeauftragten sowie durch Einreichung handschriftlich unterzeichneter Sammellisten erfüllt werden.“ Und so weiter und so weiter, so setzt sich das fort. Die Petition mit den meisten Mitzeichnungen im Jahr 2021 hätte damit also diese Hürde überwunden und wäre im Ausschuss vorgestellt und öffentlich behandelt worden. Die anderen beiden, die ich eben genannt habe, hätten mit dieser Aussicht auf öffentliche Beratung im Ausschuss vielleicht noch mehr Unterstützung bekommen. Ich denke, damit haben wir einen wirklich interessanten Anreiz für die öffentlichen Petitionen geschaffen, der sich auch von den kommerziellen oder privat finanzierten Anbietern von Petitionsplattformen unterscheidet, die alles Mögliche tun, nur keine Petitionen bearbeiten; der Herr Vorsitzende hat bereits darauf hingewiesen. Ich will auch noch darauf hinweisen, dass der Bundestag das schon vor einigen Jahren eingeführt hat – dort ist das Quorum natürlich höher und liegt bei 50.000 Unterzeichnerinnen und Unterzeichnern – und gerade von diesen privaten Plattformen immer wieder die Behauptung aufgestellt wird, die Petition würde im Deutschen Bundestag nur behandelt, wenn dieses Quorum erreicht wäre. Natürlich ist das Gegenteil richtig; Herr Denninghoff hat es eben gesagt: Jede Petition – das gilt auch hier im Landtag –, auch wenn sie nur von einer einzigen Bürgerin oder einem einzigen Bürger eingereicht wird, wird gleichermaßen ordentlich behandelt. Öffentlich beraten wird sie im Normalfall dann, wenn die Hürde von 2.500 Mitzeichnungen genommen wird. So ist es vom Prinzip her auch im Bundestag. Es ist also schlicht eine Falschbehauptung, wenn mit der Aussage geworben wird, wenn man dieses Quorum nicht erreicht, wird die Petition, also dieses Thema, nicht Thema im Parlament. Das wollte ich nur noch einmal klarstellen; denn es geht auch gar nicht anders. Artikel 11 in Verbindung mit Artikel 90 a unserer Landesverfassung lässt uns da keinen Spielraum. Ich möchte noch kurz etwas zum Anstieg beim Thema „Gesundheitswesen“ sagen. Es ist klar, wir sind von 21 Eingaben im Jahr 2019 nun bei 156 Eingaben im Jahr 2021 angekommen. Das Thema, das alle bewegt hat, kennen Sie. Im gleichen Zeitraum haben sich aber auch die Eingaben zu den Themen „Leistungen nach dem SGB II“, „Sozialhilfe“ und „Grundsicherung“ nahezu halbiert. Die Ursache dafür liegt darin, dass in der Corona-Zeit bestimmte Voraussetzungen für die Beantragung von Grundsicherungsleistungen vereinfacht und entbürokratisiert wurden. Deshalb setzen wir uns als Grüne auf Bundes- und Landesebene dafür ein, dass dies auch für die Zeit nach Corona möglichst erhalten bleibt. Ich bedanke mich nun beim Vorsitzenden für die gute Zusammenarbeit. Ich habe daran mitgewirkt, indem ich zu seiner Wahl zum Landrat aufgerufen habe, dass er uns verlassen wird. Ich wünsche Dir alles Gute in Deinem neuen Amt als mein Landrat im Rhein-Lahn-Kreis. Ich bedanke mich aber jetzt zunächst für das gute Zusammenwirken im Petitionsausschuss in dieser Wahlperiode. Ich bedanke mich natürlich auch bei der Bürgerbeauftragten und bei ihrem Stellvertreter sowie bei den Kolleginnen und Kollegen im Petitionsausschuss und in der Strafvollzugskommission. Vielen herzlichen Dank. (Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der SPD und der FDP)

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