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Jörg Denninghoff

SPD 08.06.2022 Sitzungen 18/24

Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen! Im Berichtsjahr 2021 ist der Petitionsausschuss legislaturperiodenübergreifend zu insgesamt sechs Sitzungen zusammengekommen, um sich mit den von den Bürgerinnen und Bürgern vorgetragenen Anliegen zu befassen. Insgesamt konnten so 1.967 Eingaben erledigt werden. Daneben hat die Strafvollzugskommission, bei der es sich um einen Unterausschuss des Petitionsausschusses handelt, die sich mit Angelegenheiten des Strafvollzugs im Land befasst, an vier Sitzungsterminen getagt. Eine Sitzung der Strafvollzugskommission fand außerhalb in einer Vollzugseinrichtung des Landes statt. Das ist coronabedingt, normalerweise sind wir öfter draußen. Die Erfolgsquote kann sich ebenfalls sehen lassen. In 1.008 Fällen, das heißt in mehr als der Hälfte aller Eingaben konnte den Bürgerinnen und Bürgern weitergeholfen werden, entweder weil dem Anliegen vollumfänglich oder teilweise entsprochen wurde oder den Bürgerinnen und Bürgern die erbetenen Auskünfte erteilt wurden. Lediglich bei 351 Eingaben, das heißt in nur 17,8 % aller beschiedenen Anliegen, konnte dem Anliegen nicht entsprochen werden. Dabei handelt es sich um Eingaben, in denen die Verwaltung oder öffentlichen Stellen keine andere Entscheidung aufgrund der geltenden Rechtslage treffen konnten und Kulanzentscheidungen nicht möglich waren. 375 Eingaben hat der Petitionsausschuss als unzulässig zurückgewiesen. Dies war meist dann der Fall, wenn die Zuständigkeit einer Landesbehörde fehlte oder die der Eingabe zugrunde liegende Angelegenheit Gegenstand eines schwebenden oder abgeschlossenen Gerichtsverfahrens bzw. eines staatsanwaltschaftlichen Ermittlungsverfahrens war. Meine sehr geehrten Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, kein parlamentarisches Gremium ist näher an den Bürgerinnen und Bürgern als der Petitionsausschuss. Darin bekommt man als Parlamentarier unmittelbar die Auswirkungen der von uns beschlossenen Gesetze mit. Man bekommt einen Eindruck vom Stimmungsbild in der Bevölkerung. Die Palette der vom Ausschuss beratenen Eingaben reichte thematisch von der Raumluftqualität in einer Kita über die beanstandete Dauer der Bearbeitung von Anträgen auf Feststellung einer Schwerbehinderung bis hin zur Forderung nach Anordnung von Parkverboten. Ebenso kamen Angelegenheiten im Zusammenhang mit der Rundfunkbeitragspflicht oder der Erhebung von öffentlichen Beiträgen und Abgaben vor. Hieraus können Sie ersehen, dass es sich um Angelegenheiten handelt, die die Menschen im Lande höchstpersönlich betreffen und die sie im Alltag beschäftigen. Die meisten Eingaben betrafen wie schon in den vorangegangenen Berichtsjahren den Bereich des Justizvollzugs mit 382 Eingaben. Angesichts der Tatsache, dass Freiheitsentzug ein einschneidendes Erlebnis darstellt, ist dies absolut nachvollziehbar. Mein Dank gilt Herrn Justizminister Mertin, dem ehemaligen Staatssekretär, Herrn Fernis, dem aktuellen Staatssekretär, Herrn Dr. Frey, und dem zuständigen Abteilungsleiter, Herrn Messer, für die stets gute und kooperative Zusammenarbeit, wenn es um den Bereich des Justizvollzugs ging. (Beifall der SPD, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der FDP sowie des Abg. Dr. Joachim Streit, FREIE WÄHLER) Weitere Themenschwerpunkte bildeten Eingaben aus dem Bereich Soziales und Gesundheit, aus dem Bereich Ordnungsverwaltung und Verkehr sowie Landwirtschaft und Umwelt, um nur die größten Themenblöcke zu nennen. Liebe Kolleginnen und Kollegen, zur Vollständigkeit meines Berichts gehört auch, dass ich an dieser Stelle auf die öffentliche Petition eingehe. Im Zeitalter der digitalen Welt gehört die Möglichkeit, sich in grundsätzlichen Angelegenheiten, die über ein Einzelanliegen hinausgehen, auf einer öffentlichen Plattform durch Mitzeichnung einer Thematik anzuschließen, einfach dazu. Ich sehe dies als ganz wesentlichen Teil