Josef Winkler
Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Es wurde bereits gesagt, der Angriffskrieg Russlands bringt unermessliches Leid und Zerstörung für die Menschen in der Ukraine. Seit Kriegsbeginn sind mehr als 800.000 Menschen aus der Ukraine nach Deutschland geflohen. Mehr als 40.000 sind in Rheinland-Pfalz angekommen. Die meisten haben bei Verwandten, Bekannten und ehrenamtlichen Helferinnen und Helfern Schutz bekommen. Wieder einmal kann man feststellen, die Hilfsbereitschaft der Rheinland-Pfälzerinnen und Rheinland-Pfälzer ist überwältigend. Das Herz der Menschen in Rheinland-Pfalz ist groß. Vielen Dank dafür. (Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der SPD, der FDP und vereinzelt bei der CDU) Die Aufnahme der Kriegsflüchtlinge findet momentan überwiegend in privaten Haushalten und den Kommunen statt. Nur ein kleinerer Teil der Ukrainerinnen und Ukrainer wird in einer der Erstaufnahmeeinrichtungen des Landes untergebracht. In manchen Kommunen wurden sogar weitaus mehr Menschen, als vom sogenannten Königsteiner Schlüssel vorgegeben, aufgenommen. Überproportional wird vor allem dort aufgenommen, wo es Initiativen von Bürgerinnen und Bürgern oder ukrainische Kontakte vor Ort gibt. Diese ungleiche Verteilung macht die heute vorgeschlagene Änderung des Landesaufnahmegesetzes notwendig. Es freut mich sehr, dass das Integrationsministerium diese Änderung so schnell auf den Weg gebracht hat. Vielen Dank natürlich auch von meiner Seite an CDU und FDP, dass sie dieses Gesetz mittragen. Das Integrationsministerium hat in dieser Krise ein hohes Maß an Verantwortungsbewusstsein, Professionalität und schnelle Reaktionsfähigkeit gezeigt. Mit der Website www.ukraine.rlp.de hat das Integrationsministerium schon sehr früh, als es ausschlaggebend war, dass die Informationen schnell fließen konnten, ein umfassendes Informationsangebot auf die Beine gestellt. Eine mehrsprachige Info-Hotline Ukraine für Fragen von Helfenden und Geflüchteten folgte ebenfalls prompt. Außerdem wurde die finanzielle Hilfe für die Unterstützung von Kriegsflüchtlingen aus der Ukraine außerordentlich schnell zur Verfügung gestellt. Hier möchte ich mich bei der Landesregierung, namentlich der Integrationsministerin Katharina Binz, ausdrücklich bedanken. Schon im März wurden 50 Millionen Euro zusätzlich für die Aufnahme von Vertriebenen aus der Ukraine in den Haushalt 2022 eingestellt, davon 20 Millionen für die Kommunen. Die Sonderzahlung des Bundes bedeutet jetzt eine weitere Entlastung für die kommunalen Finanzen. Es wurde bereits erwähnt: Nach den Gesprächen mit den kommunalen Spitzenverbänden wurde festgelegt, dass das Land etwa 64 Millionen der rund 96 Millionen Euro für die Integration der Flüchtlinge aus der Ukraine vom Bund an die Kommunen und Kreise geben wird. Dabei sollen Kommunen, die mehr ukrainische Vertriebene aufgenommen haben, auch mehr Mittel erhalten. Das ist alles nachvollziehbar. Die Änderung des Landesaufnahmegesetzes beinhaltet einen Verteilstopp im Kreis Ahrweiler, das wurde von den Kolleginnen und Kollegen bereits erwähnt. Der Kreis hat einen Aufnahmerückstand aufgebaut, der in der Zukunft so einfach nicht mehr abzubauen wäre. Es bedarf deswegen einer gesetzlichen Korrektur. Die wird auch vorgenommen. Das gilt allerdings dann nur als temporäre Suspendierung der kommunalen Aufnahme- und Unterbringungsverpflichtung bei Großschadensereignissen. Im Ahrtal liegt das natürlich vor, aber für die Zukunft sind wir auch mit dieser Änderung gewappnet, wenn woanders ein neues Großschadensereignis eintreten sollte. Zu guter Letzt möchte ich noch etwas ansprechen, was mir auch am Herzen liegt. In der – so nenne ich das jetzt einmal – „Migrantencommunity“ wird immer wieder bemängelt, dass sich der Aufenthaltsstatus und überhaupt die Arbeitserlaubnis und so weiter und so fort, die den Ukrainern zuteilwerden, deutlich von dem unterscheiden, was zum Beispiel Asylsuchende aus Syrien oder Afghanistan zu vergegenwärtigen hatten, auch in den Jahren seit dem Jahr 2015. Hier wird eine Zweiklassenmentalität beklagt. Tatsächlich ist es auch so, dass die Maßnahmen beispiellos sind. Es ist das erste Mal, dass die Massenzustrom-Richtlinie, die im Jahr 2004 in Recht gesetzt wurde, Anwendung gefunden hat, weil dafür eine Einstimmigkeit im Europäischen Rat erforderlich war, die im Jahr 2015 und auch in anderen Jahren jeweils nicht erreicht wurde. Deswegen, so sehr das alles zu begrüßen ist, dass diese Richtlinie in Kraft getreten ist oder diesmal Anwendung findet und die Integration deutlich schneller ermöglicht, muss das auch in der Zukunft für andere nach Deutschland geflüchtete Personen gelten. Deswegen bin ich abschließend sehr froh, dass die Bundesregierung schon vor dem Sommer ein Chancen-Aufenthaltsrecht für alle Geflüchteten auf den Weg bringen möchte. Die Bundesinnenministerin hat gestern den Entwurf hierzu veröffentlicht. (Glocke der Präsidentin) Im Koalitionsvertrag der Bundesregierung gibt es noch ein paar andere Punkte in diesem Bereich. Da hoffe ich auf schnelles Gelingen. Vielen Dank für die Aufmerksamkeit. (Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, bei der SPD und bei der FDP)
