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Katharina Binz

08.06.2022 Sitzungen 18/24

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Seit dem 24. Februar herrscht Krieg in der Ukraine, und seit dem 24. Februar fliehen Menschen aus der Ukraine. Sie fliehen auch nach Deutschland. Laut Ausländerzentralregister sind seitdem rund 40.000 Menschen aus dem Kriegsgebiet in Rheinland-Pfalz aufgenommen worden. Dass die Aufnahme, die Unterbringung, die Versorgung und teilweise auch schon die Integration bislang so gut funktionieren, beruht auf einem gemeinsamen Kraftakt von Land, Kommunen und der Zivilgesellschaft. Die Zivilgesellschaft, die Bürgerinnen und Bürger zeigen in diesen Wochen und Monaten ein überragendes Engagement, die Menschen aus der Ukraine hier willkommen zu heißen. Dafür möchte ich ihnen an dieser Stelle noch einmal ganz ausdrücklich danken. (Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der SPD, der FDP, bei der CDU, bei der AfD und bei den FREIEN WÄHLERN) Dieser Dank geht aber auch ganz ausdrücklich und ganz besonders an alle Verantwortlichen und alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Kommunen; denn sie schultern die Hauptlast der Aufnahme der Menschen aus der Ukraine, und das tun sie sehr, sehr gut. (Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der SPD, der FDP sowie der Abg. Gerd Schreiner, CDU, Michael Frisch, AfD, und Dr. Joachim Streit, FREIE WÄHLER) Mein Ministerium ist dabei, Menschen über unsere Aufnahmeeinrichtungen des Landes aufzunehmen. Natürlich sind wir auch dabei, die Kommunen so gut es geht bei dieser Aufgabe zu unterstützen, die sie in diesen Wochen zu leisten haben. Wir haben einen Aufnahmestab im Ministerium gegründet, der in einem ständigen und engen Austausch mit den Kommunen und den kommunalen Spitzenverbänden steht. Diese Zusammenarbeit ist wirklich sehr, sehr wertvoll und sehr, sehr gut. Damit diese Aufnahme weiterhin so gut funktioniert, ist es notwendig, dass wir das Landesaufnahmegesetz anpassen. Ich begrüße es an dieser Stelle sehr, dass es einen breiten Konsens von fünf Landtagsfraktionen gibt, diese Änderung vorzunehmen. (Abg. Michael Frisch, AfD: Sechs! Sechs! – Unruhe bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der AfD) Der vorgeschlagene und von fünf Fraktionen vorgelegte Gesetzentwurf stellt die Weichen dafür, dass die ukrainischen Kriegsflüchtlinge in den Kommunen weiterhin gut unterstützt und integriert werden können. Die Landkreise und kreisfreien Städte haben im Rahmen des Asylbewerberleistungsgesetzes bislang die Hauptlast bei der Versorgung der ukrainischen Geflüchteten getragen. Insofern ist es folgerichtig, dass eine einmalige Sonderzahlung in Höhe von 64 Millionen Euro einen Ausgleich für die kommunalen Aufwendungen schaffen soll. Damit wird zugleich eine Vereinbarung zwischen der Landesregierung und den kommunalen Spitzenverbänden zur Verteilung der Bundesmittel in Höhe von 96 Millionen Euro umgesetzt. Die Kreise und kreisfreien Städte erhalten davon zwei Drittel – eben 64 Millionen Euro –, und ein Drittel verbleibt beim Land für die Ausgabensteigerungen, die auch auf Landesebene anfallen. Mit den bereits vorher vom Land bereitgestellten 20 Millionen Euro erhalten die Kommunen somit in diesem Jahr 84 Millionen Euro Sondermittel. Besonders wichtig ist, dass der vorliegende Gesetzentwurf bei der Verteilung der 64 Millionen Euro aber die tatsächlichen Aufnahmen vor Ort berücksichtigt; denn anders als bei der Aufnahme von Asylbegehrenden, wie wir sie in den vergangenen