der Bürgerbeteiligung. Hier besteht eine sehr niedrigschwellige Möglichkeit des unmittelbaren Zugangs zum Parlament. Man kann auf ein Problem aufmerksam machen und sich für dessen Lösung einsetzen. Ich muss an dieser Stelle klarstellen, dass sich nicht jedes Anliegen für eine Veröffentlichung eignet. Dies gilt insbesondere dann, wenn es sich um rein persönliche Anliegen, die über den persönlichen Wirkungskreis hinaus keine Auswirkung entfalten, handelt. Ob eine Petition veröffentlicht und damit die Möglichkeit einer Mitzeichnung gegeben wird, entscheiden die Sprecher der Fraktionen im Petitionsausschuss zusammen mit dem Vorsitzenden. Im Jahr 2021 wurden insgesamt 22 Petitionen veröffentlicht, die von insgesamt 7.444 Menschen mitgezeichnet wurden. Die dort behandelten Themen betrafen den Erhalt der Pflegewissenschaftlichen Fakultät der Philosophisch-Theologischen Hochschule in Vallendar, die 3.032 Mitzeichnungen hatte, die Finanzierung der Sozialpädiatrischen Zentren in Rheinland-Pfalz mit 1.757 Mitzeichnungen und die Änderung des Landesgesetzes über die Erziehung, Bildung und Betreuung von Kindern in Tageseinrichtungen und der Kindertagespflege mit 1.401 Mitzeichnungen, um nur einige Beispiele zu nennen. Daneben gab es vier Sammelpetitionen mit insgesamt 141 Unterzeichnern. Viele von Ihnen wissen, dass gerade das Eintreten für die öffentliche Petition zu meinem Steckenpferd geworden ist. Die Haltung unseres Parlaments war hier immer eindeutig. Petitionen sind Angelegenheit des Parlaments und nicht die Angelegenheit von Kampagnenplattformen wie openPetition, Change.org oder wie auch immer sie heißen mögen. Nur die öffentliche Petition auf der Homepage der Bürgerbeauftragten gewährt eine unmittelbare Befassung des Parlaments mit dem gegenständlichen Sachverhalt. Bei uns reicht eine Unterzeichnung, eine Unterschrift. Bei uns benötigt man kein Quorum, uns ist jedes Anliegen wichtig. Dass diese Möglichkeit von den Bürgerinnen und Bürgern angenommen wird, zeigt die Anzahl von 22 Petitionen im Jahr 2021. Dies stellt übrigens einen Höchststand seit der Einführung im Jahr 2011 dar. Aufgrund der besonderen Konstruktion des Petitionsrechts in RheinlandPfalz, nach der alle an den Landtag oder den Petitionsausschuss gerichteten Eingaben an die Bürgerbeauftragte und Beauftragte für die Landespolizei weiterzuleiten sind, werden die Eingaben dort zuständigkeitshalber bearbeitet. Dort findet die Kärrnerarbeit statt. Ich möchte daher an dieser Stelle der Bürgerbeauftragten und Beauftragten für die Landespolizei, Barbara Schleicher-Rothmund, ihrem Stellvertreter Hermann Linn sowie dem ganzen Team für die geleistete Arbeit und die sehr gute Zusammenarbeit danken. (Beifall im Hause) Durch die Vorlagepflicht der Eingaben durch die Bürgerbeauftragte als Hilfsorgan des Parlaments an den Petitionsausschuss und dessen Letztentscheidungsrecht sowie die Vorlage des Jahresberichts der Bürgerbeauftragten beim Landtag ist eine Rückkopplung zum Parlament jederzeit gewährleistet. Dies funktioniert ausgezeichnet. Gemeinsam sind der Ausschuss und die Bürgerbeauftragte sehr erfolgreich. Das sogenannte rheinland-pfälzische Modell hat sich bestens bewährt. Liebe Frau Schleicher-Rothmund, hierfür noch einmal auch im Namen des gesamten Ausschusses herzlichen Dank. (Beifall im Hause) Meine sehr geehrten Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, wenn ich zu Beginn meiner Ausführungen auf die von den Bürgerinnen und Bürgern persönlich wahrgenommene Auswirkung von gesetzlichen Regelungen hingewiesen habe, möchte ich deshalb auf die sogenannten Legislativeingaben als Eingaben mit dem Ziel, eine Änderung von Gesetzen oder Rechtsverordnungen herbeizuführen, eingehen. Im Berichtsjahr 2021 hatte sich der Petitionsausschuss mit insgesamt 112 Legislativeingaben zu befassen, von denen insgesamt 13 veröffentlicht wurden. Die Anzahl ist damit im Vergleich zum Vorjahr erneut angestiegen. Wir haben hier ein Plus von fast 9 % gegenüber dem