Jahren erlebt haben, ist es bei den ukrainischen Geflüchteten eben anders. Viele von ihnen werden direkt in den Kommunen aufgenommen. Sie kommen erst gar nicht in die Aufnahmeeinrichtungen des Landes. Dementsprechend werden sie auch nicht vonseiten des Landes in gleichmäßiger Form auf die Kommunen verteilt, sondern wir haben eine sehr ungleichmäßige Verteilung in den Kommunen, was ukrainische Geflüchtete angeht. Als Beispiel, nur einmal herausgegriffen, hat der Landkreis Cochem-Zell, der normalerweise gemäß seines Schlüssels 1,5 % aller Geflüchteten aufnehmen müsste, 2,66 % der ukrainischen Geflüchteten aufgenommen. Das heißt, er hat 77 % mehr Menschen aufgenommen, als er nach dem Schlüssel müsste. Daran sieht man einfach, wie sehr ungleich verteilt die Belastungen sind. Deshalb ist es folgerichtig, darauf auch mit dieser Änderung des Landesaufnahmegesetzes einzugehen. Die konkreten Auszahlungsbeträge sollen auf der Grundlage des Ausländerzentralregisters anhand von zwei Stichtagen – nämlich dem 30. Juni und dem 15. Oktober – ausgezahlt werden. Die Verteilung der Mittel ist dann eben gesplittet auf zwei Tranchen. In diesem Zusammenhang, auch weil eben schon über die weiteren Kosten gesprochen wurde, wollte ich noch einmal darauf hinweisen, dass wir in der Vereinbarung zwischen den Ländern und der Bundesregierung auch erreicht haben, dass es seit dem 1. Juni zu diesem sogenannten Rechtskreiswechsel kommt und diese Menschen aus dem Asylbewerberleistungsgesetz – bei dem eben die meisten Kosten auf die Kommunen entfallen – in das SGB II überführt werden. Auch das ist ein großer Erfolg, nicht nur für die Länder, sondern eben auch für unsere Kommunen; denn das entlastet unsere Kommunen ganz, ganz wesentlich. (Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der SPD sowie der Abg. Cornelia Willius-Senzer, FDP) Weiterhin ist es in den Gesprächen mit der Bundesregierung gelungen, eine Vereinbarung darüber zu treffen, dass über eine weitere Mitfinanzierung der ansonsten anfallenden Kosten zur Versorgung von geflüchteten Menschen gesprochen wird. Die zweite Regelung dieses Gesetzentwurfs steht ebenfalls im Zusammenhang mit einem ganz furchtbaren Ereignis, das uns alle ganz tief betroffen gemacht hat, nämlich die verheerende Flutkatastrophe im Juli vergangenen Jahres. Diese hat neben allen anderen schrecklichen Folgen eben auch zu einer massiven Beeinträchtigung der Aufnahmefähigkeit vieler Kommunen geführt. Das gilt natürlich ganz besonders für den stark betroffenen Landkreis Ahrweiler. Wir haben damals direkt reagiert und den Landkreis Ahrweiler bis auf Weiteres aus der Flüchtlingsverteilung herausgenommen. Bis heute verteilen wir also grundsätzlich keine Asylsuchenden oder andere humanitäre Aufnahmen in diesen Landkreis. Es ist daher gesetzlich die richtige Antwort, bei Großschadensereignissen wie dieser Flutkatastrophe im Ahrtal eine temporäre Aussetzung der Aufnahmepflicht zu ermöglichen. Das beinhaltet nämlich, dass die betroffenen Kommunen dann nicht nachträglich diese ausgesetzten Aufnahmen noch abbauen müssen. Das gilt also rückwirkend explizit für den Landkreis Ahrweiler, wo wir uns natürlich auch in allen anderen Feldern weiterhin stark für den Wiederaufbau engagieren. Wir wünschen uns natürlich, dass wir irgendwann wieder dahin kommen, dass wir diese Regelung deswegen nicht mehr benötigen. Ich danke noch einmal allen für das Zustandekommen dieses Gesetzentwurfs. Vielen Dank. (Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der SPD und der FDP)

Protokoll ↗