Vorjahr. Schwerpunktthemen waren dabei – wie könnte es anders sein – die Regelungen um die Corona-Pandemie mit 37 Eingaben, sieben Eingaben zum Medien- bzw. Rundfunkstaatsvertrag sowie ebenfalls sieben Eingaben zur Landesbauordnung. Ich möchte hier die Gelegenheit nutzen, mich bei der Landtagsverwaltung, hier insbesondere bei Herrn Dr. Hardt, (Abg. Martin Haller, SPD: Guter Mann!) der den Petitionsausschuss betreut und für die Bearbeitung der Legislativeingaben zuständig ist, sowie bei Frau Nugdalla ganz herzlich für die gute Ausschussbetreuung und die gute Zusammenarbeit bedanken. In diesen Dank schließe ich selbstverständlich auch die in der Staatskanzlei für Petitionen zuständigen Referentinnen Frau Dr. Becker-Strunk und Frau Mißkampf ein. Als Fazit der Arbeit des Petitionsausschusses im Berichtsjahr 2021 stelle ich fest, dass das Petitionsrecht nichts von seiner Bedeutung verloren hat. Die seit Jahren konstante Anzahl der Eingaben belegt dies. In einer Welt mit immer komplexeren Sachverhalten und einer hohen Regelungsdichte, einer Welt, die sich für viele Menschen immer schneller zu drehen scheint und in der einige behördliche Entscheidungen oder staatliches Handeln auch nicht immer nachvollziehbar sind, ist es wichtig, dass sich die Menschen wahrgenommen und mitgenommen fühlen. Hier leistet der Petitionsausschuss wichtige Arbeit. Er befasst sich mit den Anliegen der Bürgerinnen und Bürger, nimmt sie ernst und strebt Lösungen an. Deshalb möchte ich meinen Kolleginnen und Kollegen im Ausschuss herzlich Danke sagen. Danke für die wirklich hervorragende kollegiale Zusammenarbeit über Fraktionsgrenzen hinweg. Danke für die Arbeitsatmosphäre und Danke für das menschliche Miteinander. Hier wird sachorientiert und ohne Fraktionsbrille zum Wohle der Bürgerinnen und Bürger gearbeitet. Ich bin deshalb gerne Mitglied im Petitionsausschuss und übe das Amt des Vorsitzenden dieses Ausschusses mit Freude aus. Meine Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, es sei mir noch gestattet, ein paar Takte zum Abschied zu sagen. Dies ist meine letzte Rede in diesem Hohen Hause. Ich empfand es wirklich als Glück und Privileg, acht Jahre für dieses wunderbare Land und meinen Wahlkreis Diez/Nassau und den Rhein-Lahn-Kreis im Landtag wirken zu dürfen. Es war eine Zeit, die ich persönlich nie vergessen werde und für die ich dankbar bin. Ich bin dankbar, weil ich eine gute und kollegiale Zusammenarbeit in den Koalitionsfraktionen und mit weiten Teilen der Opposition erleben durfte, insbesondere mit den Kolleginnen und Kollegen im Petitionsausschuss. Dort war ich seit meinem Mandatsantritt aktiv. Ich danke auch der Bürgerbeauftragten und ihrem Stellvertreter, Dir, liebe Barbara, und Dir, lieber Hermann. Wir hatten einen sehr engen, guten Draht. Ich danke der Ministerpräsidentin, Dir, liebe Malu, und der Landesregierung für das vertrauensvolle Miteinander, für die Unterstützung, die ich in meiner Wahlkreisarbeit erfahren durfte, und für eine kollegiale Zusammenarbeit. Ich danke herzlich allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Landtagsverwaltung und der Fraktionen. Ohne deren engagierte Arbeit wäre es nicht möglich, dass wir hier so effektiv arbeiten. Dafür ein herzliches Dankeschön! (Beifall im Hause) Ich werde am 15. Juli, also relativ bald, meine neue Aufgabe als Landrat des Landkreises Rhein-Lahn antreten. Natürlich schwingt an einem solchen Tag etwas Wehmut mit, aber ich freue mich auf diese neue Aufgabe. Ich werde meinen Teil dazu beitragen, dass das gute Miteinander mit dem Land nicht abreißen wird. Wir sind in einer gesamtgesellschaftlichen Verantwortung für unser Land Rheinland-Pfalz. Liebe Kolleginnen und Kollegen, meine Damen und Herren, ich wünsche Ihnen alles Gute für die Zukunft und erfolgreiches Wirken für unser Land. Ihnen persönlich wünsche ich Gesundheit und Wohlergehen. Vielen herzlichen Dank. Auf Wiedersehen! (Anhaltend starker Beifall im Hause)

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